In der am 20. Januar 1858 erlassenen Feuerordnung wird unter den baupolizeilichen Bestimmungen zum ersten Mal die Brandmauer erwähnt, Häuser durften nur noch mit Ziegeln und Schieferplatten gedeckt werden, die Wände bei Öfen, Schlöten und Herden mußten massiv sein und Öfen durften nicht auf Bretterböden stehen. Im Frühjahr und im Herbst wollte die Polizeibehörde Feuerschauen durchführen. | In der am 20. Januar 1858 erlassenen Feuerordnung wird unter den baupolizeilichen Bestimmungen zum ersten Mal die Brandmauer erwähnt, Häuser durften nur noch mit Ziegeln und Schieferplatten gedeckt werden, die Wände bei Öfen, Schlöten und Herden mußten massiv sein und Öfen durften nicht auf Bretterböden stehen. Im Frühjahr und im Herbst wollte die Polizeibehörde Feuerschauen durchführen. |