Behufs Erfüllung der Bedingungen unter 1. hat der Ausbau und die Entwicklung des zu vereinigenden Stadtbezirks Fürth wie bei weiterlaufender völlig selbständiger Verwaltung zu geschehen, und ist die Sicherstellung in dieser Richtung durch staatsaufsichtlich garantierten Vereinigungsvertrag bezüglich der verschiedenen Ausbau- und Entwicklungsgebiete der Stadt festzulegen.<ref>Herbert Schnittger: Die Eingemeindungsverhandlungen zwischen Nürnberg und Fürth von 1900 bis 1933, Fürth, 1952, S. 74 ff. </ref> | Behufs Erfüllung der Bedingungen unter 1. hat der Ausbau und die Entwicklung des zu vereinigenden Stadtbezirks Fürth wie bei weiterlaufender völlig selbständiger Verwaltung zu geschehen, und ist die Sicherstellung in dieser Richtung durch staatsaufsichtlich garantierten Vereinigungsvertrag bezüglich der verschiedenen Ausbau- und Entwicklungsgebiete der Stadt festzulegen.<ref>Herbert Schnittger: Die Eingemeindungsverhandlungen zwischen Nürnberg und Fürth von 1900 bis 1933, Fürth, 1952, S. 74 ff. </ref> |