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Seine Lehre als Steinhauer trat er am 22. April 1833 an, die er ordnungsgemäß mit einem „für tüchtig befundenen Gesellenstücke“ abschloss, wie das nachträglich vom Stadtmagistrat Würzburg erst am 5. Februar 1848 ausgestellte Zeugnis ausweist. Auch hatte er seiner Militärpflicht genügt und seinen Abschied erhalten, als er in unsere Gegend kam. Krieger war als Maurergeselle zuerst in Erlangen vom 17. Mai bis 5. November 1844 tätig. Anschließend arbeitete er bis zum 15. März 1845 als Maurerpolier in Frauenaurach. Durch den Rathausbau kam er nun nach Fürth, er wurde als städtischer Bauaufseher gegen eine „Taggebühr von 1 fl. 45 Xr.“ angestellt.  
 
Seine Lehre als Steinhauer trat er am 22. April 1833 an, die er ordnungsgemäß mit einem „für tüchtig befundenen Gesellenstücke“ abschloss, wie das nachträglich vom Stadtmagistrat Würzburg erst am 5. Februar 1848 ausgestellte Zeugnis ausweist. Auch hatte er seiner Militärpflicht genügt und seinen Abschied erhalten, als er in unsere Gegend kam. Krieger war als Maurergeselle zuerst in Erlangen vom 17. Mai bis 5. November 1844 tätig. Anschließend arbeitete er bis zum 15. März 1845 als Maurerpolier in Frauenaurach. Durch den Rathausbau kam er nun nach Fürth, er wurde als städtischer Bauaufseher gegen eine „Taggebühr von 1 fl. 45 Xr.“ angestellt.  
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Hier lernte er die ledige Wilhelmine Schmidt kennen, mit der er bald zwei Kinder hatte. Am 3. Mai 1848 wurde er zusammen mit seiner Braut und ihrer Mutter, der Schreinermeisters- und Glasbelegerswitwe Katharina Schmidt, bei der Stadtverwaltung vorstellig, legte seine Zeugnisse sowie die seiner Braut vor und gab zu Protokoll, dass er sich ehelich verlobt habe und beabsichtige ''„meine Niederlaßung zur Zeit als Maurerpalier dahier zu begründen und mich mit dem Uhrglasschneiden nebenher zu beschaeftigen, sodann die Ehe mit der x. Schmidt zu vollziehen“''. Er gab an, dass ihn nach dem Ende des Rathausbaues sein künftiger Schwager, der Bürger und Maurermeister [[Johann Andreas Korn|Andreas Korn]], als Maurerpalier zu gleichem Lohn „in Condition“ nehmen werde. Zudem rechnete er mit einem wöchentlichen Nebenverdienst durch das Uhrglasschneiden, bei dem seine Braut sehr bewandert sei, zwischen 4 und 5 f. (Gulden). Weiter gab Krieger an, dass er ein erspartes Barvermögen von 800 f. sowie eine Mobiliarschaft im Wert von 400 f. besitze, seine Braut außer einer Ausstattung im Wert von 300 f. noch den Barbetrag von 300 f. als Heiratsgut in die Ehe bringen werde. Schließlich bemerkte er einschränkend, dass aber die Ersparnisse von 800 f. dem Maurermeister Korn als Darlehen zur Erbauung seines Hauses in der Friedrichstraße<ref>hier handelt es sich wohl um das Gebäude [[Friedrichstraße 20]], ein Nachweis für das angeführte Darlehen wurde nicht verlangt</ref> gegeben wurden. Wilhelmine Schmidt erklärte sich vor dem aufnehmenden Polizeioffizianten Jacobi bereit, den Bauaufseher Philipp Krieger zu heiraten, die Meisterswitwe Katharina Schmidt gab ihre Zustimmung zur Verehelichung ihrer Tochter und verpflichtete sich das Heiratsgut zu leisten.
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Daraufhin wurden der Distriktvorsteher Konrad Böhner und der Maurermeister Korn befragt, die die Angaben über Vermögensverhältnisse und zum Leumund bzw. die Absprachen zu Beschäftigung und Darlehen bestätigten. Der Armenpflegschaftsrat wollte die Ansässigmachung nicht erschweren, wenngleich leichte Bedenken über Arbeitsmangel für Paliere aufkamen, die Gemeindebevollmächtigten hatten nichts einzuwenden. So beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Köppel, John) am [[2. Juni]] [[1848]] a) dem Krieger die Niederlassung als Insasse und die Verehelichung mit der Schreinermeisterstochter Johanna Maria [sic] Schmidt zu gestatten  und b) ihm die Lizenz zum Schneiden und Verkauf undurchsichtiger Uhrgläser, sogenannter «Ochsenaugen», in widerruflicher Eigenschaft zu erteilen.
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