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→‎Leben: Geb.dat. Barb. Hofmann erg.
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Nach Besuch von 7 Jahren Volksschule in Fürth erlernte auch Johann Löhr den Maurerberuf, er ging von 1817 bis 1820 beim Maurermeister [[Johann Georg Zink]] in die Lehre. Als Geselle arbeitete er weiter bei Zink, nur einen Sommer brachte er beim Maurermeister [[Paulus Biller|Biller]] zu; auf Wanderschaft begab er sich nicht.
 
Nach Besuch von 7 Jahren Volksschule in Fürth erlernte auch Johann Löhr den Maurerberuf, er ging von 1817 bis 1820 beim Maurermeister [[Johann Georg Zink]] in die Lehre. Als Geselle arbeitete er weiter bei Zink, nur einen Sommer brachte er beim Maurermeister [[Paulus Biller|Biller]] zu; auf Wanderschaft begab er sich nicht.
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Am 27. Juni 1828 ging er zusammen mit seiner Braut Margaretha Barbara Hofmann zum Amt und stellte ein Gesuch um Aufnahme als Schutzbürger und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Das Paar hatte bereits zwei Kinder im Alter 2 Jahren bzw. einem Vierteljahr.  Zum Vermögen gab Löhr an, dass er 60 f. (Gulden) Ersparnis habe. Seine Braut teilte mit, dass sie geneigt sei, ihn zu ehelichen. Barvermögen besitze sie nicht, ihr ''„… Vermögen besteht in einem Bette, einige Geräthschaften u. Kleider, welche auf 75. f. geschäzt werden können.“''  
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Am 27. Juni 1828 ging er zusammen mit seiner Braut Margaretha Barbara Hofmann (geb. 16. März 1802 in Fürth)<ref>Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1796–1804, S. 505</ref> zum Amt und stellte ein Gesuch um Aufnahme als Schutzbürger und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Das Paar hatte bereits zwei Kinder im Alter 2 Jahren bzw. einem Vierteljahr.  Zum Vermögen gab Löhr an, dass er 60 f. (Gulden) Ersparnis habe. Seine Braut teilte mit, dass sie geneigt sei, ihn zu ehelichen. Barvermögen besitze sie nicht, ihr ''„… Vermögen besteht in einem Bette, einige Geräthschaften u. Kleider, welche auf 75. f. geschäzt werden können.“''  
    
Am folgenden Tag wurde der Vater, Maurergeselle Johann Leonhard Löhr, zum Amt vorgerufen und dazu befragt. Dieser erklärte, er habe nichts gegen die Schutzaufnahme seines Sohnes, aber seine Einwilligung zur Verehelichung mit der Hofmann erteile er nicht. Schon seit 9 Jahren würde der Sohn ihm gegenüber keine Achtung beweisen, sich ganz lieblos betragen und das ganze Jahr über kein Wort mit ihm sprechen. Zudem will er eine Person heiraten, die gänzlich vermögenslos sei, sodass er fürchte, dass dieses Ehepaar kein gehöriges Auskommen haben werde. Das amtliche Protokoll unterzeichnete Johann Leonhard Löhr mit drei Kreuzen als Handzeichen.  
 
Am folgenden Tag wurde der Vater, Maurergeselle Johann Leonhard Löhr, zum Amt vorgerufen und dazu befragt. Dieser erklärte, er habe nichts gegen die Schutzaufnahme seines Sohnes, aber seine Einwilligung zur Verehelichung mit der Hofmann erteile er nicht. Schon seit 9 Jahren würde der Sohn ihm gegenüber keine Achtung beweisen, sich ganz lieblos betragen und das ganze Jahr über kein Wort mit ihm sprechen. Zudem will er eine Person heiraten, die gänzlich vermögenslos sei, sodass er fürchte, dass dieses Ehepaar kein gehöriges Auskommen haben werde. Das amtliche Protokoll unterzeichnete Johann Leonhard Löhr mit drei Kreuzen als Handzeichen.  
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