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Am folgenden Tag wurde der Vater, Maurergeselle Johann Leonhard Löhr, zum Amt vorgerufen und dazu befragt. Dieser erklärte, er habe nichts gegen die Schutzaufnahme seines Sohnes, aber seine Einwilligung zur Verehelichung mit der Hofmann erteile er nicht. Schon seit 9 Jahren würde der Sohn ihm gegenüber keine Achtung beweisen, sich ganz lieblos betragen und das ganze Jahr über kein Wort mit ihm sprechen. Zudem will er eine Person heiraten, die gänzlich vermögenslos sei, sodass er fürchte, dass dieses Ehepaar kein gehöriges Auskommen haben werde. Das amtliche Protokoll unterzeichnete Johann Leonhard Löhr mit drei Kreuzen als Handzeichen.  
 
Am folgenden Tag wurde der Vater, Maurergeselle Johann Leonhard Löhr, zum Amt vorgerufen und dazu befragt. Dieser erklärte, er habe nichts gegen die Schutzaufnahme seines Sohnes, aber seine Einwilligung zur Verehelichung mit der Hofmann erteile er nicht. Schon seit 9 Jahren würde der Sohn ihm gegenüber keine Achtung beweisen, sich ganz lieblos betragen und das ganze Jahr über kein Wort mit ihm sprechen. Zudem will er eine Person heiraten, die gänzlich vermögenslos sei, sodass er fürchte, dass dieses Ehepaar kein gehöriges Auskommen haben werde. Das amtliche Protokoll unterzeichnete Johann Leonhard Löhr mit drei Kreuzen als Handzeichen.  
 
Der gleichfalls vorgerufene Maurermeister Zink gab zu Protokoll: ''„… er ist einer meiner vorzüglichsten u. brauchbarsten Gesellen, … ueber seine Aufführung kann ich ihm das beste Zeugnis geben; sein Verdienst ist wöchentl. 4 f.- u. verdient er sich auch wöchentl. noch mehr, weil er immer nach Feierabend arbeitet.“''  
 
Der gleichfalls vorgerufene Maurermeister Zink gab zu Protokoll: ''„… er ist einer meiner vorzüglichsten u. brauchbarsten Gesellen, … ueber seine Aufführung kann ich ihm das beste Zeugnis geben; sein Verdienst ist wöchentl. 4 f.- u. verdient er sich auch wöchentl. noch mehr, weil er immer nach Feierabend arbeitet.“''  
Schließlich wurde noch der Distriktvorsteher Johann Konrad Kütt zum Verhalten der ledigen Barbara Hofmann vernommen. Dieser stellte ihr ein positives Zeugnis aus und befürwortete die Verehelichung mit Löhr, da die beiden ohnehin in wilder Ehe miteinander leben.
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Schließlich wurde noch der Distriktvorsteher Johann Konrad [[Kütt]] zum Verhalten der ledigen Barbara Hofmann vernommen. Dieser stellte ihr ein positives Zeugnis aus und befürwortete die Verehelichung mit Löhr, da die beiden ohnehin in wilder Ehe miteinander leben.
    
Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Toussaint) am 14. Juli 1828, dass das Schutzdekret erteilt wird, die Ausfertigung des Kopulationszeugnisses aber unterbleibt, bis die väterliche Einwilligung vorliegt. Dieser Beschluss wurde dem Vater Leonhard Löhr knapp zwei Wochen später im Amt eröffnet, worauf er sich dort korrigierte und seine Einwilligung zur Verehelichung seines Sohnes mit Barbara Hofmann gab. Noch am gleichen Tag, am 27. Juli 1828, unterzeichnete 2. Bürgermeister [[Adolph Schönwald|Schönwald]] das Schutzdekret und das Verehelichungszeugnis. Bei gleicher Person, hier in dessen Eigenschaft als Oberst und Kommandeur des Kgl. Landwehr-Infanterieregiments, stellte sich der 5 Fuß, 8 Zoll und 9 Faden (1,67 m) große Löhr einen Monat später, am 22. August, in vollständiger Uniform und Waffen zur Musterung vor, bei der er in die 1. Infanterie-Kompanie des II. Bataillons eingereiht wurde.
 
Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Toussaint) am 14. Juli 1828, dass das Schutzdekret erteilt wird, die Ausfertigung des Kopulationszeugnisses aber unterbleibt, bis die väterliche Einwilligung vorliegt. Dieser Beschluss wurde dem Vater Leonhard Löhr knapp zwei Wochen später im Amt eröffnet, worauf er sich dort korrigierte und seine Einwilligung zur Verehelichung seines Sohnes mit Barbara Hofmann gab. Noch am gleichen Tag, am 27. Juli 1828, unterzeichnete 2. Bürgermeister [[Adolph Schönwald|Schönwald]] das Schutzdekret und das Verehelichungszeugnis. Bei gleicher Person, hier in dessen Eigenschaft als Oberst und Kommandeur des Kgl. Landwehr-Infanterieregiments, stellte sich der 5 Fuß, 8 Zoll und 9 Faden (1,67 m) große Löhr einen Monat später, am 22. August, in vollständiger Uniform und Waffen zur Musterung vor, bei der er in die 1. Infanterie-Kompanie des II. Bataillons eingereiht wurde.
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