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Mitte August machte die Leitung der Heilstätte die überraschende Mitteilung, dass gegenwärtig vom Markt Zirndorf eine Brunnenanlage bei Weiherhof errichtet wird (seit 1908 in Betrieb), aus welcher vielleicht auch die Heilstätte günstig versorgt werden könnte. Das Stadtbauamt wurde beauftragt, das Nähere schleunigst festzustellen. Holzer reagierte ohne örtliche Erkundung sofort und warnte, sofern man die Sache näher angehen würde, würde sich eine Verschleppung der dringlichen Wasserversorgung der Lungenheilstätte ergeben. Zudem war er der Ansicht, dass sich die Wasserversorgungsfrage kaum wirtschaftlicher lösen lasse.<ref>Offenbar waren im Stadtbauamt die Ergebnisse der Voruntersuchungen nicht mehr parat, die eine solche Variante einbezogen hatten.</ref> Er empfahl, bei der Gemeindeverwaltung Zirndorf anzufragen, ob die Mitteilung auf Richtigkeit beruhe. Eine Konsultation von Ingenieur Kullmann war ihm nicht möglich, da dieser gerade verreist war.
 
Mitte August machte die Leitung der Heilstätte die überraschende Mitteilung, dass gegenwärtig vom Markt Zirndorf eine Brunnenanlage bei Weiherhof errichtet wird (seit 1908 in Betrieb), aus welcher vielleicht auch die Heilstätte günstig versorgt werden könnte. Das Stadtbauamt wurde beauftragt, das Nähere schleunigst festzustellen. Holzer reagierte ohne örtliche Erkundung sofort und warnte, sofern man die Sache näher angehen würde, würde sich eine Verschleppung der dringlichen Wasserversorgung der Lungenheilstätte ergeben. Zudem war er der Ansicht, dass sich die Wasserversorgungsfrage kaum wirtschaftlicher lösen lasse.<ref>Offenbar waren im Stadtbauamt die Ergebnisse der Voruntersuchungen nicht mehr parat, die eine solche Variante einbezogen hatten.</ref> Er empfahl, bei der Gemeindeverwaltung Zirndorf anzufragen, ob die Mitteilung auf Richtigkeit beruhe. Eine Konsultation von Ingenieur Kullmann war ihm nicht möglich, da dieser gerade verreist war.
 
Der städtische Ingenieur Schug berichtete nach örtlichen Erhebungen am 24. August, dass von einer Brunnenanlage derzeit nicht die Rede sein kann, sondern von zwei Versuchsbohrungen (Tiefbohrung). Die festgestellte Schüttung betrug ca. 14 l/s und reiche seiner Ansicht nach gerade für Zirndorf mit aktuell 4536 Einwohnern. Die Herstellung einer eigenen Brunnenanlage sei zwar voraussichtlich möglich, aber teuer. Anhand von Angaben der Süddeutschen Tiefbohrgesellschaft Nürnberg-Doos ergab die Kostenaufstellung eine Summe von 35.000 M (deutlich mehr als sie Kullmann im Juni 1905 angab). Die Stellungnahmen des Stadtbauamts wurden der Pflegekommission der Heilstätte, zu Händen des praktischen Arztes und kgl. Hofrats Dr. [[Wilhelm Mayer]] zugeleitet, der keine Einwände erhob, aber dazu riet, die Zirndorfer Wasserverhältnisse im Auge zu behalten. In geheimer Sitzung des Stadtmagistrats am 6. September wurde beschlossen, von weiterer Verfolgung dieser Sache abzusehen.
 
Der städtische Ingenieur Schug berichtete nach örtlichen Erhebungen am 24. August, dass von einer Brunnenanlage derzeit nicht die Rede sein kann, sondern von zwei Versuchsbohrungen (Tiefbohrung). Die festgestellte Schüttung betrug ca. 14 l/s und reiche seiner Ansicht nach gerade für Zirndorf mit aktuell 4536 Einwohnern. Die Herstellung einer eigenen Brunnenanlage sei zwar voraussichtlich möglich, aber teuer. Anhand von Angaben der Süddeutschen Tiefbohrgesellschaft Nürnberg-Doos ergab die Kostenaufstellung eine Summe von 35.000 M (deutlich mehr als sie Kullmann im Juni 1905 angab). Die Stellungnahmen des Stadtbauamts wurden der Pflegekommission der Heilstätte, zu Händen des praktischen Arztes und kgl. Hofrats Dr. [[Wilhelm Mayer]] zugeleitet, der keine Einwände erhob, aber dazu riet, die Zirndorfer Wasserverhältnisse im Auge zu behalten. In geheimer Sitzung des Stadtmagistrats am 6. September wurde beschlossen, von weiterer Verfolgung dieser Sache abzusehen.
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Die stadtbauamtlichen Pläne für die Pumpstation in Unterfürberg wurden vom Magistrat am 11. Oktober 1906 genehmigt.
    
== Honorar des Ingenieurs Kullmann ==
 
== Honorar des Ingenieurs Kullmann ==
 
Am 26. Juli 1906 fragte der Stadtmagistrat bei Heinrich Kullmann an, welches Honorar er für seine Leistungen beanspruche. In seiner Antwort setzte er bei einer Anschlagsumme (ohne Grunderwerb und Bauleitungskosten) von 66.000 M das Honorar für Projektbearbeitung und Bauoberleitung gemäß geltender „Hamburger Norm“ auf 6,5 % dieser Summe fest und gab darauf einen Nachlass von 10 %, berechnete mit 5,85 % o. g. Bausumme ein Honorar von rund 3800 M. Für das gelieferte Projekt verlangte er einen Teilbetrag von 2100 M, der umgehend zu zahlen war. Der Restbetrag sollte in zwei Raten gewährt werden, wobei die letzte Rate nach Inbetriebnahme der Anlage fällig würde. Die Überwachung der Arbeiten durch einen Mitarbeiter („älterer Herr“) seines Büros würden durch dessen Tagegelder gesondert zu vergüten sein.  
 
Am 26. Juli 1906 fragte der Stadtmagistrat bei Heinrich Kullmann an, welches Honorar er für seine Leistungen beanspruche. In seiner Antwort setzte er bei einer Anschlagsumme (ohne Grunderwerb und Bauleitungskosten) von 66.000 M das Honorar für Projektbearbeitung und Bauoberleitung gemäß geltender „Hamburger Norm“ auf 6,5 % dieser Summe fest und gab darauf einen Nachlass von 10 %, berechnete mit 5,85 % o. g. Bausumme ein Honorar von rund 3800 M. Für das gelieferte Projekt verlangte er einen Teilbetrag von 2100 M, der umgehend zu zahlen war. Der Restbetrag sollte in zwei Raten gewährt werden, wobei die letzte Rate nach Inbetriebnahme der Anlage fällig würde. Die Überwachung der Arbeiten durch einen Mitarbeiter („älterer Herr“) seines Büros würden durch dessen Tagegelder gesondert zu vergüten sein.  
 
Zu den Honorarforderungen wurde das Stadtbauamt zur Stellungnahme aufgefordert. Amtsvorstand Holzer befand die Forderung für in Ordnung und schlug vor, die Restrate so aufzuteilen, dass nach Fertigstellung der Rohrverlegungsarbeiten eine Zahlung von 1000 M und die letzte in Höhe von 700 M nach Übergabe der Anlage erfolgen sollte. Das Honorar und seine Zahlung in Teilbeträgen nach dem Vorschlag des Stadtbauamts wurde vom Stadtmagistrat in der Sitzung vom 16. August genehmigt.
 
Zu den Honorarforderungen wurde das Stadtbauamt zur Stellungnahme aufgefordert. Amtsvorstand Holzer befand die Forderung für in Ordnung und schlug vor, die Restrate so aufzuteilen, dass nach Fertigstellung der Rohrverlegungsarbeiten eine Zahlung von 1000 M und die letzte in Höhe von 700 M nach Übergabe der Anlage erfolgen sollte. Das Honorar und seine Zahlung in Teilbeträgen nach dem Vorschlag des Stadtbauamts wurde vom Stadtmagistrat in der Sitzung vom 16. August genehmigt.
Dagegen hatten die Gemeindebevollmächtigten in einem Punkt Einwände, sie wollten das Tagesgeld zur Baukontrolle nicht zahlen, da ihrer Ansicht nach diese Leistung zu den Verpflichtungen des Bauleiters gehöre. Daraufhin wurde nochmals das Stadtbauamt angefragt, aber Holzer wies darauf hin, dass nach geltenden Vorschriften besondere Bauleitung zu vergüten sei und auch bislang so verfahren wurde.
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Dagegen hatten die Gemeindebevollmächtigten in einem Punkt Einwände, sie wollten das Tagesgeld zur Baukontrolle nicht zahlen, da ihrer Ansicht nach diese Leistung zu den Verpflichtungen des Bauleiters gehöre. Daraufhin wurde nochmals das Stadtbauamt angefragt, aber Holzer wies darauf hin, dass nach geltenden Vorschriften besondere Bauleitung zu vergüten sei und auch bislang so verfahren wurde. Aber dennoch blieben die Gemeindebevollmächtigten bei ihrem Beschluss.
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Daraufhin bat Bürgermeister Kutzer Stadtbaurat Holzer um mündliche Klärung mit Ingenieur Kullmann. Der sagte den Verzicht auf die Vergütung unter der Bedingung zu, dass der Stadtmagistrat über die Berechtigung seiner Forderung ein Gutachten bei der Vorstandschaft des Architekten- und Ingenieurvereins einholt. Dazu gestattete Kullmann auch die Einsicht in den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags. In einem Schreiben vom 18. September bestätigte Kullmann nochmals seinen Vorschlag unter Verweis auf die Rechtsgrundlagen seiner Forderung. Da es sich aber hier bei dem kleinen Objekt nur um eine Summe von etwa 120 bis 150 M handele, so verzichte er auch aus Rücksicht darauf, die Ehre gehabt zu haben seit langen Jahren ein Berater der Stadt Fürth gewesen zu sein. Allerdings knüpfte er an den Verzicht die genannte Bedingung, um die Herren des Gemeindekollegiums von dem berechtigten Vergütungsanspruch zu überzeugen. Am 20. September beschloss der Stadtmagistrat, das gewünschte Gutachten einzuholen, knapp vier Wochen später wurde die Vorstandsschaft des Mittelfränkischen Architekten- und Ingenieurvereins Nürnberg um die Abgabe des Gutachtens ersucht. In seiner Antwort vom 24. Oktober bestätigte der Architekten- und Ingenieurverein, dass nach geltender Gebührenordnung von 1901 die Kosten der besonderen Bauleitung nicht im Honorar enthalten, sondern gesondert zu vergüten sind. Kullmann zeigte sich befriedigt, die Gemeindebevollmächtigten nahmen den Sachverhalt lapidar zur Kenntnis.
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== Baudurchführung ==
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Nachdem die Honorarfrage mit den Gemeindebevollmächtigten hinsichtlich der Kostenhöhe abschließend geklärt war, erteilte der Magistrat am 20. September 1906 an Ingenieur Kullmann den Bauauftrag. Die Baubeginnanzeige für die Wasserleitung wurde von der mit dem Rohrleitungsbau beauftragten angesehenen Fa. Carl Mennicke Nachfolger Dresden<ref>siehe auch Geschichte der heutigen Fa. Mennicke Rohrbau GmbH - [https://www.mennicke.de/unternehmen/historie.php online]</ref> am 12. Oktober ausgefertigt. Verantwortlicher Bauleiter war der aus dem sächsischen [[wikipedia:Arnsdorf|Arnsdorf]] stammende Ingenieur Oskar Ertel (1876–1953).
    
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