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Friedrich Hirsch hat sich besonders für den Bau der sog. "Trabantensiedlung" auf der [[Hardhöhe]] eingesetzt. Nach der Schließung des [[Flughafen|Fürther Flughafen]]s am [[6. April]] [[1955]] zog Stadtbaurat Friedrich Hisch angeblich die fertigen Pläne für die Bebauung der Hardhöhe "aus der Schublade". | |||
Ende der 1950er Jahre stellte sich jedoch heraus, dass viele Baumaßnahmen auf der Hardhöhe ohne jegliche Rechtsgrundlage (Bauantrag etc.) vollzogen wurden. Auch sonst legte Hirsch die Gesetze eher "flexibel" aus. Sein persönliches Wohnhaus im [[Fliederweg]] lies er von den beteiligten Baufirmen der Hardhöhe zu günstigeren Konditionen bauen und die Grünfläche um sein Wohnhaus durch das Grünflächenamt anlegen. Im Jahr [[1959]] wurde Friedrich Hirsch im [[Rathaus]] von der Polizei festgenommen und in Untersuchunghaft gesteckt. Hirsch bot eine Kaution von 13.000 Schweizer Franken als Sicherheit für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft an und zeige insgesamt in der Folge wenig Schuldbewußtsein. In einem Gerichtsverfahren - das durch ein Revisiongericht bestätigt wurde - wurde Friedrich Hirsch wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme im Amt zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt. | |||
== Siehe auch == | |||
* [[Stadtrat 1948 - 1952]] | |||
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Version vom 17. November 2015, 00:58 Uhr
Friedrich Hirsch war von Beruf Stadtbaurat. Hirsch kam in Mittweida (Sachsen) auf die Welt. Nach dem Studium in Leipzig siedelte er 1950 aus der sowjetische Besatzungszone in den Westen. Er wurde am 1. April 1952 in Fürth zum Stadtbaurat berufen. Damit löste er seinen Vorgänger Dipl. Ing. Maximilian Heinisch ab, der zuvor nach Dortmund wechselte.
Friedrich Hirsch hat sich besonders für den Bau der sog. "Trabantensiedlung" auf der Hardhöhe eingesetzt. Nach der Schließung des Fürther Flughafens am 6. April 1955 zog Stadtbaurat Friedrich Hisch angeblich die fertigen Pläne für die Bebauung der Hardhöhe "aus der Schublade".
Ende der 1950er Jahre stellte sich jedoch heraus, dass viele Baumaßnahmen auf der Hardhöhe ohne jegliche Rechtsgrundlage (Bauantrag etc.) vollzogen wurden. Auch sonst legte Hirsch die Gesetze eher "flexibel" aus. Sein persönliches Wohnhaus im Fliederweg lies er von den beteiligten Baufirmen der Hardhöhe zu günstigeren Konditionen bauen und die Grünfläche um sein Wohnhaus durch das Grünflächenamt anlegen. Im Jahr 1959 wurde Friedrich Hirsch im Rathaus von der Polizei festgenommen und in Untersuchunghaft gesteckt. Hirsch bot eine Kaution von 13.000 Schweizer Franken als Sicherheit für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft an und zeige insgesamt in der Folge wenig Schuldbewußtsein. In einem Gerichtsverfahren - das durch ein Revisiongericht bestätigt wurde - wurde Friedrich Hirsch wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme im Amt zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt.