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[[Kategorie: | Bischof Günther von Bamberg erwirkte bei K. Heinrich IV. ''"am [[19. Juli]] d. J. die Wiedererstattung des Ortes Fürth an das Domcapitel, und die Verleihung eines Markt-, Zoll- und Münzrechtes zur Entschädigung für die 23jährige Entziehung."''<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref> | ||
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[[Kategorie:11. Jahrhundert]] |
Aktuelle Version vom 6. März 2016, 18:32 Uhr
Fürth erhält das Marktrecht, das es vom Anfang an hatte und nach 1007 an den neuen Königsort Nürnberg verlor, durch König Heinrich IV. wieder neu verliehen.
Bischof Günther von Bamberg erwirkte bei K. Heinrich IV. "am 19. Juli d. J. die Wiedererstattung des Ortes Fürth an das Domcapitel, und die Verleihung eines Markt-, Zoll- und Münzrechtes zur Entschädigung für die 23jährige Entziehung."[1]
Einzelnachweise
- ↑ In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432. - online-Digitalisat der Universität Göttingen