Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt''' des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.
Das '''Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten''' wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.


Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Version vom 20. August 2017, 19:16 Uhr

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.

Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Jedermann kann bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, Bayerischen Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei Anregungen auf Verleihung eines Ordens formlos einreichen.

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Vorlage:Personen dieser Auszeichnung

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