Josef Schmidt: Unterschied zwischen den Versionen

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Josef Schmidt übergab am 3. Juni 1831 sein Prüfungszeugnis<ref>Befähigungs-Zeugnis der von der Königl. Regierung des Ober-Donau-Kreises angeordneten Prüfungs-Commission, Augsburg 3. Mai 1831, Unterschrift Reg. Rath Beyschlag</ref> und teilte mit, dass er sich nun um das Bürger- und Meisterrecht in der Stadt Fürth bewerben will. Er bat darum und erhielt sogleich gegen Gebühr ein amtliches Schreiben, um bei seiner Heimatbehörde die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse (Tauf- u. Schulentlassungszeugnis, Militärentlassungsschein, „Blatterschein“, Zeugnis über Hindernisfreiheit für Niederlassung in Fürth, Vermögenszeugnis) anzufordern.
Josef Schmidt übergab am 3. Juni 1831 sein Prüfungszeugnis<ref>Befähigungs-Zeugnis der von der Königl. Regierung des Ober-Donau-Kreises angeordneten Prüfungs-Commission, Augsburg 3. Mai 1831, Unterschrift Reg. Rath Beyschlag</ref> und teilte mit, dass er sich nun um das Bürger- und Meisterrecht in der Stadt Fürth bewerben will. Er bat darum und erhielt sogleich gegen Gebühr ein amtliches Schreiben, um bei seiner Heimatbehörde die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse (Tauf- u. Schulentlassungszeugnis, Militärentlassungsschein, „Blatterschein“, Zeugnis über Hindernisfreiheit für Niederlassung in Fürth, Vermögenszeugnis) anzufordern.
Nachdem Schmidt alle geforderten Unterlagen vorlegen konnte, bekräftigte er am 27. September 1831 seine Bewerbung um das Meisterrecht, insbesondere unter Berufung auf die von ihm in Erfahrung gebrachte Tatsache, dass die vor einigen Jahren geendete Konzession des Maurermeisters Piller (auch Biller) nicht wieder verliehen worden war. Was seinen „Nahrungsstand“ betraf so gab er an, von seinem Vater 300 f. (Gulden) zu erhalten und selbst 150 f. gespart zu haben, somit zu Gewerbebeginn 450 f. reines Betriebskapital zu Gebote stehen würden. Zwei Tage später entschied der Stadtmagistrat, dem Maurergesellen Schmidt die „erledigte Piller’sche Concession als Meister“ nicht zu verleihen, da das Vermögen nicht begründet erscheint, wie auch bei seinem bereits abgewiesenen Mitbewerber [[Friedrich Schmidt]]; zudem scheine auch kein örtlicher Bedarf zu einer Wiederverleihung einer Konzession zu bestehen. Schmidt versuchte noch durch Vorsprache am 5. Oktober seinen Vermögenstand durch verschiedene ausstehende Forderungen auf insgesamt 822 f. zu verbessern, allein der Stadtmagistrat beschloss am nächsten Tag, ''„daß es bey dem Beschlusse vom 29. Septbr. sein Verbleiben haben muß“''. Als man ihm am 7. Oktober den Beschluss vorlesend eröffnete, bat er um eine Abschrift und kündigte an, dagegen Rekurs (Einspruch) bei der königl. Regierung zu ergreifen.
    
    
==Einzelnachweise==
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Version vom 10. Juli 2019, 21:18 Uhr

Josef Schmidt, auch Joseph Schmid, (geb. am 15. Februar 1809 in Obermedlingen[1], gest. 6. Juni 1835 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurermeister.

Leben

Seine Eltern waren der Maurermeister Bartholomäus Schmid und Theresia, geb. Spieglin aus Obermedlingen, Landgericht Lauingen im damaligen Oberdonaukreis. Dort besuchte er die Werkstags- und Sonntagsschule. Seine Lehrzeit im Maurerhandwerk begann er am 23. März 1823 beim Meister der dortigen Zunft, seinem Vater. Von der Lehre frei und zum Gesellen gesprochen wurde Joseph Schmid (Schreibweise des Namens in der Heimatregion) am 28. März 1826.

Bereits seit dem 24. Juli 1826 stand er beim Maurermeister, Ziegeleihütten- und Steinbruchbesitzer Johann Heinrich Jordan aus Zirndorf in Arbeit, seit Anfang 1828 war er als dessen erster Maurerpolier in Fürth beim Bau des Alten Krankenhauses tätig. Dort blieb er bis zum Ende der Bautätigkeit. Für die zwei Jahre dauernden Arbeiten am Fürther Hospitalbau bescheinigte auch der königliche Bezirks-Ingenieur der Bau-Inspektion Nürnberg, Friedrich Erdinger (später Vertreter des Vorstands der Kanalbau-Inspektion und danach Oberingenieur in der Generalverwaltung der Königlichen Eisenbahnen), dem Josef Schmidt in jeder Beziehung ausgezeichnete Leistungen.

Nach dem Krankenhausbau arbeitete er noch längere Zeit bei anderen Neubauten als Polier für Jordan. Dieser bestätigte ihm in drei Attesten seine ausgezeichnete Arbeit, seine hohe Geschicklichkeit und Zeichenkunst. Im letzten Zeugnis vom 2. Dezember 1830 bezeugte Jordan, dass Schmidt im Ganzen viereinhalb Jahre bei ihm als Maurerpolier lobenswerte Arbeit geleistet hatte. Kurz zuvor, am 29. November 1830, wurde ihm ein bemerkenswertes Attest vom Direktor der königlichen Kunstschule Nürnberg Albert Reindel ausgestellt, da Schmidt die „in der Stadtkirche zu Fürth (Kirche St. Michael) übertragene Ausmalung derselben durch gothische Verzierungen an der Decke und in den Füllungen aller Emporen, mit sehr viel Einsicht und Geschiklichkeit ausgeführt hat, sich dadurch [seine] volle Zufriedenheit erwarb, um als ein vielseitig gebildeter Mann mit vollem Recht empfohlen zu werden.“

Offenbar wollte Josef Schmidt das Maurergewerbe selbstständig ausüben. Daher legte er im März 1831 in Augsburg die vorgeschriebene Prüfung[3][4] ab. Etwa um diese Zeit suchte die Maurermeisterswitwe Maria Jaeger, deren Ehemann Andreas Jaeger im Januar 1831 gestorben war und das Geschäft im Witwenstand weiterführen wollte, einen geeigneten Werkführer. Am 23. April gingen Witwe Jaeger und Maurergeselle Schmidt gemeinsam zum städtischen Magistrat. Jaeger stellte das Gesuch, dass Schmidt, der auch seine sonstigen Zeugnisse vorlegte, ihr Geschäft versehen darf, zumal sie derzeit keinen Gesellen in Arbeit hatte. Zwar fehlte noch das Prüfungszeugnis aus Augsburg, aber vorübergehend bis zur Zeugnisvorlage sollte es polizeilich gestattet werden, dass kleinere Arbeiten und Reparaturen ausgeführt werden, zumal beim Tierarzt Pickel ein Anbau an seinem Gartenhaus anstünde. Zwei Tage später beschloss der Stadtmagistrat, dass einstweilen der Schmidt solche Arbeiten ausführen darf, die einem Gesellen zukommen. Aber zur Bestellung als Werkführer wurden neben dem Prüfungszeugnis noch Zeugnisse seiner Heimatbehörde über Leumund und Vermögensverhältnisse verlangt.

Josef Schmidt übergab am 3. Juni 1831 sein Prüfungszeugnis[5] und teilte mit, dass er sich nun um das Bürger- und Meisterrecht in der Stadt Fürth bewerben will. Er bat darum und erhielt sogleich gegen Gebühr ein amtliches Schreiben, um bei seiner Heimatbehörde die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse (Tauf- u. Schulentlassungszeugnis, Militärentlassungsschein, „Blatterschein“, Zeugnis über Hindernisfreiheit für Niederlassung in Fürth, Vermögenszeugnis) anzufordern.

Nachdem Schmidt alle geforderten Unterlagen vorlegen konnte, bekräftigte er am 27. September 1831 seine Bewerbung um das Meisterrecht, insbesondere unter Berufung auf die von ihm in Erfahrung gebrachte Tatsache, dass die vor einigen Jahren geendete Konzession des Maurermeisters Piller (auch Biller) nicht wieder verliehen worden war. Was seinen „Nahrungsstand“ betraf so gab er an, von seinem Vater 300 f. (Gulden) zu erhalten und selbst 150 f. gespart zu haben, somit zu Gewerbebeginn 450 f. reines Betriebskapital zu Gebote stehen würden. Zwei Tage später entschied der Stadtmagistrat, dem Maurergesellen Schmidt die „erledigte Piller’sche Concession als Meister“ nicht zu verleihen, da das Vermögen nicht begründet erscheint, wie auch bei seinem bereits abgewiesenen Mitbewerber Friedrich Schmidt; zudem scheine auch kein örtlicher Bedarf zu einer Wiederverleihung einer Konzession zu bestehen. Schmidt versuchte noch durch Vorsprache am 5. Oktober seinen Vermögenstand durch verschiedene ausstehende Forderungen auf insgesamt 822 f. zu verbessern, allein der Stadtmagistrat beschloss am nächsten Tag, „daß es bey dem Beschlusse vom 29. Septbr. sein Verbleiben haben muß“. Als man ihm am 7. Oktober den Beschluss vorlesend eröffnete, bat er um eine Abschrift und kündigte an, dagegen Rekurs (Einspruch) bei der königl. Regierung zu ergreifen.

Einzelnachweise

  1. Stadtmagistrat Fürth: Akte über Meisterwerdensgesuch des Maurergesellen Joseph Schmidt aus Obermedlingen, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/S 315
  2. "Todten-Schein" vom 06.05.1837, ausgestellt von königl. kathol. Pfarrkuratie, Unterschrift Zahnleiter in Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Kaspar Gran von Bruckberg, K. Ldg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 46
  3. § 61 Artikel 2 der „Instruction zu den Grundbestimmungen für das Gewerbewesen in den sieben älteren Kreisen des Königreichs“ vom 28.12.1825, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1826 - Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek
  4. §§ 42 - 45 der „Instruction zu den Prüfungen für das Bauwesen“ vom 27.05.1830, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1830 - Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek
  5. Befähigungs-Zeugnis der von der Königl. Regierung des Ober-Donau-Kreises angeordneten Prüfungs-Commission, Augsburg 3. Mai 1831, Unterschrift Reg. Rath Beyschlag