Die Bezeichnung des Hofes als "Roßnershof" hat sicherlich darin seinen Grund, dass von 1740 bis 1878 die Familien Roßner im Besitz von Gustavstraße 26 waren. Der Grundakt 140 enthält für Gustavstraße 16 nur noch den Heinweis auf ein 2 gädiges Wohnhaus. | Die Bezeichnung des Hofes als "Roßnershof" hat sicherlich darin seinen Grund, dass von 1740 bis 1878 die Familien Roßner im Besitz von Gustavstraße 26 waren. Der Grundakt 140 enthält für Gustavstraße 16 nur noch den Heinweis auf ein 2 gädiges Wohnhaus. |