Fürther Anzeiger: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Fürther Anzeiger veröffentlichte während der preußischen Herrschaft in Fürth das Geleitsamt strenge Anordnungen für die Bürger. Hier zwei Beispiele:
Im Fürther Anzeiger veröffentlichte während der preußischen Herrschaft in Fürth das Geleitsamt strenge Anordnungen für die Bürger. Hier zwei Beispiele:
A.
Publicanda des Königl. Preuß. Glaitsamts vom 3ten Febr. 1797:
Publicanda des Königl. Preuß. Glaitsamts vom 3ten Febr. 1797:
Von Amts wegen wird hiermit allen dahiesigen Hausbesitzern wiederholt und zum letztenmal angedeutet: Keinen Fremden ohne Anzeige bey der Obrigkeit zu beherbergen, noch weniger aber einen Fremden in die Miethe, oder Haus-Bestand aufzunehmen, ohne vorhero bey ermeldetem Amt die Anzeige gemacht, und nach erfolgter Prüfung seiner mitgebrachten Zeugnisse, und übriger Umstände, die Erlaubnis dazu erhalten zu haben; bei Vermeidung empfindlicher Strafe.
Von Amts wegen wird hiermit allen dahiesigen Hausbesitzern wiederholt und zum letztenmal angedeutet: Keinen Fremden ohne Anzeige bey der Obrigkeit zu beherbergen, noch weniger aber einen Fremden in die Miethe, oder Haus-Bestand aufzunehmen, ohne vorhero bey ermeldetem Amt die Anzeige gemacht, und nach erfolgter Prüfung seiner mitgebrachten Zeugnisse, und übriger Umstände, die Erlaubnis dazu erhalten zu haben; bei Vermeidung empfindlicher Strafe.
Fürth, den 3ten Febr. 1797; Königl. Preuß. Glaitsamt.
Fürth, den 3ten Febr. 1797; Königl. Preuß. Glaitsamt.
 
B.
Aus dem Königl. Glaitsamte Fürth am 9ten Febr. 1797:
Aus dem Königl. Glaitsamte Fürth am 9ten Febr. 1797:
Nachdem bey dahiesig Königlichen Glaitsamte schon mehrfältig die Anzeige gemacht worden ist, daß in den um Fürth herum liegenden Königl. Fürther, Ronnhöfer, Cronacher, Stadlinger, Unterfarrnbacher, ebenso wie auch aus den Nürnberger Waldungen und Hölzern, unendlich viel junges Holz abgehauen, gestolen und verschleppet werde: So hat man von Amtswegen hiemit bekannt machen wollen, daß alle und jede, welche darüber oder sonst, daß sie junge Bäume aus diesen oder jenen Waldungen, insbesonderheit aber aus dem Ronnhöfer und Cronacher Wald, so an dem Weg auf Stadeln, Ronnhof und Braunspach zu, umhauen, stehlen und verschleppen, betroffen werden würden, aufs nachdrücklichste werden gestrafft und solche Strafen insbesonderheit alsdenn, wenn sich solche Holzdiebe gegen diejenigen, welche sie über den Umhauen ertappen und darüber zu Rede setzen, oder zur Gerichtsstätte bringen wollen, thätlich setzen, auf das allerempfindlichste werden geschärfft werden. Wornach sich jeder zu achten und für Strafe zu hüten hat.
Nachdem bey dahiesig Königlichen Glaitsamte schon mehrfältig die Anzeige gemacht worden ist, daß in den um Fürth herum liegenden Königl. Fürther, Ronnhöfer, Cronacher, Stadlinger, Unterfarrnbacher, ebenso wie auch aus den Nürnberger Waldungen und Hölzern, unendlich viel junges Holz abgehauen, gestolen und verschleppet werde: So hat man von Amtswegen hiemit bekannt machen wollen, daß alle und jede, welche darüber oder sonst, daß sie junge Bäume aus diesen oder jenen Waldungen, insbesonderheit aber aus dem Ronnhöfer und Cronacher Wald, so an dem Weg auf Stadeln, Ronnhof und Braunspach zu, umhauen, stehlen und verschleppen, betroffen werden würden, aufs nachdrücklichste werden gestrafft und solche Strafen insbesonderheit alsdenn, wenn sich solche Holzdiebe gegen diejenigen, welche sie über den Umhauen ertappen und darüber zu Rede setzen, oder zur Gerichtsstätte bringen wollen, thätlich setzen, auf das allerempfindlichste werden geschärfft werden. Wornach sich jeder zu achten und für Strafe zu hüten hat.

Version vom 10. September 2022, 10:03 Uhr

Titelseiten Fürther Anzeiger vom 25. März 1944

Unter dem Namen Fürther Anzeiger erschienen im Laufe der Zeit verschiedene Zeitungen:

  • Der Fürther Anzeiger - eine Art Wochenblatt - erschien erstmalig im Januar 1797.[1] Herausgeber war der Lehrer Bischof.[2] Der genaue Titel lautete: "Der Fürther Anzeiger. Ein Wochenblatt zur Belehrung und Nachricht, wie auch zur gemeinschaftlichen Unterhaltung über gemeinnützige Gegenstände, für das hiesige Publikum"; Volkhart, Fürth. Am 26. Dezember 1797 erschien die Ankündigung, dass ab sofort auch Inserate vom Nürnberger Wochenblatt mit abgedruckt werden und solche mit einem Stern gekennzeichnet werden. Der Anzeiger erschien bis 1816[3] und wurde dann in Intelligenzblatt der Stadt Fürth umbenannt.[4]

Im Fürther Anzeiger veröffentlichte während der preußischen Herrschaft in Fürth das Geleitsamt strenge Anordnungen für die Bürger. Hier zwei Beispiele: A. Publicanda des Königl. Preuß. Glaitsamts vom 3ten Febr. 1797: Von Amts wegen wird hiermit allen dahiesigen Hausbesitzern wiederholt und zum letztenmal angedeutet: Keinen Fremden ohne Anzeige bey der Obrigkeit zu beherbergen, noch weniger aber einen Fremden in die Miethe, oder Haus-Bestand aufzunehmen, ohne vorhero bey ermeldetem Amt die Anzeige gemacht, und nach erfolgter Prüfung seiner mitgebrachten Zeugnisse, und übriger Umstände, die Erlaubnis dazu erhalten zu haben; bei Vermeidung empfindlicher Strafe. Fürth, den 3ten Febr. 1797; Königl. Preuß. Glaitsamt. B. Aus dem Königl. Glaitsamte Fürth am 9ten Febr. 1797: Nachdem bey dahiesig Königlichen Glaitsamte schon mehrfältig die Anzeige gemacht worden ist, daß in den um Fürth herum liegenden Königl. Fürther, Ronnhöfer, Cronacher, Stadlinger, Unterfarrnbacher, ebenso wie auch aus den Nürnberger Waldungen und Hölzern, unendlich viel junges Holz abgehauen, gestolen und verschleppet werde: So hat man von Amtswegen hiemit bekannt machen wollen, daß alle und jede, welche darüber oder sonst, daß sie junge Bäume aus diesen oder jenen Waldungen, insbesonderheit aber aus dem Ronnhöfer und Cronacher Wald, so an dem Weg auf Stadeln, Ronnhof und Braunspach zu, umhauen, stehlen und verschleppen, betroffen werden würden, aufs nachdrücklichste werden gestrafft und solche Strafen insbesonderheit alsdenn, wenn sich solche Holzdiebe gegen diejenigen, welche sie über den Umhauen ertappen und darüber zu Rede setzen, oder zur Gerichtsstätte bringen wollen, thätlich setzen, auf das allerempfindlichste werden geschärfft werden. Wornach sich jeder zu achten und für Strafe zu hüten hat.


  • Weiterhin gab es einen Fürther Anzeiger von 1925 - 1939 als "Nationale Tageszeitung für Jedermann" (1935 in die Fränkische Tageszeitung eingegliedert). Von 1939 - 1945 erschien die Zeitung unter dem Titel Nordbayerische Zeitung - Fürther Anzeiger.[5]

Literatur

  • Zeitungen. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 403 - 404
  • Kurt Boegner: Dixi - das Pseudonym eines Fürther Mundartdichters. In: Fürther Heimatblätter, 1970/2, S. 49 - 69
  • Heinrich Strauß:Die nicht parteigebundenen bürgerlichen Zeitungen in Fürth und das Ende der Weimarer Republik. In: Fürther Heimatblätter, 1981/2, S. 36 - 41

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Stadtarchiv Fürth; Signatur: FAz 1
  2. Fronmüllerchronik, 1871, S. 170
  3. Stadtarchiv Fürth; Signatur: FAz 11
  4. Stadtmuseum Fürth
  5. Zeitungen. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 403 - 404

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