Johann Georg Christoph Loehr: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit großem Befremden nahm Loehr, der sich in seinem sicheren Glauben getäuscht und dem elterlichen Erbe entrissen sah, diese Zurückweisung auf, legte am 12. Juli dagegen Beschwerde ein und stellte wiederum ein Gesuch um Verleihung einer neuen Maurerkonzession, für welche dann die sich als nächste erledigende einzuziehen sei. Die Beschwerde wurde von der II. Instanz am 7. September als unzulässig abgewiesen, das Gesuch für eine neue Konzession aber dabei nicht behandelt. Erst nachdem Loehr daran erinnerte, nahm der Magistrat die Verhandlungen auf, gab das erneute Gesuch öffentlich bekannt und befragte dazu den Vorgeher des Maurerhandwerks Johann Gran. Dieser gab zusammen mit seinen Mitmeistern [[Johann Michael Zink]], [[Andreas Korn]] und [[Johann Georg Hofmann]] am 21. Oktober zu Protokoll, dass sie im Namen aller Mitmeister „feierlichst“ gegen die Verleihung einer neuen Konzession protestieren, weil sie „mit Nahrungssorgen im vollsten Maße zu kämpfen haben“. Die angehörten gemeindlichen Kollegien aber stimmten dem Gesuch zu; insbesondere die Gemeindebevollmächtigten waren entrüstet über den Beschluss der kgl. Kreisregierung vom 25. Juni und sahen trotz der Proteste des Gewerbsvorgehers den Umstand, dass gegenwärtig drei Meister vom Lande (Weiz von Unterfarrnbach, Teufel von Poppenreuth, Mende von Dambach) hier arbeiteten, als Beleg dafür, dass auch ein neu konzessionierter Meister sein Brot finden wird. | Mit großem Befremden nahm Loehr, der sich in seinem sicheren Glauben getäuscht und dem elterlichen Erbe entrissen sah, diese Zurückweisung auf, legte am 12. Juli dagegen Beschwerde ein und stellte wiederum ein Gesuch um Verleihung einer neuen Maurerkonzession, für welche dann die sich als nächste erledigende einzuziehen sei. Die Beschwerde wurde von der II. Instanz am 7. September als unzulässig abgewiesen, das Gesuch für eine neue Konzession aber dabei nicht behandelt. Erst nachdem Loehr daran erinnerte, nahm der Magistrat die Verhandlungen auf, gab das erneute Gesuch öffentlich bekannt und befragte dazu den Vorgeher des Maurerhandwerks Johann Gran. Dieser gab zusammen mit seinen Mitmeistern [[Johann Michael Zink]], [[Andreas Korn]] und [[Johann Georg Hofmann]] am 21. Oktober zu Protokoll, dass sie im Namen aller Mitmeister „feierlichst“ gegen die Verleihung einer neuen Konzession protestieren, weil sie „mit Nahrungssorgen im vollsten Maße zu kämpfen haben“. Die angehörten gemeindlichen Kollegien aber stimmten dem Gesuch zu; insbesondere die Gemeindebevollmächtigten waren entrüstet über den Beschluss der kgl. Kreisregierung vom 25. Juni und sahen trotz der Proteste des Gewerbsvorgehers den Umstand, dass gegenwärtig drei Meister vom Lande (Weiz von Unterfarrnbach, Teufel von Poppenreuth, Mende von Dambach) hier arbeiteten, als Beleg dafür, dass auch ein neu konzessionierter Meister sein Brot finden wird. | ||
So beschloss der Stadtmagistrat am 14. November 1853 die Verleihung einer neuen Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes an Christoph Loehr mit dem Vorbehalt, dafür die nächste sich erledigende Konzession einzuziehen. Gegen diesen Beschluss legten die Vorgeher des Gewerbes Beschwerde ein, die Beschwerdeschrift vom 22. des Monats wurde der Regierung zur Entscheidung in II. Instanz vorgelegt. Diese rügte mit Entschließung vom 7. Dezember 1853 (Unterschrift [[wikipedia:Max von Gutschneider|Gutschneider]]) die Vergabe einer neuen Konzession scharf, setzte den Magistratsbeschluss außer Kraft und ordnete die erneute Abweisung des Maurergesellen Loehr an.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansässigmachungs-Gesuch des Maurergesellen Johann Georg Christoph Loehr v. hier. 1853/54”. StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132</ref> | So beschloss der Stadtmagistrat am 14. November 1853 die Verleihung einer neuen Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes an Christoph Loehr mit dem Vorbehalt, dafür die nächste sich erledigende Konzession einzuziehen. Gegen diesen Beschluss legten die Vorgeher des Gewerbes Beschwerde ein, die Beschwerdeschrift vom 22. des Monats wurde der Regierung zur Entscheidung in II. Instanz vorgelegt. Diese rügte mit Entschließung vom 7. Dezember 1853 (Unterschrift [[wikipedia:Max von Gutschneider|Gutschneider]]) die Vergabe einer neuen Konzession scharf, setzte den Magistratsbeschluss außer Kraft und ordnete die erneute Abweisung des Maurergesellen Loehr an. | ||
Nachdem dem Loehr bereits zweimal die Gewerbskonzession verliehen und wieder entzogen wurde, unternahm er dennoch am 9. Juni 1854 einen dritten Anlauf. Zur Begründung seines Gesuchs griff er die Aussagen der hiesigen Gewerbsmeister an, vor allem die Grundlosigkeit der Behauptung, dass die Erteilung einer neuen Konzession unzulässig sei. Dabei verwies er auf die starke Bevölkerungszunahme von 1000 Personen in den letzten 10 Jahren, auf den seit 1848 eingesetzten starken Zuzug begüterter israelitischer Privat- und Handelsleute vom Lande, die viele neue Bauten aufführen, es sogar notwendig wurde, einen ganz neuen Stadtteil zu errichten. Selbst die kgl. Regierung hatte zwei Jahre zuvor festgestellt, dass von Fürth mehr Pläne einlaufen als vom ganzen restlichen Regierungsbezirk. Die „[[wikipedia:Lamentation|Lamentation]]“ der wenigen hiesigen Maurermeister, sie hätten Nahrungssorgen, entbehre jeglicher Realität, was Jedermann einsehen wird, ''„der das Leben u. öffentliche Auftreten dieser Herren zu beobachten Gelegenheit hat, denn mancher achtbare Handwerker, welcher ebenfalls sein gutes Auskommen hat, kann sich ihnen hierin nicht gleichstellen“''. Loehr gab auch zu bedenken, dass in den letzten 6 Jahren 3 neue Tüncherkonzessionen verliehen wurden, während seit 10 Jahren keine neue Maurerkonzession erteilt wurde. Im Maurergewerbe waren im Jahr 1853 300 Gesellen beschäftigt. Schließlich bat er, sein Gesuch dem Fürther Gewerberat mitzuteilen, der seine Angaben bestätigen würde. | |||
Der Gewerberat [[Johann Friedrich Brückner|Friedrich Brückner]] legte dem Magistrat am 28. Juni sein Gutachten vor. Er stellte fest, dass aufgrund der fortschreitenden Bauentwicklung in Fürth die Verleihung einer neuen Konzession für das Maurergewerbe vollkommen gerechtfertigt ist und dabei die „Nahrungsfähigkeit“ der bereits ansässigen 9 Maurermeister nicht beeinträchtigt wird.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansässigmachungs-Gesuch des Maurergesellen Johann Georg Christoph Loehr v. hier. 1853/54”. StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132</ref> | |||
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Version vom 30. September 2022, 09:08 Uhr
- Vorname
- Johann Georg Christoph
- Nachname
- Loehr
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 15. Juni 1826
- Geburtsort
- Fürth
- Todesdatum
- 9. März 1915
- Todesort
- Fürth
- Beruf
- Maurermeister, Architekt, Verifikator (Eichmeister)
- Religion
- evangelisch-lutherisch
Adressart | VonObjekt |
---|---|
Letzter Wohnort | Königstraße 97; Königstraße 99 |
Johann Georg Christoph Loehr (geb. 15. Juni 1826 in Fürth[1], gest. 9. März 1915 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurermeister, der nach heutigen Maßstäben auch als Architekt tätig war. Ab 1870 war er als Verifikator (Eichmeister) tätig.
Leben
Er kam als erstes Kind bzw. erster Sohn des noch unverheirateten Mauergesellen und späteren Maurermeisters Johann Löhr und seiner künftigen Ehefrau Margaretha Barbara Hofmann (1802–1853) im Haus Nr. 361 (Bergstraße 25) zur Welt. Pate war der abwesende gleichnamige Sohn des Maurergesellen Johann Leonhard Löhr, den seine ledige Schwester Anna Elisabetha Lehr [sic] vertrat. Als die Eltern 1828 heiraten konnten, wurde er als Sohn von Johann Löhr legitimiert.
In den Schuljahren 1838/39[3] und 1839/40[4] besuchte er den 1. und 2. Kurs der Kgl. Landwirtschafts- und Gewerbsschule, die ihm das Zeugnis „sehr vieler Fähigkeiten, großen Fleißes, guten Fortgangs und sehr lobenswerthen sittlichen Betragens“ ausstellte. Das Studienjahr 1840/41 absolvierte Loehr als Schüler des 1. Kurses der gewerblichen Abteilung an der kgl. Kreislandwirtschafts- und Gewerbsschule von Mittelfranken in Nürnberg[5], wo er laut Zeugnis von Dr. Rose der 11. Platz von 31 Schülern erreichte.
Den Maurerberuf erlernte er vom 26. September 1840 bis 10. Juni 1844 bei seinem Vater, der aber schließlich wegen einsetzender Geisteskrankheit das Baugeschäft nicht mehr führen konnte und bald darauf im Mai 1845 verstarb. So musste er als ältester und gewerbsfähiger Sohn seiner Mutter, die das Baugeschäft als Witwe weiterführte, zur Seite stehen; das um so mehr, da insgesamt sieben Kinder zu ernähren waren. Deshalb konnte er auch die vorgeschriebene dreijährige Wanderschaft nicht antreten.
Zum Dienst in der Armee wurde der 5 Fuß, 6 Zoll und 4 Linien (1,61 m) große Loehr laut Entlassungsschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Mittelfranken vom 1. März 1849 gemäß § 63 des Heeresergänzungsgesetzes von 1828[6] „wegen körperlicher Gebrechen“ nicht eingereiht.
Am 19. Januar 1853 wurde er beim städtischen Rechtsrat John vorstellig und teilte mit, dass er sich auf der Konzession seiner Mutter als Maurermeister ansässig machen will. Dazu bat er, ihn von der vorgeschriebenen Wanderschaft zu dispensieren und ihm einen Zulassungsschein für die Prüfung beim kgl. Kreisbaubüro in Ansbach zu erteilen. Nach Bestätigung der Angaben von Loehr durch den Armenpflegschaftsrat legte der Stadtmagistrat das Gesuch der Regierung von Mittelfranken vor. Diese gab die Akten am 9. Februar zurück mit dem lakonischen Hinweis auf die geltenden Verordnungen, so auf Ziffer II der allerhöchsten Verordnung vom 10. August 1848[7] und Ziffer 1 der Verordnung vom 11. Dezember 1849[8]. Danach war nämlich die Dispensation von Wanderschaft und „Servirjahren“ den unteren Behörden überlassen. So befreite der Stadtmagistrat den Maurergesellen Loehr von der Wanderschaftspflicht; daraufhin fertigte die k. Regierung von Mittelfranken am 22. Februar den Zulassschein für die Meisterprüfung aus, die er am 7. März 1853 erfolgreich ablegte.
Am 5. April zeigte er beim Magistrat den Tod seiner Mutter an. Da er aber noch nicht sein Prüfungszeugnis aus Ansbach erhalten hatte, stellte er die Bitte, falls Gesuche zur Verleihung der erledigten Maurerkonzession gestellt würden, diese nicht eher zu bescheiden, bis er im Besitz seines Prüfungsattestes sei, um sich gleichzeitig um diese Konzession zu bewerben, auf die er als gewerbsfähiger Sohn gesetzlich den nächsten Anspruch habe. Bereits wenige Tage später, am 12. des Monats, konnte er das Prüfungszeugnis des k. Kreisbaubüros vom 8. April 1853 vorlegen. Dabei stellte er erneut die Bitte, ihm die Konzession seiner verstorbenen Mutter zu übertragen und das Bürger- und Meisterrecht zu verleihen. Hierbei teilte Loehr mit, dass er sich ein bares Vermögen von 250 f. (Gulden) erspart und Handwerkszeug im Wert von 300 f. angeschafft habe. Weitere Ersparnisse waren ihm nicht möglich, da er seine Mutter zu unterstützen hatte.
Nachdem der Vorgeher des Maurergewerbes Johann Gran gegen das Gesuch nichts einzuwenden hatte, wurde die Bewerbung durch Anschlag am 14. April öffentlich bekannt gemacht, woraufhin sich als Mitbewerber der Insasse und Maurerpolier Philipp Krieger meldete. Der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten befürworteten das Gesuch des Maurergesellen Loehr, sodass der Magistrat mit Beschluss vom 19. Mai 1853 ihm die Maurerkonzession verlieh und die Ansässigmachung gestattete, den Mitbewerber Krieger aber abwies, weil neue Konzessionen nicht vergeben werden können. Gegen diese Entscheidung legte Krieger am 8. Juni Rekursbeschwerde ein, die der Stadtmagistrat drei Tage später der II. Instanz, der kgl. Regierung in Ansbach, vorlegte. Diese beschloss am 25. des Monats die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses; danach war dem Beschwerdeführer die Maurermeisterkonzession zu erteilen und dagegen der Maurergeselle Loehr abzuweisen, weil dem Krieger in jeder Beziehung der Vorzug gebühre, sodass eine Rücksichtnahme auf die Familienverhältnisse des Loehr nicht angemessen sei. Die Regierungsentschließung wurden den beiden Bewerbern am 9. Juli 1853 eröffnet.
Mit großem Befremden nahm Loehr, der sich in seinem sicheren Glauben getäuscht und dem elterlichen Erbe entrissen sah, diese Zurückweisung auf, legte am 12. Juli dagegen Beschwerde ein und stellte wiederum ein Gesuch um Verleihung einer neuen Maurerkonzession, für welche dann die sich als nächste erledigende einzuziehen sei. Die Beschwerde wurde von der II. Instanz am 7. September als unzulässig abgewiesen, das Gesuch für eine neue Konzession aber dabei nicht behandelt. Erst nachdem Loehr daran erinnerte, nahm der Magistrat die Verhandlungen auf, gab das erneute Gesuch öffentlich bekannt und befragte dazu den Vorgeher des Maurerhandwerks Johann Gran. Dieser gab zusammen mit seinen Mitmeistern Johann Michael Zink, Andreas Korn und Johann Georg Hofmann am 21. Oktober zu Protokoll, dass sie im Namen aller Mitmeister „feierlichst“ gegen die Verleihung einer neuen Konzession protestieren, weil sie „mit Nahrungssorgen im vollsten Maße zu kämpfen haben“. Die angehörten gemeindlichen Kollegien aber stimmten dem Gesuch zu; insbesondere die Gemeindebevollmächtigten waren entrüstet über den Beschluss der kgl. Kreisregierung vom 25. Juni und sahen trotz der Proteste des Gewerbsvorgehers den Umstand, dass gegenwärtig drei Meister vom Lande (Weiz von Unterfarrnbach, Teufel von Poppenreuth, Mende von Dambach) hier arbeiteten, als Beleg dafür, dass auch ein neu konzessionierter Meister sein Brot finden wird. So beschloss der Stadtmagistrat am 14. November 1853 die Verleihung einer neuen Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes an Christoph Loehr mit dem Vorbehalt, dafür die nächste sich erledigende Konzession einzuziehen. Gegen diesen Beschluss legten die Vorgeher des Gewerbes Beschwerde ein, die Beschwerdeschrift vom 22. des Monats wurde der Regierung zur Entscheidung in II. Instanz vorgelegt. Diese rügte mit Entschließung vom 7. Dezember 1853 (Unterschrift Gutschneider) die Vergabe einer neuen Konzession scharf, setzte den Magistratsbeschluss außer Kraft und ordnete die erneute Abweisung des Maurergesellen Loehr an.
Nachdem dem Loehr bereits zweimal die Gewerbskonzession verliehen und wieder entzogen wurde, unternahm er dennoch am 9. Juni 1854 einen dritten Anlauf. Zur Begründung seines Gesuchs griff er die Aussagen der hiesigen Gewerbsmeister an, vor allem die Grundlosigkeit der Behauptung, dass die Erteilung einer neuen Konzession unzulässig sei. Dabei verwies er auf die starke Bevölkerungszunahme von 1000 Personen in den letzten 10 Jahren, auf den seit 1848 eingesetzten starken Zuzug begüterter israelitischer Privat- und Handelsleute vom Lande, die viele neue Bauten aufführen, es sogar notwendig wurde, einen ganz neuen Stadtteil zu errichten. Selbst die kgl. Regierung hatte zwei Jahre zuvor festgestellt, dass von Fürth mehr Pläne einlaufen als vom ganzen restlichen Regierungsbezirk. Die „Lamentation“ der wenigen hiesigen Maurermeister, sie hätten Nahrungssorgen, entbehre jeglicher Realität, was Jedermann einsehen wird, „der das Leben u. öffentliche Auftreten dieser Herren zu beobachten Gelegenheit hat, denn mancher achtbare Handwerker, welcher ebenfalls sein gutes Auskommen hat, kann sich ihnen hierin nicht gleichstellen“. Loehr gab auch zu bedenken, dass in den letzten 6 Jahren 3 neue Tüncherkonzessionen verliehen wurden, während seit 10 Jahren keine neue Maurerkonzession erteilt wurde. Im Maurergewerbe waren im Jahr 1853 300 Gesellen beschäftigt. Schließlich bat er, sein Gesuch dem Fürther Gewerberat mitzuteilen, der seine Angaben bestätigen würde. Der Gewerberat Friedrich Brückner legte dem Magistrat am 28. Juni sein Gutachten vor. Er stellte fest, dass aufgrund der fortschreitenden Bauentwicklung in Fürth die Verleihung einer neuen Konzession für das Maurergewerbe vollkommen gerechtfertigt ist und dabei die „Nahrungsfähigkeit“ der bereits ansässigen 9 Maurermeister nicht beeinträchtigt wird.[9]
[wird ergänzt …]
Als Bayern durch Gesetz vom 29. April 1869, die Maß und Gewichtsordnung betreffend[10], zum Jahreswechsel 1872 das metrische System einführte und hierzu sachkundiges Personal gebraucht wurde, wozu sogenannte Verifikatoren ausgebildet und aufgestellt wurden, erkannte Maurermeister Loehr die Chance und bewarb sich. Die in München vorgenommene Prüfung bestand er mit gutem Erfolg, sodass die dortige kgl. Normal-Eichungskommission darauf drang, dass er für den Bezirk Fürth als Verifikator ernannt wurde.[11] Als erstes Eichlokal diente das Schulgebäude neben der Kirche St. Michael, als dauerhafte Lösung wurde das städtische Anwesen Helmplatz 7 gewählt, welches 1868 die Stadt von den vormaligen Besitzern Tochtermann bzw. zuletzt Eckart für die Schaffung eines neuen Schlachthauses erworben hatte. Hier etablierte Verifikator Loehr seine Eichgeschäfte und bezog dort auch die Wohnung, sodass sich schließlich an diesem Ort das städtische Eichamt entwickelte. Dabei war er nicht nur für die Stadt Fürth, sondern auch für das Gebiet des Bezirksamtes Fürth zuständig. Loehr führte das Eichamt bis etwa 1894, dann ging er in Pension.
Werke
Objekt | Architekt | Bauherr | Baujahr | Akten-Nr. | Baustil | |
---|---|---|---|---|---|---|
Vacher Straße 81 | Wohnhaus | Johann Georg Christoph Loehr Melchior Kiesel | Johann Wörlein | 1857 | D-5-63-000-1421 |
Einzelnachweise
- ↑ Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1821–1826, S. 595
- ↑ Sterberegister 1915, Bd. 2, Urkunde Nr. 289, StadtAFÜ
- ↑ „Königliche Landwirthschafts- und Gewerbs-Schule zweiter Klasse zu Fürth: Jahresbericht 1839”, S. 15 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ „Königliche Landwirthschafts- und Gewerbs-Schule zweiter Klasse zu Fürth: Jahresbericht 1840”, S. 9 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Jahresbericht über die technischen und landwirtschaftlichen Lehranstalten in Nürnberg 1841, S. 15 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Kgl. Bayer. Intelligenzblatt für Mittelfranken, 1848, S. 500 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Kgl. Bayer. Intelligenzblatt für Mittelfranken, 1849, S. 682 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ „Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansässigmachungs-Gesuch des Maurergesellen Johann Georg Christoph Loehr v. hier. 1853/54”. StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132
- ↑ veröffentlicht als Beilage II im Gesetzblatt für das Königreich Bayern Nr. 50 vom 7. Mai 1869 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Fürther Tagblatt vom 3. April 1870 (Beiblatt), 29. April 1870 und 3. Mai 1870