Reichskammergericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. August 2008, 14:17 Uhr

Das Reichskammergericht war eines der beiden obersten Reichgerichte, im Namen und Vertretung des Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, des alten Reiches.

Das Reichskammergericht seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter Kaiser Maximilian I. bis zu seiner Auflösung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches. Es hatte die Aufgabe, ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen.

Nach seiner Gründung am 31. Oktober 1495 hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main. Nach Zwischenstationen in Worms, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Speyer und Esslingen am Neckar war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig.

Durch Anrufung des Reichskammergerichtes hatten Orte und einzelnen Personen die Möglichkeit ihr Recht auch gegenüber ihres Landesherren zu wahren.

Fürth und das Reichskammergericht

Da Fürth sich nach 1007 zu ein Ort mit einer "verzwickten" Rechtslage entwickelte, der Dreiherrschaft.

Es stritten die drei Herren um Fürth, und dadurch kam es zu vielen Verfahren beim Reichskammergericht.

Es wurde nie grundsätzlich die Rechtsverhältnisse geklärt, und auch in einzelnen Rechtsstreiten wurden die Verfahren sehr verzögert.

Auch die Bewohner von Fürth, z.B. Jüdische Gemeinde Fürth, mussten das Reichskammergericht anrufen.

Die meisten Verfahren wurden verschleppt, und wurden schließlich "von der Geschicht überholt", deshalb liegen auch heute noch ungelöste Verfahren über Fürth in den Gerichtsakten des Reichskammergerichtes.

Einige wichtige Fälle bei Reichskammergericht um Fürth:

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