Johann Michael Zink: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Johann Michael Zink''' (geb. [[17. August]] [[1810]] in Fürth; gest. [[31. August]] [[1887]]) war ein Fürther Maurermeister und Architekt. | {{Familie | ||
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'''Johann Michael Zink''' (geb. [[17. August]] [[1810]] in Fürth; gest. [[31. August]] [[1887]] in Fürth) war ein Fürther Maurermeister und Architekt. | |||
Vor ihm | Vor ihm soll es ebenfalls einen Maurermeister mit Namen Johann Michael Zink in Fürth gegeben haben und im April 1835 verstorben sein.<ref>"Bayerische National-Zeitung" vom 1. Mai 1835 - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb10334287_00007_u001/4 online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> Seine Einordnung ist derzeit ungeklärt. | ||
== Leben<ref>Akte „Gesuch des Maurer-Gesellen Johann Michael Zinck um Zulassung zur Prüfung als Bauhandwerker”, 1830/35; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/Z 15</ref> == | == Leben<ref>Akte „Gesuch des Maurer-Gesellen Johann Michael Zinck um Zulassung zur Prüfung als Bauhandwerker”, 1830/35; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/Z 15</ref> == | ||
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Das Prüfungszeugnis, ausgestellt am 25. Januar 1831 vom “Königlich Bayerischen Kreis Bau Bureau zu Ansbach“, Unterschrift Keim (demselben Franz Keim, der bereits - noch als preußischer Bauinspektor - seinen Vater prüfte, nunmehr kgl. bayer. Kreisbaurat des Rezatkreises), wies als Gesamtnote für eine Stadt I. Klasse „hinreichend“ aus. In Zeichnen erhielt Zink die Note gut, in Schreiben und Rechnen mittelmäßig und in den allgemeinen Baukenntnissen hinreichend. | Das Prüfungszeugnis, ausgestellt am 25. Januar 1831 vom “Königlich Bayerischen Kreis Bau Bureau zu Ansbach“, Unterschrift Keim (demselben Franz Keim, der bereits - noch als preußischer Bauinspektor - seinen Vater prüfte, nunmehr kgl. bayer. Kreisbaurat des Rezatkreises), wies als Gesamtnote für eine Stadt I. Klasse „hinreichend“ aus. In Zeichnen erhielt Zink die Note gut, in Schreiben und Rechnen mittelmäßig und in den allgemeinen Baukenntnissen hinreichend. | ||
Schon am 2. Februar 1831 wurde Johann Michael Zink bei der Stadtverwaltung vorstellig, teilte seine Noten mit und bat, ihn als Werkführer des Gewerbes seiner Mutter aufzunehmen. Zugleich versicherte er, dass er keineswegs die Absicht habe sich als Meister ansässig zu machen. Der Stadtmagistrat beschloss am [[14. April]] [[1831]] (Unterschriften Baeumen, Schönwald, Moeller): ''„Dem Maurergesellen Johann Michael Zink soll auf sein Ansuchen gestattet werden, in so lange als Werkführer dem Gewerbe seiner Mutter der Maurerswittwe Margaretha Elisabetha Zink dahier vorzustehen, als dieselbe auf den Betrieb nicht verzichten wird“.'' Noch am gleichen Tag wurde der Magistratsbeschluss dem Zimmermeister [[Simon Roth]] und dem Maurermeister Wilhelm Meyer sowie dem Maurergesellen Michael Zink eröffnet. | Schon am 2. Februar 1831 wurde Johann Michael Zink bei der Stadtverwaltung vorstellig, teilte seine Noten mit und bat, ihn als Werkführer des Gewerbes seiner Mutter aufzunehmen. Zugleich versicherte er, dass er keineswegs die Absicht habe sich als Meister ansässig zu machen. Der Stadtmagistrat beschloss am [[14. April]] [[1831]] (Unterschriften Baeumen, Schönwald, Moeller): ''„Dem Maurergesellen Johann Michael Zink soll auf sein Ansuchen gestattet werden, in so lange als Werkführer dem Gewerbe seiner Mutter der Maurerswittwe Margaretha Elisabetha Zink dahier vorzustehen, als dieselbe auf den Betrieb nicht verzichten wird“.'' Noch am gleichen Tag wurde der Magistratsbeschluss dem Zimmermeister [[Simon Roth]] und dem Maurermeister [[Wilhelm Meyer]] sowie dem Maurergesellen Michael Zink eröffnet. | ||
Nach nahezu vier Jahren, am 26. Januar 1835, gingen Mutter und Sohn wieder zum Amt. Witwe Zink teilte mit, dass sie gesonnen sei, nunmehr auf die Gewerbeberechtigung zugunsten ihres Sohnes zu verzichten, der sich um die Meisteraufnahme bewerben wird. Zugleich bat sie darum, künftig von der Gewerbesteuer befreit zu werden. Michael Zink wies darauf hin, dass er seit dem Tod seines Vaters seine Mutter in ihrem Gewerbe als Werkführer unterstützte und in dieser Zeit mehrere Gebäude aufgeführt habe; so beim Drechsler Held in der Fischergasse (alte Hs.-Nr. 120, später I. 107, heute [[Pfarrgasse 5]]), beim Wirth Roth (alte Hs.-Nr. 33 a, später II. 12, heute [[Kapellenstraße 9]]), beim Schreiner Kütt<ref>in der Zeit gab es wohl zwei Schreiner namens Kütt, Joh. Gg. Konrad und Joh. Andreas; könnte aber Konrad Kütt gewesen sein, der auf dem (elterlichen?) Anwesen mit alter Hs.-Nr. 460 im dort errichteten Haus Nr. I. 182 tätig war, später bezeichnet mit Wassergasse 6, dann Wasserstraße 12</ref>, beim Drechsler Reichel<ref>evtl. J. A. Reichel, Drechslermeister und Wirt in Haus-Nr. I. 276 b, Schwabacher Straße</ref> und Mandel und beim „Kaffeefabrikanten“ [[Julius Joel Cohn|Cohn]] (wohl ehem. Bahnhofstraße 23, später Königswarterstraße 10; abgerissen, heute G.-Schickedanz-Str. 2 a im Bereich [[Carré Fürther Freiheit]]). Somit habe er seine Befähigung zum Meisterrecht praktisch nachgewiesen und bat darum, die Gewerbekonzession seiner Mutter auf ihn zu übertragen. Zu seinem Vermögen gab er noch an, ein „Väterliches Voraus“ von 2.000 f. (Gulden) zu besitzen und auch sämtliches väterliches Werkzeug zu erhalten, was auf 600 f. veranschlagt werden kann. | |||
Der Magistrat verlangte, das angegebene Vermögen durch gerichtliches Zeugnis oder sonstige Urkunde nachzuweisen. So legte der Gernmeister Zink am 12. Februar 1835 ein vom Kgl. Bayer. Kreis- und Stadtgericht Fürth vom 10. des Monats (Unterschrift Hofinger) ausgefertigtes Zeugnis vor, wonach laut Vorausverpfändung vom 10./16. März 1830 sein „Väterliches Voraus“ 2.022 f. 20 Xr. (Kreuzer) beträgt und durch Eintrag einer Hypothek gleichen Betrags auf das Wohnhaus seiner Mutter Hs.-Nr. I. 222 versichert ist. Nachdem die Gemeindebevollmächtigten vollkommen mit dem Gesuch einverstanden waren und auch der Armenpflegschaftsrat nichts zu erinnern hatte, fasste der Stadtmagistrat am 26. Februar 1835 den Beschluss (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Moeller), dass ''„dem Johann Michael Zink die Niederlassung als Bürger und Meister auf die Concession seiner Mutter bewilligt werden.“'' Der Beschluss wurde dem Michael Zink am Mittwoch, den 4. März in Gegenwart des Gewerksgeschworenen Wilhelm Meyer eröffnet. Dabei wurde ihm zur Pflicht gemacht, ''„sich gehoerig bey der Landwehr einreihen zu laßen, und den Receptionsschein vorzulegen, auch macht sich derselbe verbindlich als Aversum [= Abfindung, Ablösung] zur Straßenbeleuchtungsanstalt 48 Xr., den jährl. Betrag hiefür mit 36 Xr. u. den wöchentl. Allmosenbeitrag mit 6 Xr. zu bewilligen.“'' | |||
[...] | Nachdem der Magistratsbeschluss vom 26. Februar bereits am gleichen Tag am Schwarzen Brett ausgehängt wurde, erschienen sogleich am 28. des Monats vor Amt Michael Zink mit seiner Braut, der ledigen Maria Margaretha Rohrweger (geb. 21. November 1810 in Fürth) und dem Brautvater, hiesigen Bürger und Drechslermeister Johann Konrad Rohrweger, und bat um polizeiliche Erlaubnis zur Verehelichung. Er gab dabei an, dass seine Braut eine Barschaft von 2.000 f. und eine Ausstattung im Wert von 1.000 f. in die Ehe bringt. Maria Margaretha Rohrweger bat unter Übergabe von Taufzeugnis, Pockenimpfschein und Schulentlassungszeugnissen gleichfalls um das „Kopulations-Attest“, ihr Vater erteilte seine Bewilligung zur Verlobung seiner Tochter und erklärte seine Bereitschaft, die versprochene Summe sowie die Ausstattung zu leisten. | ||
Den „Receptions-Schein“ erhielt Michael Zink nach Vorstellung in vollständiger Uniform und Waffen schon am 1. März 1835 mit Unterschrift [[Hans Julius Freiherr Ecker von Eckhofen|Eckhofen]], „Oberst und Commandeur des Landwehr Infanterie Regiments“. Der 24 Jahre alte Zink wurde bei der I. Schützenkompanie des I. Bataillons „einrangirt“. | |||
Das Bürgerdekret mit Personal-Konzession und das Verehelichungszeugnis wurden am 11. März 1835 ausgestellt. Als Einheimischer wurde vom Michael Zink die Aufnahmegebühr 2. Klasse in Höhe von 10 Gulden erhoben, für das „Kopulations-Attest“ fiel eine Gebühr von 2 f. 35 ½ Xr. an. | |||
Im Jahr 1844 wurde Michael Zink Mitglied im [[Industrie- und Gewerbeverein|Gewerbeverein]].<ref>"Gewerbvereins-Blatt der Stadt Fürth und Correspondenz-Organ für die Gewerbvereine des Königreiches Bayern", Nr. 16/1844, S. 64, Rubrik Personalstand - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/7460560/ft/bsb10373830?page=72 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] </ref> | |||
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* 1836: Liliengasse Nr. 223: Zink Marg. Elisab., Maurers-Witwe<ref>[[Adressbuch von 1836]]</ref> (Anm.: Mutter von Joh. Mich. Zink) | * 1836: Liliengasse Nr. 223: Zink Marg. Elisab., Maurers-Witwe<ref>[[Adressbuch von 1836]]</ref> (Anm.: Mutter von Joh. Mich. Zink) | ||
* 1860: Königsstraße 112 (ab 1890 [[Königstraße 109]])<ref>Adressbuch von 1860, S. 33</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2024, 11:15 Uhr
- Vorname
- Johann Michael
- Nachname
- Zink
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 17. August 1810
- Geburtsort
- Fürth
- Todesdatum
- 31. August 1887
- Todesort
- Fürth
- Beruf
- Maurermeister, Architekt
Johann Michael Zink (geb. 17. August 1810 in Fürth; gest. 31. August 1887 in Fürth) war ein Fürther Maurermeister und Architekt.
Vor ihm soll es ebenfalls einen Maurermeister mit Namen Johann Michael Zink in Fürth gegeben haben und im April 1835 verstorben sein.[1] Seine Einordnung ist derzeit ungeklärt.
Leben[2]
Johann Michael Zink war der Sohn des Maurermeisters Johann Georg Zink und dessen Ehefrau Margaretha Elisabetha, geb. Kundinger aus Vach. Anfänglich besuchte er die Volksschule, dann ging er für 3 ½ Jahre – von Januar 1821 bis Juni 1824 – auf die höhere Bürgerschule[3], dem Vorgänger der Königlichen Landwirthschaft- und Gewerbschule.[4] Am 4. September 1824 begann er seine Lehre bei seinem Vater, nach drei Jahren – am 22. September 1827 – wurde er zum Gesellen gesprochen.
Während der Lehrzeit, im Alter von 15 Jahren, begab er sich mit einer vom Magistrat ausgestellten Legitimationsurkunde nach München, in der stand, dass der Bürgersohn und Maurerlehrling „ein halbes Jahr lang die Baugewerkschule zu besuchen Willens [… und] von wohl bemittelten Aeltern ist, und sohin die Betreibung seiner Unterhaltskosten keinem Anstand unterliegt, so wird er den betreffenden Behörden zur geeigneten Unterstüzung anempfohlen.“ Prof. Mitterer bezeugte dem „Maurermeisters Sohn aus Fürth im Rezat-Kreise, daß er die Königliche Baugewerksschule vom 4. November 1825 bis 13. März 1826 fleißig und mit gutem Fortgang besucht habe.“ Laut Wanderbuch vom 10. März 1829 hatte Zink auch 9 Monate in München gearbeitet.
Ein halbes Jahr nach dem Tod seines Vaters, am 21. Juli 1830, ging Michael Zink in Begleitung seiner Mutter zur Stadtverwaltung und bat unter Übergabe von Zeugnissen (Impf-, Schul- und Lehratteste) dringend um die Ausfertigung eines Zeugnisses für die im Herbst stattfindende Prüfung bei der königlichen Kreisbaubehörde, damit er als Geschäftsführer tätig werden kann. Der Rechtsrat Toussaint erkundigte sich vorsichtshalber mit Schreiben vom 24. des Monats bei der kgl. Regierung des Rezatkreises, Kammer des Innern, um „dem jungen Zink nicht vergebliche Kosten zu verursachen.“ Weiter führte er aus: „Die Verhältnisse seiner Mutter sind allerdings so geartet, daß sie alle Rücksicht erheischen, und insbesondere es wünschenswerth mache, daß ihr einziger Sohn früher der Prüfung unterstellt werde, weil es keinem Zweifel unterliegt, daß sie als Wittwe ein besonders befähigtes Subiekt nur mit bedeutenden Costen erlangen kann, und dann immer noch gewärtigen muß, ob er auch wirklich zu ihrem Vortheil handeln werde.“
Die Regierung antwortete am 11. August, Unterschrift Mieg, dass es dem Zink überlassen ist, sich bei der bereits im Kreis-Intelligenzblatt für den 2. November des Jahres ausgeschriebenen allgemeinen Prüfung der Bauhandwerker einzufinden.[5] Dieser beantragte daher am 20. Oktober den für die Reise nach Ansbach nötigen „Vorweis“, weil er die ausgeschriebene Prüfung bestehen wollte, um „als Werkführer in der Werkstätte meiner Mutter aufgenommen zu werden.“ Diesen stellte ihm der Fürther Stadtmagistrat am 25. Oktober mit einem Signalement (kurze Personenbeschreibung) aus - übrigens war danach Johann Michael 5 Fuß, 9 Zoll und 4 Linien (1,69 m) groß.
Das Prüfungszeugnis, ausgestellt am 25. Januar 1831 vom “Königlich Bayerischen Kreis Bau Bureau zu Ansbach“, Unterschrift Keim (demselben Franz Keim, der bereits - noch als preußischer Bauinspektor - seinen Vater prüfte, nunmehr kgl. bayer. Kreisbaurat des Rezatkreises), wies als Gesamtnote für eine Stadt I. Klasse „hinreichend“ aus. In Zeichnen erhielt Zink die Note gut, in Schreiben und Rechnen mittelmäßig und in den allgemeinen Baukenntnissen hinreichend. Schon am 2. Februar 1831 wurde Johann Michael Zink bei der Stadtverwaltung vorstellig, teilte seine Noten mit und bat, ihn als Werkführer des Gewerbes seiner Mutter aufzunehmen. Zugleich versicherte er, dass er keineswegs die Absicht habe sich als Meister ansässig zu machen. Der Stadtmagistrat beschloss am 14. April 1831 (Unterschriften Baeumen, Schönwald, Moeller): „Dem Maurergesellen Johann Michael Zink soll auf sein Ansuchen gestattet werden, in so lange als Werkführer dem Gewerbe seiner Mutter der Maurerswittwe Margaretha Elisabetha Zink dahier vorzustehen, als dieselbe auf den Betrieb nicht verzichten wird“. Noch am gleichen Tag wurde der Magistratsbeschluss dem Zimmermeister Simon Roth und dem Maurermeister Wilhelm Meyer sowie dem Maurergesellen Michael Zink eröffnet.
Nach nahezu vier Jahren, am 26. Januar 1835, gingen Mutter und Sohn wieder zum Amt. Witwe Zink teilte mit, dass sie gesonnen sei, nunmehr auf die Gewerbeberechtigung zugunsten ihres Sohnes zu verzichten, der sich um die Meisteraufnahme bewerben wird. Zugleich bat sie darum, künftig von der Gewerbesteuer befreit zu werden. Michael Zink wies darauf hin, dass er seit dem Tod seines Vaters seine Mutter in ihrem Gewerbe als Werkführer unterstützte und in dieser Zeit mehrere Gebäude aufgeführt habe; so beim Drechsler Held in der Fischergasse (alte Hs.-Nr. 120, später I. 107, heute Pfarrgasse 5), beim Wirth Roth (alte Hs.-Nr. 33 a, später II. 12, heute Kapellenstraße 9), beim Schreiner Kütt[6], beim Drechsler Reichel[7] und Mandel und beim „Kaffeefabrikanten“ Cohn (wohl ehem. Bahnhofstraße 23, später Königswarterstraße 10; abgerissen, heute G.-Schickedanz-Str. 2 a im Bereich Carré Fürther Freiheit). Somit habe er seine Befähigung zum Meisterrecht praktisch nachgewiesen und bat darum, die Gewerbekonzession seiner Mutter auf ihn zu übertragen. Zu seinem Vermögen gab er noch an, ein „Väterliches Voraus“ von 2.000 f. (Gulden) zu besitzen und auch sämtliches väterliches Werkzeug zu erhalten, was auf 600 f. veranschlagt werden kann.
Der Magistrat verlangte, das angegebene Vermögen durch gerichtliches Zeugnis oder sonstige Urkunde nachzuweisen. So legte der Gernmeister Zink am 12. Februar 1835 ein vom Kgl. Bayer. Kreis- und Stadtgericht Fürth vom 10. des Monats (Unterschrift Hofinger) ausgefertigtes Zeugnis vor, wonach laut Vorausverpfändung vom 10./16. März 1830 sein „Väterliches Voraus“ 2.022 f. 20 Xr. (Kreuzer) beträgt und durch Eintrag einer Hypothek gleichen Betrags auf das Wohnhaus seiner Mutter Hs.-Nr. I. 222 versichert ist. Nachdem die Gemeindebevollmächtigten vollkommen mit dem Gesuch einverstanden waren und auch der Armenpflegschaftsrat nichts zu erinnern hatte, fasste der Stadtmagistrat am 26. Februar 1835 den Beschluss (Unterschriften Baeumen, Schönwald, Moeller), dass „dem Johann Michael Zink die Niederlassung als Bürger und Meister auf die Concession seiner Mutter bewilligt werden.“ Der Beschluss wurde dem Michael Zink am Mittwoch, den 4. März in Gegenwart des Gewerksgeschworenen Wilhelm Meyer eröffnet. Dabei wurde ihm zur Pflicht gemacht, „sich gehoerig bey der Landwehr einreihen zu laßen, und den Receptionsschein vorzulegen, auch macht sich derselbe verbindlich als Aversum [= Abfindung, Ablösung] zur Straßenbeleuchtungsanstalt 48 Xr., den jährl. Betrag hiefür mit 36 Xr. u. den wöchentl. Allmosenbeitrag mit 6 Xr. zu bewilligen.“
Nachdem der Magistratsbeschluss vom 26. Februar bereits am gleichen Tag am Schwarzen Brett ausgehängt wurde, erschienen sogleich am 28. des Monats vor Amt Michael Zink mit seiner Braut, der ledigen Maria Margaretha Rohrweger (geb. 21. November 1810 in Fürth) und dem Brautvater, hiesigen Bürger und Drechslermeister Johann Konrad Rohrweger, und bat um polizeiliche Erlaubnis zur Verehelichung. Er gab dabei an, dass seine Braut eine Barschaft von 2.000 f. und eine Ausstattung im Wert von 1.000 f. in die Ehe bringt. Maria Margaretha Rohrweger bat unter Übergabe von Taufzeugnis, Pockenimpfschein und Schulentlassungszeugnissen gleichfalls um das „Kopulations-Attest“, ihr Vater erteilte seine Bewilligung zur Verlobung seiner Tochter und erklärte seine Bereitschaft, die versprochene Summe sowie die Ausstattung zu leisten.
Den „Receptions-Schein“ erhielt Michael Zink nach Vorstellung in vollständiger Uniform und Waffen schon am 1. März 1835 mit Unterschrift Eckhofen, „Oberst und Commandeur des Landwehr Infanterie Regiments“. Der 24 Jahre alte Zink wurde bei der I. Schützenkompanie des I. Bataillons „einrangirt“.
Das Bürgerdekret mit Personal-Konzession und das Verehelichungszeugnis wurden am 11. März 1835 ausgestellt. Als Einheimischer wurde vom Michael Zink die Aufnahmegebühr 2. Klasse in Höhe von 10 Gulden erhoben, für das „Kopulations-Attest“ fiel eine Gebühr von 2 f. 35 ½ Xr. an.
Im Jahr 1844 wurde Michael Zink Mitglied im Gewerbeverein.[8]
Werke
Adressangabe
- 1836: Liliengasse Nr. 223: Zink Marg. Elisab., Maurers-Witwe[9] (Anm.: Mutter von Joh. Mich. Zink)
- 1860: Königsstraße 112 (ab 1890 Königstraße 109)[10]
Einzelnachweise
- ↑ "Bayerische National-Zeitung" vom 1. Mai 1835 - online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Akte „Gesuch des Maurer-Gesellen Johann Michael Zinck um Zulassung zur Prüfung als Bauhandwerker”, 1830/35; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/Z 15
- ↑ Im Jahr 1824 hatte die höhere Bürgerschule 48 Schüler, während die Volksschule 1869 Knaben und Mädchen besuchten; siehe Bericht über Fürths Schulanstalten vom Juli 1825 in Christian Karl André (Hrsg.): „Hesperus - Encyclopädische Zeitschrift für gebildete Leser.“ Band 38, Nr. 191 vom 11. August 1825, S. 764 - online
- ↑ “Schulentlassungs-Zeugniß für Johann Michael Zink“ vom 23. Juni 1824, Unterschriften Baeumen, Fronmüller
- ↑ Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für den Rezat-Kreis Nr. 58/1830 vom 21. Juli 1830, S. 1091/1092 - online
- ↑ in der Zeit gab es wohl zwei Schreiner namens Kütt, Joh. Gg. Konrad und Joh. Andreas; könnte aber Konrad Kütt gewesen sein, der auf dem (elterlichen?) Anwesen mit alter Hs.-Nr. 460 im dort errichteten Haus Nr. I. 182 tätig war, später bezeichnet mit Wassergasse 6, dann Wasserstraße 12
- ↑ evtl. J. A. Reichel, Drechslermeister und Wirt in Haus-Nr. I. 276 b, Schwabacher Straße
- ↑ "Gewerbvereins-Blatt der Stadt Fürth und Correspondenz-Organ für die Gewerbvereine des Königreiches Bayern", Nr. 16/1844, S. 64, Rubrik Personalstand - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Adressbuch von 1836
- ↑ Adressbuch von 1860, S. 33
Bilder
Grabmal des Baumeisters Johann Michael Zink, August 2022
Geburts- und Taufzeugnis für Johann Michael Zink, ausgestellt am 21. Juli 1830 von Vikar Kraussold