Veit Matthäus Zink: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Veit Matthäus Zink''', auch Zinck, (geb. [[17. Februar]] [[1752]] in Burgfarrnbach<ref name="LL-BGF-I">Lebensläufe im 18. Jahrhundert bei St. Johannis Burgfarrnbach, Teil I; Hrsg. Ev.-luth. Pfarramt St. Johannis Burgfarrnbach, 2003, S. 125/126</ref>, gest. [[10. Januar]] [[1821]] in Burgfarrnbach<ref>St. Johannis, Bestattungen 1800 - 1873, S. 228</ref>) war ein Maurermeister in Burgfarrnbach.<ref name=„PLA 502">Archiv der Grafen Pückler-Limpurg: „Acta in Klag Sache Margretha Kunigunda Zinckin contra ihren Ehemann, dem Maurermeister Veith Mattäus Zinck zu Burgfarrnbach über verlangte Ehescheidung d. a. 1806 ”; StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 502</ref> Der Fürther Maurermeister [[Johann Georg Zink]] war sein Sohn.<ref name="Akte 18/Z 5">Akte „Das Meisterwerdungs-Gesuch des Maurer Gesellen Johann Georg Zinck aus Oberfarnbach”, 1805; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/Z 5</ref> | |||
Er kam als Sohn des Maurergesellen und dompröbstlichen Untertans Johann Georg Zink (gest. 13. April 1770 in Burgfarrnbach) und seiner zweiten Frau Anna Barbara, geb. Beuschlein (geb. 14. Dezember 1718 in [[wikipedia:Dietenhan|Dietenhan]], gest. 5. März 1775 in Burgfarrnbach) zur Welt. | |||
Veit Matthäus verheiratete sich zu [[St. Johannis]] in Burgfarrnbach fünfmal, vier der Ehefrauen starben. | |||
* 1. Heirat am 31. Aug. 1772<ref name="LL-BGF-I"/>: Barbara Keil (geb. 1740, gest. 9. März 1797 in Burgfarrnbach)<ref>St. Johannis, Bestattungen 1747 - 1799, S. 455</ref>, Mutter von [[Johann Georg Zink]] | |||
* 2. Heirat am 21. Mai 1798: Margareta Kunigunda Rottnerin (geb. 17. Okt. 1759 in Untermichelbach, gest. 22. Feb. 1802 in Burgfarrnbach)<ref>St. Johannis, Bestattungen 1800 - 1873, S. 28</ref> | |||
* 3. Heirat am 4. Okt. 1802: Anna Rosina Kramerin (geb. 1755, gest. 7. Sept. 1803 in Burgfarrnbach)<ref>St. Johannis, Bestattungen 1800 - 1873, S. 42</ref> | |||
* 5. Heirat am 22. Juni 1807: Maria Barbara Ebersbergerin (geb. 1760, gest. 13. Aug. 1814 in Burgfarrnbach)<ref>St. Johannis, Bestattungen 1800 - 1873, S. </ref> | |||
== Scheidung von seiner vierten Ehefrau == | == Scheidung von seiner vierten Ehefrau == | ||
Seine vierte Ehefrau Margaretha Kunigunda, geborene Buchnerin, verwitwete Kraußin (geb. 1753), seit 1803 verheiratet mit Zink, ließ sich 1806 von ihm scheiden. | Seine vierte Ehefrau Margaretha Kunigunda, geborene Buchnerin, verwitwete Kraußin (geb. 1753), seit 21. November 1803 verheiratet mit Zink, ließ sich 1806 von ihm scheiden. | ||
Dazu holte sie über ihren Gesundheitszustand ein medizinisches Gutachten vom 26. Juli 1806 des Dr. Johann Georg [Friedrich] Fleischmann (1743 - 28.05.1810)<ref>Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743 - 1885; biographisches Archiv, Microfiche-Ed. München 1982 - 1985</ref>, Stadt- und Kreis-Physikus in Erlangen<ref>“Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Im Verlag der beiden Waisenhäuser zu Ansbach und Bayreuth - 1801“, S. 237 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/6610356/ft/bsb10018202?page=243 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, Vater des Erlanger Mediziners [[wikipedia:Gottfried Fleischmann|Gottfried Fleischmann]], ein. Dr. Fleischmann attestierte ihr, dass ihre Leiden unaufhaltbar seien, ''„wenn sich diese Leute nicht durch ein friedliches Leben verstehen lernen, oder durch eine Trennung auseinander gehen.“'' | Dazu holte sie über ihren Gesundheitszustand ein medizinisches Gutachten vom 26. Juli 1806 des Dr. Johann Georg [Friedrich] Fleischmann (1743 - 28.05.1810)<ref>Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743 - 1885; biographisches Archiv, Microfiche-Ed. München 1982 - 1985</ref>, Stadt- und Kreis-Physikus in Erlangen<ref>“Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Im Verlag der beiden Waisenhäuser zu Ansbach und Bayreuth - 1801“, S. 237 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/6610356/ft/bsb10018202?page=243 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, Vater des Erlanger Mediziners [[wikipedia:Gottfried Fleischmann|Gottfried Fleischmann]], ein. Dr. Fleischmann attestierte ihr, dass ihre Leiden unaufhaltbar seien, ''„wenn sich diese Leute nicht durch ein friedliches Leben verstehen lernen, oder durch eine Trennung auseinander gehen.“'' | ||
Mit dem Gutachten ging die Zinkin am 14. August 1806 zum Richter [[Christoph Ludwig Wilhelm Buff|Buff]], beklagte ihr unerträgliches Eheleben, dass sie über den beständigen Verdruss noch das Leben einbüßen müsse, und verlangte, ''„daß ihr Mann angehalten werde, ordentlich mit ihr zu haußen oder daß sie von demselben geschieden und ihr Mann zur Herausgabe ihres Eingebrachten angehalten werden möge.“'' Der Beklagte Matthäus Zink bestätigte, ''„daß seine Ehefrau durch Blähungen beschwert seye. […] Über sein Betrag könne aber sein Eheweib sich keineswegs mit Recht beschweren. Im Gegentheil habe er […] die gerechtesten Ursachen.“'' Seine Stieftochter habe seinem Haushalt vieles entwendet, seine Frau aber, anstatt dem zu wehren, unterstützte ihre Tochter noch. So fand | Mit dem Gutachten ging die Zinkin am 14. August 1806 zum Richter [[Christoph Ludwig Wilhelm Buff|Buff]], beklagte ihr unerträgliches Eheleben, dass sie über den beständigen Verdruss noch das Leben einbüßen müsse, und verlangte, ''„daß ihr Mann angehalten werde, ordentlich mit ihr zu haußen oder daß sie von demselben geschieden und ihr Mann zur Herausgabe ihres Eingebrachten angehalten werden möge.“'' Der Beklagte Matthäus Zink bestätigte, ''„daß seine Ehefrau durch Blähungen beschwert seye. […] Über sein Betrag könne aber sein Eheweib sich keineswegs mit Recht beschweren. Im Gegentheil habe er […] die gerechtesten Ursachen.“'' Seine Stieftochter habe seinem Haushalt vieles entwendet, seine Frau aber, anstatt dem zu wehren, unterstützte ihre Tochter noch. So fand er ein Stück Tuch, ungefähr 5 Ellen lang, im Stall, was ihm seine Frau entwenden wollte. Auch vermisse er Kleider seiner beiden vorhergehenden Ehefrauen. Indessen, da die Stieftochter nunmehr verdingt sei, wäre er bereit, mit seiner Frau ordentlich zusammenzuleben. Wenn diese aber auf die Scheidung bestehe, so würde er sich diese auf seines Weibs Kosten gefallen lassen. Von Amts wegen versuchte Buff eine Versöhnung zu befördern, allerdings beharrte die Zinkin nach wie vor auf die Scheidung. Beide Parteien wurden schließlich vom Richter an den Pfarrer zum geistlichen Zuspruch verwiesen. | ||
Am 21. August fand der nächste Termin beim Richter Buff statt, bei dem Margaretha Kunigunda Zink mit ihrem Beistand, dem Schwager Paulus Krauß aus Eltersdorf und dem Burgfarrnbacher Einwohner Johann Arnodt, erschien. Sie gab an, ''„daß sie mit ihrem Mann nicht ferner haußen könne, auch der von dem Herrn Pfarrer versuchte geistliche Zuspruch nichts verfange [, …] sie sich um nur aus der Sache zu kommen, gefallen lassen wolle, die Scheidungskosten zu tragen.“'' | Am 21. August fand der nächste Termin beim Richter Buff statt, bei dem Margaretha Kunigunda Zink mit ihrem Beistand, dem Schwager Paulus Krauß aus Eltersdorf und dem Burgfarrnbacher Einwohner Johann Arnodt, erschien. Sie gab an, ''„daß sie mit ihrem Mann nicht ferner haußen könne, auch der von dem Herrn Pfarrer versuchte geistliche Zuspruch nichts verfange [, …] sie sich um nur aus der Sache zu kommen, gefallen lassen wolle, die Scheidungskosten zu tragen.“'' | ||
Schließlich wurde am 27. August die Übereinkunft der Vermögensteilung protokolliert. Dazu erschienen vor dem Richter Buff die Zinkin mit ihrem „Geschwisterkindvetter“ Johann Konrad Buchner, Schuhmachermeister zu Tuchenbach, der Zink und der Vormund der Kinder 2. Zinkischer Ehe, Matthäus Rottner zu Untermichelbach. Nach Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche hatte Matthäus Zink nach dem Abzug seiner Frau mit Zahlungsziel auf künftiges Lichtmess (2. Februar 1807) 82 Gulden 39 ½ Kreuzer zu bezahlen. Wie üblich wurde das Protokoll von allen Anwesenden unterschrieben, dabei - wie immer - drei Kreuze mit der Buff’schen Anmerkung: ''„Handzeichen der Zinckin welche Schreibens unerfahren ist“''.<ref name=„PLA 502"/> | Schließlich wurde am 27. August die Übereinkunft der Vermögensteilung protokolliert. Dazu erschienen vor dem Richter Buff die Zinkin mit ihrem „Geschwisterkindvetter“ Johann Konrad Buchner, Schuhmachermeister zu Tuchenbach, der Zink und der Vormund der Kinder 2. Zinkischer Ehe, Matthäus Rottner zu Untermichelbach. Nach Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche hatte Matthäus Zink nach dem Abzug seiner Frau mit Zahlungsziel auf künftiges Lichtmess (2. Februar 1807) 82 Gulden 39 ½ Kreuzer zu bezahlen. Wie üblich wurde das Protokoll von allen Anwesenden unterschrieben, dabei - wie immer - drei Kreuze mit der Buff’schen Anmerkung: ''„Handzeichen der Zinckin welche Schreibens unerfahren ist“''. | ||
Das Scheidungsurteil („Erkenntniß“) des Gräfl. Pücklerischen gemeinschaftlichen Jurisdiktionsamtes zu Burgfarrnbach wurde vom Gerichtsdiener Stillkrauth am [[23. September]] [[1806]] an Matthäus und Margaretha Kunigunda Zink unter Belehrung über die zehntägige Appellationsfrist ausgehändigt. Es gründete sich auf das [[wikipedia:Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten|Allgemeine Landrecht (ALR)]]; dabei wurde kein Teil für schuldig erklärt und somit auch keine Ehescheidungsstrafen verhängt. Die anderweitige Verheiratung stand beiden frei, allerdings der Frau gemäß ALR, II. Teil, I. Titel, § 20 erst nach Ablauf von neun Monaten. Die Kosten hatte die Klägerin zu tragen. | |||
Mit den Zahlungen ließ sich Zink Zeit. Die Scheidungsgebühren von 15 f. (Gulden) 43 Xr. (Kreuzer) – im Einzelnen: Instruktionsgebühr 8 f., Urteilsgebühr 5 f., Stempel 1 f. 15 Xr., Kopien 48 Xr., Aufwartgebühr 40 Xr. – zahlte Zink für seine geschiedene Frau erst am 11. Februar 1807, die er von seinen späteren Zahlungen an diese abzog. Am 7. März zahlte er ihr 20 f., den Rest versprach er auf Walpurgis (30. April 1807) zu begleichen.<ref name=„PLA 502"/> | |||
[ | ==Siehe auch== | ||
* [[Johann Georg Zink]] | |||
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2024, 18:10 Uhr
- Vorname
- Veit Matthäus
- Nachname
- Zink
- Geschlecht
- männlich
- Abw. Namen
- Zinck
- Geburtsdatum
- 17. Februar 1752
- Geburtsort
- Burgfarrnbach
- Todesdatum
- 10. Januar 1821
- Todesort
- Burgfarrnbach
- Beruf
- Maurermeister
Veit Matthäus Zink, auch Zinck, (geb. 17. Februar 1752 in Burgfarrnbach[1], gest. 10. Januar 1821 in Burgfarrnbach[2]) war ein Maurermeister in Burgfarrnbach.[3] Der Fürther Maurermeister Johann Georg Zink war sein Sohn.[4]
Er kam als Sohn des Maurergesellen und dompröbstlichen Untertans Johann Georg Zink (gest. 13. April 1770 in Burgfarrnbach) und seiner zweiten Frau Anna Barbara, geb. Beuschlein (geb. 14. Dezember 1718 in Dietenhan, gest. 5. März 1775 in Burgfarrnbach) zur Welt.
Veit Matthäus verheiratete sich zu St. Johannis in Burgfarrnbach fünfmal, vier der Ehefrauen starben.
- 1. Heirat am 31. Aug. 1772[1]: Barbara Keil (geb. 1740, gest. 9. März 1797 in Burgfarrnbach)[5], Mutter von Johann Georg Zink
- 2. Heirat am 21. Mai 1798: Margareta Kunigunda Rottnerin (geb. 17. Okt. 1759 in Untermichelbach, gest. 22. Feb. 1802 in Burgfarrnbach)[6]
- 3. Heirat am 4. Okt. 1802: Anna Rosina Kramerin (geb. 1755, gest. 7. Sept. 1803 in Burgfarrnbach)[7]
- 5. Heirat am 22. Juni 1807: Maria Barbara Ebersbergerin (geb. 1760, gest. 13. Aug. 1814 in Burgfarrnbach)[8]
Scheidung von seiner vierten Ehefrau
Seine vierte Ehefrau Margaretha Kunigunda, geborene Buchnerin, verwitwete Kraußin (geb. 1753), seit 21. November 1803 verheiratet mit Zink, ließ sich 1806 von ihm scheiden.
Dazu holte sie über ihren Gesundheitszustand ein medizinisches Gutachten vom 26. Juli 1806 des Dr. Johann Georg [Friedrich] Fleischmann (1743 - 28.05.1810)[9], Stadt- und Kreis-Physikus in Erlangen[10], Vater des Erlanger Mediziners Gottfried Fleischmann, ein. Dr. Fleischmann attestierte ihr, dass ihre Leiden unaufhaltbar seien, „wenn sich diese Leute nicht durch ein friedliches Leben verstehen lernen, oder durch eine Trennung auseinander gehen.“
Mit dem Gutachten ging die Zinkin am 14. August 1806 zum Richter Buff, beklagte ihr unerträgliches Eheleben, dass sie über den beständigen Verdruss noch das Leben einbüßen müsse, und verlangte, „daß ihr Mann angehalten werde, ordentlich mit ihr zu haußen oder daß sie von demselben geschieden und ihr Mann zur Herausgabe ihres Eingebrachten angehalten werden möge.“ Der Beklagte Matthäus Zink bestätigte, „daß seine Ehefrau durch Blähungen beschwert seye. […] Über sein Betrag könne aber sein Eheweib sich keineswegs mit Recht beschweren. Im Gegentheil habe er […] die gerechtesten Ursachen.“ Seine Stieftochter habe seinem Haushalt vieles entwendet, seine Frau aber, anstatt dem zu wehren, unterstützte ihre Tochter noch. So fand er ein Stück Tuch, ungefähr 5 Ellen lang, im Stall, was ihm seine Frau entwenden wollte. Auch vermisse er Kleider seiner beiden vorhergehenden Ehefrauen. Indessen, da die Stieftochter nunmehr verdingt sei, wäre er bereit, mit seiner Frau ordentlich zusammenzuleben. Wenn diese aber auf die Scheidung bestehe, so würde er sich diese auf seines Weibs Kosten gefallen lassen. Von Amts wegen versuchte Buff eine Versöhnung zu befördern, allerdings beharrte die Zinkin nach wie vor auf die Scheidung. Beide Parteien wurden schließlich vom Richter an den Pfarrer zum geistlichen Zuspruch verwiesen.
Am 21. August fand der nächste Termin beim Richter Buff statt, bei dem Margaretha Kunigunda Zink mit ihrem Beistand, dem Schwager Paulus Krauß aus Eltersdorf und dem Burgfarrnbacher Einwohner Johann Arnodt, erschien. Sie gab an, „daß sie mit ihrem Mann nicht ferner haußen könne, auch der von dem Herrn Pfarrer versuchte geistliche Zuspruch nichts verfange [, …] sie sich um nur aus der Sache zu kommen, gefallen lassen wolle, die Scheidungskosten zu tragen.“
Schließlich wurde am 27. August die Übereinkunft der Vermögensteilung protokolliert. Dazu erschienen vor dem Richter Buff die Zinkin mit ihrem „Geschwisterkindvetter“ Johann Konrad Buchner, Schuhmachermeister zu Tuchenbach, der Zink und der Vormund der Kinder 2. Zinkischer Ehe, Matthäus Rottner zu Untermichelbach. Nach Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche hatte Matthäus Zink nach dem Abzug seiner Frau mit Zahlungsziel auf künftiges Lichtmess (2. Februar 1807) 82 Gulden 39 ½ Kreuzer zu bezahlen. Wie üblich wurde das Protokoll von allen Anwesenden unterschrieben, dabei - wie immer - drei Kreuze mit der Buff’schen Anmerkung: „Handzeichen der Zinckin welche Schreibens unerfahren ist“.
Das Scheidungsurteil („Erkenntniß“) des Gräfl. Pücklerischen gemeinschaftlichen Jurisdiktionsamtes zu Burgfarrnbach wurde vom Gerichtsdiener Stillkrauth am 23. September 1806 an Matthäus und Margaretha Kunigunda Zink unter Belehrung über die zehntägige Appellationsfrist ausgehändigt. Es gründete sich auf das Allgemeine Landrecht (ALR); dabei wurde kein Teil für schuldig erklärt und somit auch keine Ehescheidungsstrafen verhängt. Die anderweitige Verheiratung stand beiden frei, allerdings der Frau gemäß ALR, II. Teil, I. Titel, § 20 erst nach Ablauf von neun Monaten. Die Kosten hatte die Klägerin zu tragen.
Mit den Zahlungen ließ sich Zink Zeit. Die Scheidungsgebühren von 15 f. (Gulden) 43 Xr. (Kreuzer) – im Einzelnen: Instruktionsgebühr 8 f., Urteilsgebühr 5 f., Stempel 1 f. 15 Xr., Kopien 48 Xr., Aufwartgebühr 40 Xr. – zahlte Zink für seine geschiedene Frau erst am 11. Februar 1807, die er von seinen späteren Zahlungen an diese abzog. Am 7. März zahlte er ihr 20 f., den Rest versprach er auf Walpurgis (30. April 1807) zu begleichen.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Lebensläufe im 18. Jahrhundert bei St. Johannis Burgfarrnbach, Teil I; Hrsg. Ev.-luth. Pfarramt St. Johannis Burgfarrnbach, 2003, S. 125/126
- ↑ St. Johannis, Bestattungen 1800 - 1873, S. 228
- ↑ 3,0 3,1 Archiv der Grafen Pückler-Limpurg: „Acta in Klag Sache Margretha Kunigunda Zinckin contra ihren Ehemann, dem Maurermeister Veith Mattäus Zinck zu Burgfarrnbach über verlangte Ehescheidung d. a. 1806 ”; StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 502
- ↑ Akte „Das Meisterwerdungs-Gesuch des Maurer Gesellen Johann Georg Zinck aus Oberfarnbach”, 1805; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/Z 5
- ↑ St. Johannis, Bestattungen 1747 - 1799, S. 455
- ↑ St. Johannis, Bestattungen 1800 - 1873, S. 28
- ↑ St. Johannis, Bestattungen 1800 - 1873, S. 42
- ↑ St. Johannis, Bestattungen 1800 - 1873, S.
- ↑ Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743 - 1885; biographisches Archiv, Microfiche-Ed. München 1982 - 1985
- ↑ “Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Im Verlag der beiden Waisenhäuser zu Ansbach und Bayreuth - 1801“, S. 237 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek