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Der Direktor des städtischen Gas- und Wasserwerks, Jakob Lindmann legte dem Stadtmagistrat am 24. März 1908 die Gesamtabrechnung für die Wasserversorgung der Lungenheilstätte vor. Danach betrug der Gesamtaufwand 69.678,94 Mark. Davon hatten das Wasserwerk 35.781,34 M und die Heilstätte 33.879,60 M zu tragen. Hierbei hob er hervor, dass die gesamte Anlage seit Betriebsaufnahme tadellos funktioniert und bisher weder Betriebsstörungen noch sonstige Beanstandungen sich ergeben haben. Das Wasserwerk sprach von einer meisterhaften Ausführung der gesamten Wasserversorgungsanlage. Daraufhin zollte der Fürther Stadtmagistrat in einem Brief dem Ingenieur Heinrich Kullmann für die vollbrachten Leistungen seine volle Anerkennung.
 
Der Direktor des städtischen Gas- und Wasserwerks, Jakob Lindmann legte dem Stadtmagistrat am 24. März 1908 die Gesamtabrechnung für die Wasserversorgung der Lungenheilstätte vor. Danach betrug der Gesamtaufwand 69.678,94 Mark. Davon hatten das Wasserwerk 35.781,34 M und die Heilstätte 33.879,60 M zu tragen. Hierbei hob er hervor, dass die gesamte Anlage seit Betriebsaufnahme tadellos funktioniert und bisher weder Betriebsstörungen noch sonstige Beanstandungen sich ergeben haben. Das Wasserwerk sprach von einer meisterhaften Ausführung der gesamten Wasserversorgungsanlage. Daraufhin zollte der Fürther Stadtmagistrat in einem Brief dem Ingenieur Heinrich Kullmann für die vollbrachten Leistungen seine volle Anerkennung.
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== Weiterbetrieb des alten Bohrbrunnens ==
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Der Magistrat beauftragte am 7. Dezember 1907 das Stadtbauamt ein Gutachten abzugeben, in welcher Weise die bisherige Brunnenanlage der Lungenheilstätte zu verwenden bzw. zu unterhalten sei. Er empfahl dazu mit dem Erbauer, der Fa. Gilde Rücksprache zu nehmen. Ende Januar erstattete Stadtbaumeister Schrank Bericht. Der befragte Johann Wilhelm Gilde schlug vor, die Anlage als Reserve beizubehalten, da der Verkauf der Pumpenanlage zu wenig erlöse. Er gab weiter an, dass der Bohrbrunnen selbst als stabil angesehen werden kann, dagegen das zugehörige Pumpwerk vor Verfall zu schützen sei. Dazu sollte dasselbe vierteljährlich für einen Vierteltag in Betrieb gesetzt werden. Das geförderte Wasser könnte dabei zweckmäßig für Kanalspülungen, Reinigungsarbeiten, Gartensprengen, etc. verwendet werden.
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Zum Gutachten nahm der dirigierende Arzt Dr. Hammelbacher Stellung und teilte mit, man habe bisher schon den Pumpbrunnen von Zeit zu Zeit eingesetzt, dabei jedoch den Missstand feststellen müssen, dass neben einer länger dauernden Trübung des Wassers auch Leitungen und Hähne mit Sand und Schlamm verlegt würden. Offenbar war die alte Brunnenanlage noch nicht von den Hauswasserleitungen getrennt worden. Hammelbacher schlug daher vor, direkt über dem Brunnen einen Hydranten zu setzen, dessen Auslauf im Hof der Anstalt endet, die übrigen Hausleitungen vom trüben Wasser der alten Brunnenanlage frei zu halten. Mit den vorgesehenen Nutzungen könne dann die alte Anlage betriebsfähig bleiben.
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Daraufhin stellte Schrank fest, dass der Zuleitungsstrang vom Brunnen in das Haus bereits mit einem Ventil ausgestattet ist und entsprechend abgesperrt werden kann. Lediglich brauche es eines abnehmbaren Verbindungsstücks über dem Steigrohr des Brunnens, welches inmitten des Hofes unter einem eisernen Schachtdeckel ausmündet. Die Einrichtungskosten wurden von ihm mit 40 M veranschlagt. Die Fertigstellung dieser Einrichtung erfolgte am 2. März 1908.
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Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 17. Juli 1908, dass das Pumpwerk während des Jahres öfters von einem Sachverständigen auf Kosten der Heilstätte zu untersuchen sei. Mit der Durchführung wurde das Stadtbauamt beauftragt und ein halbjähriger Turnus (1. April, 1. Oktober) festgelegt.
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Im Januar 1909 meldete Dr. Hammelbacher dem Magistrat, dass ein Monteur des Elektrizitätswerks vor einigen Wochen den Elektromotor der alten Pumpenanlage ausgebaut habe und damit die Anlage für Notfälle nicht gebrauchsfähig sei. Wie die Rückfrage beim E-Werk ergab, war der Motor bei den vorhergehenden Revisionen wegen eines starken Abfalls des Isolationswiderstands aufgefallen und zur Austrocknung ausgebaut worden. Mitte Juni 1909 wurde er wieder eingebaut. Die vorgeschriebenen Halbjahresprüfungen wurden regelmäßig durchgeführt und vom Stadtbauamt dokumentiert.
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Um die Jahreswende 1915/16 stellte der Maschinenmeister der Heilstätte, Johann Keeser fest, dass das Pumpwerk nicht mehr ordnungsgemäß arbeitete; es förderte nur etwa 1 bis 1 ½ statt wie sonst 3 bis 3 ½ Liter Wasser pro Hub. Die Fa. Gilde erhielt den Auftrag, eine Untersuchung vorzunehmen. Wie sich zeigte, waren verschiedene Bauteile der Pumpe stark verschlissen. Für die  gesamte Reparatur wurde ca. 420 M veranschlagt. Daneben wies Fa. Gilde auf zu wenig Wasser im Bohrbrunnen hin, da es nach Angabe des Maschinenmeisters in einer halben Stunde abgepumpt sei (das war jedoch von Anfang an bekannt). Sie machte den Vorschlag, das Bohrloch zu vertiefen.
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Im Stadtbauamt wurden nun Überlegungen angestellt, ob der wasserarme Brunnen noch einen praktischen Wert besitzt, um für die Instandsetzung rund 500 M aufzuwenden. Im Bericht des technischen Sekretärs Paul Müller vom 1. März 1916 wurde das bejaht, da er nicht nur als Notbehelf bei Störungen der Wasserversorgung und für den Brandfall genutzt, sondern auch zur Speisung der Lokomobile herangezogen werden kann. Für diese Wassermenge von jährlich 1400 bis 1500 m<sup>3</sup>, die bis dato von Oberfürberg aus gepumpt wurde, fiel eine Jahresausgabe von rd. 400 M an. Allerdings brauchte es dazu noch einen Wasserbehälter für die Lokomobile, der 300 M kosten sollte.
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Der Leiter der Heilstätte begrüßte den Vorschlag des Stadtbauamts und war sich mit dem Maschinisten Keeser einig, dass dieser praktikabel sei und durch den Minderverbrauch des von der Stadt bezogenen Wassers zu deutlichen Einsparungen führe. Das dazu vom Magistrat angefragte Technische Betriebsamt war völlig dagegen. Die Stellungnahme von Dr.-Ing. Ernst Pfleiderer vom 4. Mai gipfelte in der Empfehlung, den Brunnen aufzulassen sowie Pumpe und Motor zu verschrotten.
    
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