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Vierte Periode (1557 — 1562).
Um diese Zeit waren Weingärten zwischen dem Kirchhofberg an der Martinskirche und Bergstraße, damals „Genzberg" ge­nannt, gegen den jüdischen Friedhof hin, bis zum Diebsgraben an der Rednitz. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts bereits er­folgte die Umwandlung in „Baumgärten". Wahrscheinlich waren die Weinlesen zu wenig lukrativ geworden in Folge der stärkern Bierproduktion. {{fnFC|141ab}}


Um diese Zeit waren Weingärten zwischen dem Kirchhofberg
{{Datum|1560}} Die Juden in Fürth waren der Gegenstand des Schutzes der Domprobstei und der Ansbacher Regierung, welche letztere, während sie im Ansbachischen selbst Ausweisungsmandate erließ, in Fürth die Niederlassung der Juden begünstigte. In dem Ausschaffungsmandate von {{Datum|1560}} ist deshalb auch die jüdische Bewohnerschaft von Fürth ausdrücklich ausgenommen. Auch aus den Strafregistern ist zu entnehmen, welchen besondern Schutz dieselbe genoß, da in Fürth Mißhandlungen der Christen gegen die Juden, auch geringer Art, wirklich zu einer Strafe führten. So wenn ein Jude mit einer Jüdin zu thun hatte, wurde er blos mit 4 fl. bestraft, während häufig anderenorts zu derselben Zeit eine ähnliche Handlung mit dem Tode der beiden Betheiligten gebüßt wurde. {{fnFC|141bb}}
an der Martinskirche und Bergstraße, damals „Genzberg" ge­
nannt, gegen den jüdischen Friedhof hin, bis zum Diebsgraben
an der Rednitz. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts bereits er­
folgte die Umwandlung in „Baumgärten".
Wahrscheinlich
waren die Weinlesen zu wenig lukrativ geworden in Folge der
stärkern Bierproduktion. ""''j
1560
Die Juden in Fürth waren der Gegenstand des Schutzes
der Domprobstei und der Ansbacher Regierung, welche letztere,
während sie im Ansbachischen selbst Ausweisungsmandate erließ,
in Fürth die Niederlassung der Juden begünstigte. In dem
Ausschaffungsmandate von 1560 ist deshalb auch die jüdische
Bewohnerschaft von Fürth ausdrücklich ausgenommen.
Auch
aus den Strafregistern ist zu entnehmen, welchen besondern
Schutz dieselbe genoß, da in Fürth Mißhandlungen der Christen


gegen die Juden, auch geringer Art, wirklich zu einer Strafe
{{Datum|1562}} Das Kleeblatt, welches das Fürther Wappen bildet, findet sich zuerst am {{Datum|18. Januar|1562}} im Siegel des domprobsteilichen Amtes (Amtmann war damals Johann Hornung). Hans Winter­
führten. So wenn ein Jude mit einer Jüdin zu thun hatte,
schmidt in Fürth stellte einen Revers über einige Grundstücke aus, welche er von der St. Michaeliskirche zu Lehen trug. Der Amtmann legalisirte auf Verlangen des Winterschmidt die Ur­
wurde er blos mit 4 fl. bestraft, während häufig anderenorts
kunde mit seinem ein Kleeblatt-darstellenden Siegel. Ein ähn­licher Revers des Linhart Päuttner zu Fürth ist auf gleiche Weise gesiegelt. {{fnFC|142b}} In den Akten der Fürther Gemeinde zeigt sich das Kleeblatt zuerst im Jahre {{Datum|1693}} und zwar auf einem Stempel mit U. k. (Hofmark Fürth) bezeichnet. Im Verlaufe des 18. Jahrhunderts begegnet man öfters dem Gemeindesiegel mit dem Kleeblatt.
zu derselben Zeit eine ähnliche Handlung mit dem Tode der
So trägt dasselbe {{Datum|1737}} die Umschrift: „Kaiserlich freyen Hofmarks Gemeindesiegel." Unter einer Quittung vom {{Datum|8. September 1756}} bemerkt man ebenfalls das Kleeblatt im Siegel mit der Bemerkung: „unter Aufdrückung des größern Gemeindesiegels. {{fnFC|143b}} Zur Zeit der preußischen
beiden Betheiligten gebüßt wurde.""''')
Herrschaft führte das k. preußische Stadtgericht das Kleeblatt im Amtssiegel. Die jetzige heraldische Form des Fürther Stadt­-
1562
Das Kleeblatt, welches das Fürther Wappen bildet, findet
sich zuerst am 18. Januar 1562 im Siegel des domprobsteilichen
Amtes (Amtmann war damals Johann Hornung). Hans Winter­
schmidt in Fürth stellte einen Revers über einige Grundstücke
aus, welche er von der St. Michaeliskirche zu Lehen trug. Der
Amtmann legalisirte auf Verlangen des Winterschmidt die Ur­
kunde mit seinem ein Kleeblatt-darstellenden Siegel. Ein ähn­
licher Revers des Linhart Päuttner zu Fürth ist auf gleiche
Weise gesiegelt.'"'') In den Akten der Fürther Gemeinde zeigt
sich das Kleeblatt zuerst im Jahre 1693 und zwar auf einem
Stempel mit U. k. (Hofmark Fürth) bezeichnet. Im Verlaufe
des 18. Jahrhunderts begegnet man öfters dem Gemeindesiegel
mit dem Kleeblatt.
So trägt dasselbe 1737 die Umschrift:
„Kaiserlich freyen Hofmarks Gemeindesiegel."
Unter einer
Quittung vom 8. September 1756 bemerkt man ebenfalls das
Kleeblatt im Siegel mit der Bemerkung: „unter Aufdrückung
des größern Gemeindesiegels."'"'') Zur Zeit der preußischen
Herrschaft führte das k. preußische Stadtgericht das Kleeblatt
im Amtssiegel. Die jetzige heraldische Form des Fürther Stadt­

Aktuelle Version vom 20. November 2024, 15:26 Uhr

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40 Vierte Periode (1557 — 1562).

Um diese Zeit waren Weingärten zwischen dem Kirchhofberg an der Martinskirche und Bergstraße, damals „Genzberg" ge­nannt, gegen den jüdischen Friedhof hin, bis zum Diebsgraben an der Rednitz. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts bereits er­folgte die Umwandlung in „Baumgärten". Wahrscheinlich waren die Weinlesen zu wenig lukrativ geworden in Folge der stärkern Bierproduktion. 141ab)

1560 Die Juden in Fürth waren der Gegenstand des Schutzes der Domprobstei und der Ansbacher Regierung, welche letztere, während sie im Ansbachischen selbst Ausweisungsmandate erließ, in Fürth die Niederlassung der Juden begünstigte. In dem Ausschaffungsmandate von 1560 ist deshalb auch die jüdische Bewohnerschaft von Fürth ausdrücklich ausgenommen. Auch aus den Strafregistern ist zu entnehmen, welchen besondern Schutz dieselbe genoß, da in Fürth Mißhandlungen der Christen gegen die Juden, auch geringer Art, wirklich zu einer Strafe führten. So wenn ein Jude mit einer Jüdin zu thun hatte, wurde er blos mit 4 fl. bestraft, während häufig anderenorts zu derselben Zeit eine ähnliche Handlung mit dem Tode der beiden Betheiligten gebüßt wurde. 141bb)

1562 Das Kleeblatt, welches das Fürther Wappen bildet, findet sich zuerst am 18. Januar im Siegel des domprobsteilichen Amtes (Amtmann war damals Johann Hornung). Hans Winter­ schmidt in Fürth stellte einen Revers über einige Grundstücke aus, welche er von der St. Michaeliskirche zu Lehen trug. Der Amtmann legalisirte auf Verlangen des Winterschmidt die Ur­ kunde mit seinem ein Kleeblatt-darstellenden Siegel. Ein ähn­licher Revers des Linhart Päuttner zu Fürth ist auf gleiche Weise gesiegelt. 142b) In den Akten der Fürther Gemeinde zeigt sich das Kleeblatt zuerst im Jahre 1693 und zwar auf einem Stempel mit U. k. (Hofmark Fürth) bezeichnet. Im Verlaufe des 18. Jahrhunderts begegnet man öfters dem Gemeindesiegel mit dem Kleeblatt. So trägt dasselbe 1737 die Umschrift: „Kaiserlich freyen Hofmarks Gemeindesiegel." Unter einer Quittung vom 8. September 1756 bemerkt man ebenfalls das Kleeblatt im Siegel mit der Bemerkung: „unter Aufdrückung des größern Gemeindesiegels. 143b) Zur Zeit der preußischen Herrschaft führte das k. preußische Stadtgericht das Kleeblatt im Amtssiegel. Die jetzige heraldische Form des Fürther Stadt­-