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Kaiser Maximilian bestätigt der bambergischen Dompropstei alle früheren Rechte auf Fürth, besonders die obere und niedere Gerichtsbarkeit.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
Kaiser Maximilian II. bestätigt der bambergischen Dompropstei alle früheren Rechte auf Fürth, besonders die obere und niedere Gerichtsbarkeit.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
Außerdem erteilte er dem Dompropst einen Freibrief, der ihm gestattete, Israeliten aufzunehmen und unter Schutz zu stellen.


==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2025, 18:36 Uhr

Kaiser Maximilian II. bestätigt der bambergischen Dompropstei alle früheren Rechte auf Fürth, besonders die obere und niedere Gerichtsbarkeit.[1] Außerdem erteilte er dem Dompropst einen Freibrief, der ihm gestattete, Israeliten aufzunehmen und unter Schutz zu stellen.

Einzelnachweise

  1. In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - online-Digitalisat der Universität Göttingen