1570
Aus FürthWiki
Personen
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1570 geboren wurde.
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1570 gestorben ist.
Fronmüllerchronik
- Um diese Zeit gab es wieder mancherlei Reibungen zwischen Bamberg und Nürnberg in Bezug auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Fürth. Ein Fall hievon ist besonders merkwürdig, indem diese Angelegenheit mehrmals bis an den Kaiser kam. Da die Rathsakten hierüber noch gut erhalten sind und da die Art und Weise, wie solche Territorialprocesse betrieben wurden, von kulturhistorischem Interesse ist, so möge hier eine specielle Erwähnung davon folgen. Die Nürnberger hatten für ihre Unterthanen, die es nöthig hatten, ein Gefängniß in Fürth einrichten lassen. Damit war der Bischof von Bamberg nicht einverstanden. Am 3. August 1570 zeigten Andreas Heinickel und Hans Fürst, Nürnberger Hauptleute (Gemeindevorsteher) und Seebald Hofmann der Schütz (Amtknecht) in Nürnberg bei Amt an, daß am Morgen bei Garaus (Frühläuten) der Amtmann von Herzogenaurach mit 10 - 14 zu Roß und 100 zu Fuß mit Hakenspießen und anderen Wehren nach Fürth vor das Nürnberger Püttelhaus kamen, in dasselbe gewaltsam drangen, den Püttel und dessen Frau und Kind mißhandelten und nach dem Stock und Eisen (Gefängnißgeräthschaften) fahndeten. Gleichzeitig lief ein Schreiben von Wolf Adam von Seckendorf, Amtmann in Herzogenaurach an Hieronymus Schürstab ein, Assessor des inneren Rathes zu Nürnberg, worin er anzeigte, daß er von seinem Fürsten in Bamberg den ernstlichen Befehl erhalten habe, die Stöcke und Ketten an dem neuerrichteten Gefängniß des Rathes wegzunehmen, mit der Entschuldigung, daß er diese Pflicht erfüllen müßte. An demselben Tage erfolgte sodann ein Erlaß des Rathsherrn M. Löffelholz, über die Angelegenheit den Rath der Hochgelehrten (Rechtskonsulenten) zu vernehmen, sodann am 5. ein Befehl des Rathes, den Syndikus Wolf Reuther nach Fürth zu schicken und zu ermitteln, welchen Schaden die Bamberger bei ihrem Einfall im Amthaus gethan und „was für Hochmuth sie gebraucht.“ Am 4. war bereits vom Kaiserl. Notar Resch eine Urkunde aufgenommen worden, worin die Zeugenaussagen über das Vorgehen der Bamberger in Fürth aufgeführt waren. Sie war auf Pergament geschrieben und begann mit der Formel: „im Namen Gottes unseres Heilands Jesu Chrifti, Amen.“ Hierauf ein Rathserlaß, wonach über die Relation Wolf Reuthers die Gelehrten zu hören und den Schützen neue Ketten zu schicken sind, der Püttel aber zu entschädigen ist. Am 10. August wurde eine Eingabe an den Kaiser (pro mandatu restitutionsi) über den Vorfall vom Rathe genehmigt. Am 12. August befahl ein Rathserlaß, unterzeichnet von Volkhamer, Rathsschreiber, das Mandat soll nach Speyer geschickt und die Gesandten zum fleißigen Sollicitiren aufgefordert werden. Zwei Tage später ging ein Schreiben an Thomas und Philipp Löffelholz in Speyer ab, mit dem Auftrage, die Eingabe an den Kaiser (Maximilian II.) zu übergeben. Am 20. berichteten die Nürnberger Gesandten über ihre Audienz bei dem Kaiser, der die Sache in Ueberlegung ziehen wolle. Sie übergaben die Beschwerdeschrift und erwähnten, daß der Domprobst schon 1561 sich feindlich gegen Nürnberg benommen habe. Wirklich erfolgte am 25. der Befehl des Kaisers an den Bischof von Bamberg, bei Vermeidung schwerer Strafe und Ungnade und einer Buße von 60 Aß löthigen Goldes, Band und Eisen wieder an Ort und Stelle zu bringen, Alles in vorigen Stand zu setzen und sich fernerer Uebergriffe zu enthalten. Maximilian II. war gegen den Bischof überhaupt ungünstig gestimmt. Bei seiner Anwesenheit in Nürnberg in demselben Jahre hatte er am 8. Juni alle Fürsten zum Frühmahl eingeladen, mit einziger Ausnahme des Bischofs, der dann in aller Frühe und Stille wegritt, verstimmt über den schlechten und ungnädigen Bescheid, den er wegen einer übel aufgenommenen Werbung erhalten hatte. - Der am 12. September in Nürnberg angekommene Kaiserliche Kammergerichtsbote Hans Baumann berichtete, das Kaiserliche Mandat an den Bischof Veit abgegeben, aber keine Antwort erhalten zu haben. Der Rath beschloß hierauf am 14. September, der Kammerbote sollte vier Gulden Reiseentschädigung bekommen und die Hauptleute in Fürth sollten wissen lassen, wann die Bamberger Band und Eisen zurückbringen würden. Sie sollten die Rückgabe solange verzögern, bis der Syndikus mit dem Notar von Nürnberg gekommen sei. Dann solle die Sache so öffentlich als möglich verhandelt werden. Diese Vorsicht war unnöthig, denn der Bischof dachte noch lange nicht an Restitution. Am 2. Oktober beschloß der Rath, daß, da die „Bamberger bis jetzt nicht parirt“, die Gesandten in Speyer zu weiterem Vorgehen bei dem Kaiser zu instruiren sein und am 12. Oktober wurde „die Supplikation" des Rathes pro executione mandati poenalis an denselben abgesendet. Die Gesandten berichteten, sie hätten die Supplikation an den Reichshof-Vicekanzler Doktor Weber überantwortet; der bischöfliche Gesandte habe um Aufschub gebeten, bis der Gegenbericht seines Herrn eingelaufen sei. Dieser gelangte am 9. November nach Speyer. Der Bischof sagte darin unter Anderem, die Nürnberger und Ansbacher hätten erst seit einigen Jahren angefangen, der hohen maleficischen Obrigkeit sich anzunehmen. Neben der Kirche in Fürth sei ein kleines mit Stroh bedecktes Häuschen gestanden, in welchem Jemand Branntwein verkaufte. Als es baufällig geworden, so hätten es die Nürnberger abgebrochen und wieder aufgebaut, sodann einen Püttel und Schützen hineingesetzt und Eisen und Ketten hineingerichtet. Er sei in vollem Rechte gewesen, dies zu hindern. Die Wegnahme von Eisen und Band sei nicht mit Gewalt, sondern mit Bescheidenheit geschehen. Unterzeichnet war er: „Euer Kais. Majestät unterthänigster gehorsamer Capplan Vitus Episcop. Bamberg." - In den Rathsakten findet sich hierzu die Bemerkung, in der Kriegsstube habe man gefunden, daß beide Püttelhäuser zu Fürth vor 30 Jahren gebaut worden seien. Schon 1541 habe man zwei Schützen zinsfrei hineingesetzt. - Am 11. November wurde in einem von Löffelholz unterzeichneten Rathserlaß Doktor Prügel aufgefordert, einen Gegenbericht auszuarbeiten, der dem Hofrath noch am Ende des Reichstages zuzustellen sei. Dieser wurde vom Rathe genehmigt am 15. November. Es war darin hervorgehoben, daß die Donation von Heinrich II. sich nur auf das Einkommen des Dorfes Fürth nicht aber auf die hohe Obrigkeit beziehe. Die damaligen Monachi regulares seien gar nicht fähig für dieselbe gewesen. Seit 40 Jahren bestehe der Proceß mit den Brandenburgern wegen der Malefiz-Obrigkeit. Diese komme Nürnberg zu, das sie durch Erlangung der Reichsveste überkommen habe. - Die „Supplicirschrift" wurde nebst besonderem Schreiben des Rathes an dessen Gesandten zu weiterer Sollicitation geschickt. Am 22. Nov. wurde weiter dahin berichtet, der Syndikus König, der ebenfalls zur Sollicitation nach Speyer gesandt werden sollte, könnte vorderhand nicht abgehen. Die Gesandten sollten nur selbst fleißig sollicitiren. Am 18. December meldete Gender von Speyer, daß eine Resolution noch nicht erfolgt sei. Unter dem 30. December 1571 (1570, da die Alten das Neujahr von Weihnachten an datirten) erfolgte die Nachricht, die Supplik sei von Löffelholz dem Kaiser persönlich übergeben worden, der darauf antwortete, daß er die Sache mit Fleiß bedenken und mit seinen Räthen darüber reden wolle.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Fronmüllerchronik, 1871, S. 43 ff