Eichamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Städtisches Gebäude, dreigeschossiger Sandsteinbau mit Walmdach, breitem Mittelrisalit, rustiziertem Erdgeschoss und Reliefdekor, in reduziert historistischen Formen, von [[Otto Holzer]], bez. [[1907]]; Teil des [[Ensembles Altstadt]].
Städtisches Gebäude, dreigeschossiger Sandsteinbau mit Walmdach, breitem Mittelrisalit, rustiziertem Erdgeschoss und Reliefdekor, in reduziert historistischen Formen, von [[Otto Holzer]], bez. [[1907]]; Teil des [[Ensembles Altstadt]].
== Funktion als Eichamt ==
Seit Jahrhunderten wurden Längen nach "Fuß", "Schuhen" oder "Ellen" gemessen - Flüssigkeiten nach "Maßkannen" oder "Eimer", Getreide nach "Metzen" oder "Schäffel" und Gewichte nach "Pfund", "Loth" oder "Quentchen". Während die Namen der Einheiten fast überall gleich waren, konnte es regional zu deutlichen Größenunterschieden kommen. So war z.B. die Nürnberger Elle 656,4 cm, die Erlanger Elle 659 cm, die Ansbacher Elle 623,8 cm und die Amberger Elle 835,1 cm lang. Wer also in den verschiedenen Ortschaften etwas kaufen oder verkaufen wollte, musste erst einmal die jeweiligen Größen an die örtliche Begebenheiten umrechnen.
Mit dem Gesetz, die Maß- und Gewichtsordnung betreffend vom 29. April 1869 wurde in Bayern das sog. metrische Maßsystem eingeführt. Damit änderten sich nicht nur die Benennungen - jetzt Meter, Liter oder Kilogramm - sondern auch der Umstand, dass es in anderen Regionen außerhalb Bayerns gleiche Namen- und Größenangaben gab. Das Gesetzt traf mit einer Übergangsfrist am 1. Januar 1872 in Kraft, sofern sich aber die Geschäftsparteien vorher einig waren, konnte das Gesetzt vereinzelt auch schon ab dem 1. Januar 1870 angewendet werden.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde u.a. auch festgelegt, dass die Eichung und Stemplung der Maße und Gewichte ausschließlich durch von Obrigkeit bestellten Personen erfolgen durfte - also vom Freistaat festgelegten Personen. Diese Personen mussten mit den erforderlichen nach den Normalmaßen und Gewichten hergestellten Eichungsnormalen die Größen vor Ort festlegen und deren Einhaltung überwachen. In der "Königlich Allerhöchsten Verordnung, die Normal-Eichung-Commission, die Verificatoren, die Stempel- und Eichzeichen, die Eichgebühren, die Maß- und Gewichts-Visitationen betr." vom 23. November 1869 wurde u.a. weiter bestimmt: Die "Verificatoren für Maß und Gewicht" haben die für den täglichen Gebrauch bestimmten Normale auf ihre Kosten von der Normal-Eichungs-Commission zu beziehen.
== Nutzung ==
In den 1950er Jahren befand sich hier die Berufsschule I.<ref>Tauer's Straßen-Verzeichnis von Nürnberg und Fürth, Verlag die Egge - Rudolf Tauer, Nürnberg 1954, S. 174</ref>
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
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==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 02:24 Uhr

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Vorderansicht des Eichamts und Schulgebäudes am Helmplatz, Helmplatz 6, Aufnahme um 1907
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Städtisches Gebäude, dreigeschossiger Sandsteinbau mit Walmdach, breitem Mittelrisalit, rustiziertem Erdgeschoss und Reliefdekor, in reduziert historistischen Formen, von Otto Holzer, bez. 1907; Teil des Ensembles Altstadt.

Funktion als Eichamt

Seit Jahrhunderten wurden Längen nach "Fuß", "Schuhen" oder "Ellen" gemessen - Flüssigkeiten nach "Maßkannen" oder "Eimer", Getreide nach "Metzen" oder "Schäffel" und Gewichte nach "Pfund", "Loth" oder "Quentchen". Während die Namen der Einheiten fast überall gleich waren, konnte es regional zu deutlichen Größenunterschieden kommen. So war z.B. die Nürnberger Elle 656,4 cm, die Erlanger Elle 659 cm, die Ansbacher Elle 623,8 cm und die Amberger Elle 835,1 cm lang. Wer also in den verschiedenen Ortschaften etwas kaufen oder verkaufen wollte, musste erst einmal die jeweiligen Größen an die örtliche Begebenheiten umrechnen.

Mit dem Gesetz, die Maß- und Gewichtsordnung betreffend vom 29. April 1869 wurde in Bayern das sog. metrische Maßsystem eingeführt. Damit änderten sich nicht nur die Benennungen - jetzt Meter, Liter oder Kilogramm - sondern auch der Umstand, dass es in anderen Regionen außerhalb Bayerns gleiche Namen- und Größenangaben gab. Das Gesetzt traf mit einer Übergangsfrist am 1. Januar 1872 in Kraft, sofern sich aber die Geschäftsparteien vorher einig waren, konnte das Gesetzt vereinzelt auch schon ab dem 1. Januar 1870 angewendet werden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde u.a. auch festgelegt, dass die Eichung und Stemplung der Maße und Gewichte ausschließlich durch von Obrigkeit bestellten Personen erfolgen durfte - also vom Freistaat festgelegten Personen. Diese Personen mussten mit den erforderlichen nach den Normalmaßen und Gewichten hergestellten Eichungsnormalen die Größen vor Ort festlegen und deren Einhaltung überwachen. In der "Königlich Allerhöchsten Verordnung, die Normal-Eichung-Commission, die Verificatoren, die Stempel- und Eichzeichen, die Eichgebühren, die Maß- und Gewichts-Visitationen betr." vom 23. November 1869 wurde u.a. weiter bestimmt: Die "Verificatoren für Maß und Gewicht" haben die für den täglichen Gebrauch bestimmten Normale auf ihre Kosten von der Normal-Eichungs-Commission zu beziehen.

Nutzung

In den 1950er Jahren befand sich hier die Berufsschule I.[1]

Das 2. Obergeschoss dient heute als moderne Turn- und Bewegungshalle, die für den Schulsport des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums, aber auch für private Sportveranstaltungen, z. B. der Sportfreunde Fürth, genutzt wird. Der 1. Stock wird ebenfalls von der benachbarten Schule in Anspruch genommen, u. a. für die musikalische Erziehung. Lediglich Erd- und Untergeschoss werden aktuell von der Berufsfeuerwehr als Lagerfläche und für Werkstätten genutzt. Im Untergeschoss befindet sich zusätzlich ein Übungs- und Trainingsraum der Feuerwehr.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Tauer's Straßen-Verzeichnis von Nürnberg und Fürth, Verlag die Egge - Rudolf Tauer, Nürnberg 1954, S. 174

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