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Die Ansbacher Regierung unter dem Markgrafen [[Georg Friedrich]] nimmt wieder einmal einen Fürther [Bamberger] Beamten und Gerichtsschreiber wegen eines scheinbaren Eingriffs in die Strafgerichtsbarkeit gefangen.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref> | |||
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:''[...]. Dann folgten die Klagen der Fürther Gemeindevorsteher bei dem Markgrafen über das sogenannte hohe Handlohn, welches der Domprobst bei Besitzveränderungen erheben ließ; von Fürthern wurde von 25 Gulden ein Gulden, von Fremden, die sich in Fürth einkauften, sogar von 15 Gulden und von 10 Gulden einer erhoben. Die Säumigen wurden mit schweren Arreststrafen belegt. Der Markgraf legte sein Veto ein, welches aber meistens nicht respektirt wurde.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 53 f</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 11. April 2017, 22:05 Uhr
Die Ansbacher Regierung unter dem Markgrafen Georg Friedrich nimmt wieder einmal einen Fürther [Bamberger] Beamten und Gerichtsschreiber wegen eines scheinbaren Eingriffs in die Strafgerichtsbarkeit gefangen.[1]
Fronmüllerchronik
- [...]. Dann folgten die Klagen der Fürther Gemeindevorsteher bei dem Markgrafen über das sogenannte hohe Handlohn, welches der Domprobst bei Besitzveränderungen erheben ließ; von Fürthern wurde von 25 Gulden ein Gulden, von Fremden, die sich in Fürth einkauften, sogar von 15 Gulden und von 10 Gulden einer erhoben. Die Säumigen wurden mit schweren Arreststrafen belegt. Der Markgraf legte sein Veto ein, welches aber meistens nicht respektirt wurde.[2]
Einzelnachweise
- ↑ In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - online-Digitalisat der Universität Göttingen
- ↑ Fronmüllerchronik, 1871, S. 53 f