Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Ehrenzeichen | Das '''Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten''' wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen. | ||
Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. | Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. | ||
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* [http://www.bayern.de/unser-bayern/orden-und-ehrenzeichen/ehrenzeichen-fuer-verdienste-im-ehrenamt Bayrische Staasregierung: Bayerische Orden und Ehrenzeichen] | * [http://www.bayern.de/unser-bayern/orden-und-ehrenzeichen/ehrenzeichen-fuer-verdienste-im-ehrenamt Bayrische Staasregierung: Bayerische Orden und Ehrenzeichen] | ||
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenzeichen_des_bayerischen_Ministerpr%C3%A4sidenten Wikipedia: Ehrenzeichen des bayerischen Ministerpräsidenten] | |||
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Aktuelle Version vom 30. November 2023, 14:25 Uhr
Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.
Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
Jedermann kann bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, Bayerischen Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei Anregungen auf Verleihung eines Ordens formlos einreichen.
Träger
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten | Verleihung | Bemerkung | Bild |
---|---|---|---|
Karl Albert | 1995 | ||
Christine Conrad | 2022 | ||
Gunda Eckardt | |||
Walter Frank (NaturFreunde) | April 2013 | ||
Ingrid Haas | Januar 2018 | ||
Rudi Hirschmann | 2018 | ||
Gisela Homberger | 2015 | ||
Hans Kurt Hussong | 2023 | ||
Bernd Jesussek | März 2024 | ||
Aydin Kaval | 21. Dezember 2015 | ||
Ingrid Lamatsch | 2009 | ||
Richard Linz | 2023 | ||
Hans-Peter Müller | |||
Reiner Pfeiffer | 26. März 2008 | ||
Ernst-Wolfgang Plischke | April 2013 | ||
Jutta Pscherer | 2015 | ||
Christa Rezac | 2009 | ||
Rudolf Schmid | 2023 | ||
Christian Weigert | April 2013 | ||
Meta Zill | 2014 |
Lokalberichterstattung
- vnp: Hohes Lob für verdiente Fürther, in: Fürther Nachrichten vom 7. März 2023, S. 3 (Druckausgabe)
Weblinks
- Bayrische Staasregierung: Bayerische Orden und Ehrenzeichen
- Wikipedia: Ehrenzeichen des bayerischen Ministerpräsidenten
Bilder