Markgrafengasse (ehemals): Unterschied zwischen den Versionen

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==Nachtwächteranfrage 1839==
==Nachtwächteranfrage 1839==
1839 kam es zu einer ''Offenen Bittschrift der Markgrafengäßler'' wegen des bereits drei Jahre unterbliebenen Nachtwächterrufes. Dabei berief man sich auf die ''Schreiordnung'', wo ein Ruf am Brunnen<ref>offensichtlich gab es zu jener Zeit einen öffentlichen Brunnen im mittleren Teil der Gasse</ref> erfolgen sollte, der nächste dann in der Geleitsgasse am [[Geleitsgasse 7 (ehemals)|Wimmersberger´schen Hause]]. Zwischen den Häusern Markgrafengasse 12 und 14 gab es einen engen Durchgang - auch als Ratzengang bezeichnet - der südlich des [[Geleitsgasse 7 (ehemals)|Wimmersberger´schen Hauses]] endete.<ref>vgl. dazu auch [[Karte 1822]]</ref> In der Antwort wurde deutlich, dass es einerseits um die Frage der Bezahlung für die vier Nachtwächter ging, die offensichtlich freiwillig zu erfolgen hatte, andererseits um die Unsauberkeit in dem angesprochenen Gäßchen. Diese wollte man aber nicht durch Reinigungsmaßnahmen beseitigen, sondern vielmehr durch Warntafeln mit entsprechenden Strafandrohungen für etwaige Verschmutzungen.<ref>Allerdings sahen die Local-Polizeiverordnungen ein zweimaliges Kehren von Gassen in der Woche vor, nämlich Mittwoch und Samstag, und war bei Unterbleiben mit 30 Kreuzern Bußgeld belegt. Siehe [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10372839?page=89 Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819], S. 75; ebenso S. 76</ref>
1839 kam es zu einer ''Offenen Bittschrift der Markgrafengäßler'' wegen des bereits drei Jahre unterbliebenen Nachtwächterrufes. Dabei berief man sich auf die ''Schreiordnung'', wo ein Ruf am Brunnen<ref>offensichtlich gab es zu jener Zeit einen öffentlichen Brunnen im mittleren Teil der Gasse</ref> erfolgen sollte, der nächste dann in der Geleitsgasse am [[Geleitsgasse 7 (ehemals)|Wimmersberger´schen Hause]]. Zwischen den Häusern Markgrafengasse 12 und 14 gab es einen engen Durchgang - auch als Ratzengang bezeichnet - der südlich des [[Geleitsgasse 7 (ehemals)|Wimmersberger´schen Hauses]] endete.<ref>vgl. dazu auch [[Karte 1822]]</ref> In der Antwort wurde deutlich, dass es einerseits um die Frage der Bezahlung für die vier Nachtwächter ging, die offensichtlich freiwillig zu erfolgen hatte, andererseits um die Unsauberkeit in dem angesprochenen Gäßchen. Diese wollte man aber nicht durch Reinigungsmaßnahmen beseitigen, sondern vielmehr durch Warntafeln mit entsprechenden Strafandrohungen für etwaige Verschmutzungen.<ref>Allerdings sahen die Local-Polizeiverordnungen ein zweimaliges Kehren von Gassen in der Woche vor, nämlich Mittwoch und Samstag, und war bei Unterbleiben mit 30 Kreuzern Bußgeld belegt. Siehe [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10372839?page=89 Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819], S. 75; ebenso S. 76</ref>
 
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Datei:1 Nachtwächterruf am Wimmerberger'schen Haus, Fürther Tagblatt 9. Februar 1839.jpg|Bittschrift der Bürger
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Datei:Erwiderung Nachtwächterinnung, Fürther Tagblatt 15. Februar 1839.jpg|Antwort der Nachtwächter
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Fünf Jahre später war die Markgrafengasse, bzw. das Verbindungsgässchen zur Geleitsgasse wieder Ursprung einer Beschwerde. Diesmal ging es insbesondere um öffentliches Urinieren, selbst tagsüber, in der vermeintlich nicht einsehbaren Verbindung. Dabei wurde auf die ''Local-Polizeiverordnungen'' rekurriert, wo Straßenverunreinigungen mit drei Talern belegt waren.<ref>Local-Polizeiverordnungen in: Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819], S. 82 und auch 76</ref>
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Datei:Verbindungsgässchen Markgrafen- u. Geleitsgasse.jpg|Verbindungsgässchen zwischen Markgrafen- und Geleitsgasse, grün markiert
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2024, 14:24 Uhr

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Blick in die Markgrafengasse östl. Seite;

vorne rechts: Schützenhof 1, Markgrafengasse 2, 4, 6, etc. das Giebelhaus in der Mitte hinten (Königstraße 36 Rückgebäude) beendet die Sackgasse

Die Markgrafengasse lag in der Fürther Altstadt. Sie war eine nach Norden abgehende Seitengasse der Bergstraße ohne Verbindung zur Königstraße. Im Zuge der Flächensanierung wurde das Areal in den 1970er Jahren völlig verändert und überbaut. Die heutige Markgrafengasse hat mit der ursprünglichen Gasse außer dem Namen nichts mehr gemeinsam.


Alter Katasterplan des Gänsbergviertels, Standort Markgrafengasse ist gelb markiert

Auszug aus der Wunschel-Chronik

Beschreibung nach Gebessler

Markgrafenstraße [sic!]: Obergeschosse und Giebel der im jetzigen Zustand einfachen und anspruchslosen Gebäude (aus dem späten 17. bzw. 18. Jh.) unter Verputz bzw. Verschieferung Fachwerk. Hervorzuheben Nr. 1, 2 u. 5.[1]

Prägende Gebäude, Bauwerke und Baudenkmäler

Da es heute wieder eine Markgrafengasse an anderer Stelle gibt, wird der Gebäudebestand der alten Markgrafengasse zu besseren Unterscheidung zusätzlich mit "(ehemals)" im Lemma gekennzeichnet!

Nachtwächteranfrage 1839

1839 kam es zu einer Offenen Bittschrift der Markgrafengäßler wegen des bereits drei Jahre unterbliebenen Nachtwächterrufes. Dabei berief man sich auf die Schreiordnung, wo ein Ruf am Brunnen[2] erfolgen sollte, der nächste dann in der Geleitsgasse am Wimmersberger´schen Hause. Zwischen den Häusern Markgrafengasse 12 und 14 gab es einen engen Durchgang - auch als Ratzengang bezeichnet - der südlich des Wimmersberger´schen Hauses endete.[3] In der Antwort wurde deutlich, dass es einerseits um die Frage der Bezahlung für die vier Nachtwächter ging, die offensichtlich freiwillig zu erfolgen hatte, andererseits um die Unsauberkeit in dem angesprochenen Gäßchen. Diese wollte man aber nicht durch Reinigungsmaßnahmen beseitigen, sondern vielmehr durch Warntafeln mit entsprechenden Strafandrohungen für etwaige Verschmutzungen.[4]

Fünf Jahre später war die Markgrafengasse, bzw. das Verbindungsgässchen zur Geleitsgasse wieder Ursprung einer Beschwerde. Diesmal ging es insbesondere um öffentliches Urinieren, selbst tagsüber, in der vermeintlich nicht einsehbaren Verbindung. Dabei wurde auf die Local-Polizeiverordnungen rekurriert, wo Straßenverunreinigungen mit drei Talern belegt waren.[5]

Literatur

Siehe auch

Weblinks

  • "Markgrafengasse" auf historischer Karte, siehe Bayernatlas; hier unbezeichnet.

Einzelnachweise

  1. Stadt und Landkreis Fürth / Kurzinventar von August Gebessler, 1963, S. 42
  2. offensichtlich gab es zu jener Zeit einen öffentlichen Brunnen im mittleren Teil der Gasse
  3. vgl. dazu auch Karte 1822
  4. Allerdings sahen die Local-Polizeiverordnungen ein zweimaliges Kehren von Gassen in der Woche vor, nämlich Mittwoch und Samstag, und war bei Unterbleiben mit 30 Kreuzern Bußgeld belegt. Siehe Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819, S. 75; ebenso S. 76
  5. Local-Polizeiverordnungen in: Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819], S. 82 und auch 76
  6. die geraden Nummern von 2 bis 70, d.h. die südliche Seite der unteren und mittleren Königstraße, die mit (ehemals) näher bezeichnet werden

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