War Berz bislang Staatsangehöriger des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach geblieben, so stellte er am 15. Mai 1917 das Gesuch um Aufnahme seiner Familie in den bayerischen Staatsverband und um Verleihung des Bürgerrechts der Stadt Fürth. Die üblichen Überprüfungen ergaben, dass Berz nicht vorbestraft war, seine Familienverhältnisse – auch hinsichtlich der körperlichen und geistigen Gesundheit – als sehr gut beurteilt und sein Einkommen bei der Fa. Rautenberg mit 3.600 Mark im Jahr angegeben wurden. Der Magistrat beschloss am 4. Oktober, das Bürgerrecht mit Wirkung der Staatsbürgerschaftserwerbs zu verleihen. Die Regierung von Mittelfranken beurkundete die bayerische Staatsangehörigkeit der Familie Berz am 14. November 1917.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: „Berz Johann Christof, Bau-Ing. – Aufnahme in den bayer. Staatsverband. Bürgerrechtsverleihung. 1917“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 b/B 27</ref> | War Berz bislang Staatsangehöriger des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach geblieben, so stellte er am 15. Mai 1917 das Gesuch um Aufnahme seiner Familie in den bayerischen Staatsverband und um Verleihung des Bürgerrechts der Stadt Fürth. Die üblichen Überprüfungen ergaben, dass Berz nicht vorbestraft war, seine Familienverhältnisse – auch hinsichtlich der körperlichen und geistigen Gesundheit – als sehr gut beurteilt und sein Einkommen bei der Fa. Rautenberg mit 3.600 Mark im Jahr angegeben wurden. Der Magistrat beschloss am 4. Oktober, das Bürgerrecht mit Wirkung der Staatsbürgerschaftserwerbs zu verleihen. Die Regierung von Mittelfranken beurkundete die bayerische Staatsangehörigkeit der Familie Berz am 14. November 1917.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: „Berz Johann Christof, Bau-Ing. – Aufnahme in den bayer. Staatsverband. Bürgerrechtsverleihung. 1917“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 b/B 27</ref> |