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Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.
 
Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.
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Die neue Stzung vom 5. Dezmebr 2012 - veröffntlicht im Amtsblatt am 19. Dezember 2012 - beinhaltet unter anderem folgende Regelungen:
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Die neue Satzung vom 5. Dezember 2012 - veröffntlicht im Amtsblatt vom 19. Dezember 2012 - beinhaltet unter anderem folgende Regelungen:
    
<small>§ 1 Bestellung
 
<small>§ 1 Bestellung
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