Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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* Zum Samstag, den [[24. September]] 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
* Zum Samstag, den [[24. September]] 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.


* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines Stadtwappens.
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s.


Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. Mit dem verleihen des Stadtrecht durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.  
Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. Mit dem verleihen des Stadtrecht durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.  

Version vom 30. Januar 2018, 16:12 Uhr

Die Stadterhebung des Marktes Fürth, erfolgte im Jahre 1808. Sie vollzog sich in zwei Etappen:

  • Zum Samstag, den 24. September 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.

Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. Mit dem verleihen des Stadtrecht durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.

Zu allgemeiner Thematik rund um das Stadtrecht sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.

Literatur

Siehe auch