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Version vom 29. Juni 2021, 22:59 Uhr
Der Geleitsmann (Geleitshauptmann) war der Vertreter des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in Fürth.
Als Fürth 1007 an die Dompropstei des Bistum Bamberg verschenkt wurde, wurde ein Vogt für die "Hohe Gerichtsbarkeit" vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die Burggrafschaft Nürnberg erbten (um 1191).
Die Grafen von Zollern hatten damit auch das Geleitrecht vom König bekommen.
Das Geleitrecht durfte er bis Kitzingen ausüben.
So wurden also die Vogteirechte und Geleitrechte zugleich ausgeübt.
Der Amtssitz des Geleitsmann in Fürth war das Geleitshaus am unteren Markt.
Zur Zeit der Dreiherrschaft war er dann ein Vertreter einer der drei Herren in Fürth.
Bekannte Geleitsmänner in Fürth
- Clauß Schaffer (1468)
- Hannsen Widmann (1576)
- Ulrich Langrieß (1654)
- Georg Schuh (?)
- Georg Benignus Seyfried (um 1705)
- Albrecht Ludwig von Denzel (1786)
Siehe auch
- Geleitshaus
- Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach
- Dreiherrschaft
- Geleitrecht (Wikipedia-Artikel)