Geleitsmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Geleitsmann''' (''Geleitshauptmann'') war der Vertreter des [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] in Fürth.
 
Der '''Geleitsmann''' (''Geleitshauptmann'') war der Vertreter des [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] in Fürth.
  
Als Fürth [[1007]] an die Dompropstei des [[Bistum Bamberg]] verschenkt wurde, wurde ein Vogt für die "Hohe Gerichtsbarkeit" vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die Burggrafschaft Nürnberg erbten (um 1191).
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Als Fürth [[1007]] an die Dompropstei des [[Bistum Bamberg]] verschenkt wurde, wurde ein [[Vogt]] für die "Hohe Gerichtsbarkeit" vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die Burggrafschaft Nürnberg erbten (um 1191).
  
 
Die Grafen von Zollern hatten damit auch das Geleitsrecht vom König bekommen.
 
Die Grafen von Zollern hatten damit auch das Geleitsrecht vom König bekommen.

Version vom 22. März 2016, 14:55 Uhr

Der Geleitsmann (Geleitshauptmann) war der Vertreter des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in Fürth.

Als Fürth 1007 an die Dompropstei des Bistum Bamberg verschenkt wurde, wurde ein Vogt für die "Hohe Gerichtsbarkeit" vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die Burggrafschaft Nürnberg erbten (um 1191).

Die Grafen von Zollern hatten damit auch das Geleitsrecht vom König bekommen.

Das Geleitsrecht durfte er bis Kitzingen ausüben.

So wurde also die Vogteirechte und Geleitsrechte zugleich ausgeübt.

Der Amtssitz des Geleitsmann in Fürth war das Geleitshaus am unteren Markt.

Zur Zeit der Dreiherrschaft war er dann ein Vertreter einer der drei Herren in Fürth.

Bekannte Geleitsmänner in Fürth