1497: Unterschied zwischen den Versionen
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:''Der erste Frühmesser hieß Wilhelm Erkel, dem Hans Kebitz folgte, der aber ebenfalls nur kurze Zeit fungirte, indem bereits 1498 den 3. November in einer Urkunde, worin die Gotteshauspfleger zu [[St. Michael]] einen Jahrestag (Seelmesse) bestellen für Fritz Neidel, welcher der Kirche fünfzig Gulden vermacht hatte und der unter dem Stein am Oelberg begraben war, Paul Hauswirth, einer der Stifter der Frühmesse zu Fürth, als Frühmesser daselbst aufgeführt wird. Auch Pfarrer [[Konrad Held]] war damals noch in Funktion. - Amtmann war Hans Oberndorfer. Beide letztgenannte Männer waren im gleichen Jahre (1497) auch thätig bei Entwerfung und Feststellung einer Dorfordnung für Fürth durch vier Dorfmeister und die Gemeinde Fürth. Dieselbe bestand im Ganzen aus 3 Artikeln und handelte besonders vom Hutgeld, der Art des Austriebes des Viehes, der Zahl der Stücke Vieh, die ein Bauer, ein Pächter, ein Köhler halten durfte. Wer zum Dorfmeister erwählt war, die Stelle aber ausschlug, mußte 1 Gulden Buße zahlen. Wer zu der von den Dorfmeistern berufenen Gemeindeversammlung zu kommen unterließ mußte ebenfalls Strafe zahlen, ein Bauer 60, ein Köhler 30 Pfennig. Die Strafe bekamen zur Hälfte die Dorfmeister, „um ihre Mühe zu vertrinken", die andere Hälfte fiel in die Gemeindekasse.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 30 f</ref> | |||
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Version vom 10. April 2017, 15:38 Uhr
- Die erste Gemeindeordnung der Marktgemeinde Fürth tritt in Kraft.[1]
- Der Kirche St. Michael wird ein Hochaltar gestiftet.
Fronmüllerchronik
- Der erste Frühmesser hieß Wilhelm Erkel, dem Hans Kebitz folgte, der aber ebenfalls nur kurze Zeit fungirte, indem bereits 1498 den 3. November in einer Urkunde, worin die Gotteshauspfleger zu St. Michael einen Jahrestag (Seelmesse) bestellen für Fritz Neidel, welcher der Kirche fünfzig Gulden vermacht hatte und der unter dem Stein am Oelberg begraben war, Paul Hauswirth, einer der Stifter der Frühmesse zu Fürth, als Frühmesser daselbst aufgeführt wird. Auch Pfarrer Konrad Held war damals noch in Funktion. - Amtmann war Hans Oberndorfer. Beide letztgenannte Männer waren im gleichen Jahre (1497) auch thätig bei Entwerfung und Feststellung einer Dorfordnung für Fürth durch vier Dorfmeister und die Gemeinde Fürth. Dieselbe bestand im Ganzen aus 3 Artikeln und handelte besonders vom Hutgeld, der Art des Austriebes des Viehes, der Zahl der Stücke Vieh, die ein Bauer, ein Pächter, ein Köhler halten durfte. Wer zum Dorfmeister erwählt war, die Stelle aber ausschlug, mußte 1 Gulden Buße zahlen. Wer zu der von den Dorfmeistern berufenen Gemeindeversammlung zu kommen unterließ mußte ebenfalls Strafe zahlen, ein Bauer 60, ein Köhler 30 Pfennig. Die Strafe bekamen zur Hälfte die Dorfmeister, „um ihre Mühe zu vertrinken", die andere Hälfte fiel in die Gemeindekasse.[2]
Personen
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1497 geboren wurde.
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1497 gestorben ist.
Einzelnachweise
- ↑ Adressbuch von 1819, S. 152
- ↑ Fronmüllerchronik, 1871, S. 30 f