Israelitisches Kranken-Institut: Unterschied zwischen den Versionen

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==Das männliche Kranken-Institut==
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Gegründet wurde dieses Institut im Jahr [[1791]]<ref>"[[wikipedia:Der Israelit|Der Israelit]]", Beilage zur Nr. 27 vom [[3. Juli]] [[1867]] VIII. Jahrgang</ref>. Der Zweck bestand durch Bildung eines gemeinsamen Fonds in Krankheitsfällen der Mitglieder diesen zur "''Wiederherstellung unentbehrliche Unterstützung unentgeltlich angedeihen zu lassen''"<ref>ebenda</ref>. Diese Unterstützung bezog sich auch auf den Sterbefall. Die üblichen religiösen Handlungen konnten auf Kosten und unter Aufsicht des Instituts vorgenommen werden. </br>
Gegründet wurde dieses Institut im Jahr [[1791]]<ref>"[[wikipedia:Der Israelit|Der Israelit]]", Beilage zur Nr. 27 vom [[3. Juli]] [[1867]] VIII. Jahrgang</ref>. Der Zweck bestand durch Bildung eines gemeinsamen Fonds in Krankheitsfällen der Mitglieder diesen zur "''Wiederherstellung unentbehrliche Unterstützung unentgeltlich angedeihen zu lassen''"<ref>ebenda</ref>. </br>
Der Leistungskatalog beinhaltete beispielsweise:  
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* Aderlassen
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* Lavement<ref>Klistier, Einlauf</ref>
* Lavement<ref>Klistier, Einlauf</ref>
Dies konnte in der Regel nur auf Ordination eines Arztes und von jedem approbierten Bader auf Rechnung des Institutes vollzogen werden<ref>[[Fürther Tagblatt]] vom [[27. Februar]] [[1856]]</ref>. Zur Abgabe von Medikamenten auf Kosten des Institutes wurden die städtischen Apotheken turnusmäßig befugt<ref>z.B. vom 1. Oktober 1853 bis Ende September 1854 nur die Mohrenapotheke (Mayer) und Löwenapotheke (Fleischauer), im darauffolgenden Jahr ab 1. Oktober bis Ende September die Sternapotheke (Crailsheim) und Sonnenapotheke (Müller). Vgl. [[Fürther Tagblatt]] vom [[13. September]] [[1853]] oder [[Fürther Tagblatt]] vom [[29. September]] [[1855]]</ref>.
Dies konnte in der Regel nur auf Ordination eines Arztes und von jedem approbierten Bader auf Rechnung des Institutes vollzogen werden<ref>[[Fürther Tagblatt]] vom [[27. Februar]] [[1856]]</ref>. Zur Abgabe von Medikamenten auf Kosten des Institutes wurden die städtischen Apotheken turnusmäßig befugt<ref>z.B. vom 1. Oktober 1853 bis Ende September 1854 nur die Mohrenapotheke (Mayer) und Löwenapotheke (Fleischauer), im darauffolgenden Jahr ab 1. Oktober bis Ende September die Sternapotheke (Crailsheim) und Sonnenapotheke (Müller). Vgl. [[Fürther Tagblatt]] vom [[13. September]] [[1853]] oder [[Fürther Tagblatt]] vom [[29. September]] [[1855]]</ref>.
Diese Unterstützung bezog sich auch auf den Sterbefall. Die üblichen religiösen Handlungen konnten auf Kosten und unter Aufsicht des Instituts vorgenommen werden.


==Das weibliche Kranken-Institut==
==Das weibliche Kranken-Institut==

Version vom 22. November 2022, 18:31 Uhr

In Fürth gab es in der jüdischen Gemeinde zwei sog. "Kranken-Institute": das "Isr. männliche Kranken-Institut" und das "Isr. weibliche Kranken-Institut". Beide sind als Frühform einer Art Krankenkasse zu verstehen. Sie erfreuten sich einer hohen Beteiligung "aller Stände der israelitischen Gemeinde", die eine "geringe Beteiligung und bedeutendere Unterstützungen der Vereinsmitglieder" ermöglichten[1]. Der ureigenste Gedanke dahinter bestand in der Idee, dass dabei der Einzahlende Anspruch auf Unterstützung "mit seinem guten Rechte und nicht mit einer demüthigen Bitte" macht.[2].

Das männliche Kranken-Institut

Gegründet wurde dieses Institut im Jahr 1791[3]. Der Zweck bestand durch Bildung eines gemeinsamen Fonds in Krankheitsfällen der Mitglieder diesen zur "Wiederherstellung unentbehrliche Unterstützung unentgeltlich angedeihen zu lassen"[4].
Der Leistungskatalog beinhaltete beispielsweise:

  • Aderlassen
  • Blutegel setzen
  • Schröpfen
  • Lavement[5]

Dies konnte in der Regel nur auf Ordination eines Arztes und von jedem approbierten Bader auf Rechnung des Institutes vollzogen werden[6]. Zur Abgabe von Medikamenten auf Kosten des Institutes wurden die städtischen Apotheken turnusmäßig befugt[7].

Diese Unterstützung bezog sich auch auf den Sterbefall. Die üblichen religiösen Handlungen konnten auf Kosten und unter Aufsicht des Instituts vorgenommen werden.

Das weibliche Kranken-Institut

Die Zweckbestimmungen und Vorgaben des weiblichen Kranken-Institutes verliefen analog dem männlichen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. siehe Leserbrief vom 31. Mai 1861 in Fürther Tagblatt. Der Leserbrief sieht dies in Relation zu anderen vergleichbaren Vereinen in der Stadt Fürth und stellt die israelitischen Institute als Vorbild hin, die anderen humanitären Vereinen zur "allgemeinen Beachtung" anempfohlen werden.
  2. Fürther Tagblatt vom 31. Mai 1861
  3. "Der Israelit", Beilage zur Nr. 27 vom 3. Juli 1867 VIII. Jahrgang
  4. ebenda
  5. Klistier, Einlauf
  6. Fürther Tagblatt vom 27. Februar 1856
  7. z.B. vom 1. Oktober 1853 bis Ende September 1854 nur die Mohrenapotheke (Mayer) und Löwenapotheke (Fleischauer), im darauffolgenden Jahr ab 1. Oktober bis Ende September die Sternapotheke (Crailsheim) und Sonnenapotheke (Müller). Vgl. Fürther Tagblatt vom 13. September 1853 oder Fürther Tagblatt vom 29. September 1855

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