Simon Meyer: Unterschied zwischen den Versionen

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Er besuchte die örtliche Werktagsschule vom 6. bis 14. Lebensjahr, danach bis zum Alter von 18 Jahren die Sonntagsschule zu Bruck. 1816 begann Simon Meyer eine Lehre im Maurerhandwerk, 1819 wurde er von der Lehre freigesprochen, die er bei seinem Vater absolviert hatte. Anfangs arbeitete er im väterlichen Betrieb, dann war er im Jahr 1823 von Anfang April bis Ende September in Fürth bei seinem Bruder Wilhelm tätig. Die folgenden zwei Jahre, von 1824 bis 1826, war er bei der Witwe des verstorbenen Erlanger Maurermeisters Johann Wilhelm Fiedler – laut ihres Zeugnisses stets tadelfrei – in Arbeit. In den Jahren 1827 und 1828 beschäftigte ihn zeitweise wieder sein Bruder in Fürth. Daneben genügte er seiner Militärpflichtigkeit, sodass dem 5 Fuß, 10 Zoll und 9 Faden (1,72 m) großen Meyer am 6. März 1829 von der kgl. Regierung des Rezatkreises die Entlassungsbescheinigung aus dem aktiven Militärdienst gegen Gebühr von 6 Gulden ausgestellt wurde. Nun bewarb er sich um Teilnahme an der Prüfung für Bauhandwerker beim kgl. Kreisbaubüro in Ansbach, die er am 17. November 1829 mit der Note „Gut“ bestand, wie das vom Kreisbaurat Franz Keim ausgestellte Zeugnis vom 10. Dezember gleichen Jahres ausweist. Daraufhin erhielt Simon Meyer durch das kgl. [[wikipedia:Landgericht Erlangen|Landgericht Erlangen]] am 23. Januar 1830 auf die Stelle seines Vaters die Konzession als Landmaurermeister. Im Monat darauf heiratete er. Bereits nach sechs Jahren wurde er im April 1836 Witwer mit 5-jährigem Sohn.
Er besuchte die örtliche Werktagsschule vom 6. bis 14. Lebensjahr, danach bis zum Alter von 18 Jahren die Sonntagsschule zu Bruck. 1816 begann Simon Meyer eine Lehre im Maurerhandwerk, 1819 wurde er von der Lehre freigesprochen, die er bei seinem Vater absolviert hatte. Anfangs arbeitete er im väterlichen Betrieb, dann war er im Jahr 1823 von Anfang April bis Ende September in Fürth bei seinem Bruder Wilhelm tätig. Die folgenden zwei Jahre, von 1824 bis 1826, war er bei der Witwe des verstorbenen Erlanger Maurermeisters Johann Wilhelm Fiedler – laut ihres Zeugnisses stets tadelfrei – in Arbeit. In den Jahren 1827 und 1828 beschäftigte ihn zeitweise wieder sein Bruder in Fürth. Daneben genügte er seiner Militärpflichtigkeit, sodass dem 5 Fuß, 10 Zoll und 9 Faden (1,72 m) großen Meyer am 6. März 1829 von der kgl. Regierung des Rezatkreises die Entlassungsbescheinigung aus dem aktiven Militärdienst gegen Gebühr von 6 Gulden ausgestellt wurde. Nun bewarb er sich um Teilnahme an der Prüfung für Bauhandwerker beim kgl. Kreisbaubüro in Ansbach, die er am 17. November 1829 mit der Note „Gut“ bestand, wie das vom Kreisbaurat Franz Keim ausgestellte Zeugnis vom 10. Dezember gleichen Jahres ausweist. Daraufhin erhielt Simon Meyer durch das kgl. [[wikipedia:Landgericht Erlangen|Landgericht Erlangen]] am 23. Januar 1830 auf die Stelle seines Vaters die Konzession als Landmaurermeister. Im Monat darauf heiratete er. Bereits nach sechs Jahren wurde er im April 1836 Witwer mit 5-jährigem Sohn.


Nachdem sein Bruder Wilhelm Meyer im Februar 1837 gestorben war, erschien er am 11. Juli dieses Jahres beim Fürther Stadtmagistrat und stellte ein Gesuch um Aufnahme als Fürther Bürger und Erteilung einer Konzession für das Maurergewerbe, nachdem die seines Bruders sich durch Tod erledigt hatte. Bei der Übergabe der erforderlichen Atteste und Zeugnisse legte er auch eine Examinationsnote des kgl. Kreisbaubüros vom 5. Mai 1837<ref>Unterschriften von Regierungs- und Kreisbaurat Johann Nepomuk Ott sen., Vater des gleichnamigen Landschaftsmalers [[wikipedia:Johann Nepomuk Ott|Johann Nepomuk Ott jr.]] und Prüfungskommissar [[Andreas Schulz]]</ref> über seine Befugnis als Stadtmeister vor. Der Vermögensnachweis durch das kgl. Landgericht Erlangen belief sich auf 1.157 Gulden (f.) 15 Kreuzer (x.); zudem wies er per Bankschein noch jeweils die Summen von 300 f. und 200 f. nach, sodass sein ganzes Vermögen 1.657 f. 15 x. betrug, was Meyer zur Begründung seines „Nahrungsstands“ als hinlänglich benannte.<ref>„Acten des Magistrats der Königl. Bayerischen Stadt Fürth betreffend das Uebersiedlungs- und Ansaessigmachungsgesuch des Maurermeisters Simon Meier von Bruck, 1837”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/M 100</ref>
Nachdem sein Bruder Wilhelm Meyer im Februar 1837 gestorben war, erschien er am 11. Juli dieses Jahres beim Fürther Stadtmagistrat und stellte ein Gesuch um Aufnahme als Fürther Bürger und Erteilung einer Konzession für das Maurergewerbe, nachdem die seines Bruders sich durch Tod erledigt hatte. Bei der Übergabe der erforderlichen Atteste und Zeugnisse legte er auch eine Examinationsnote des kgl. Kreisbaubüros vom 5. Mai 1837<ref>Unterschriften von Regierungs- und Kreisbaurat Johann Nepomuk Ott sen., Vater des gleichnamigen Landschaftsmalers [[wikipedia:Johann Nepomuk Ott|Johann Nepomuk Ott jr.]] und Prüfungskommissar [[Andreas Schulz]]</ref> über seine Befugnis als Stadtmeister vor. Der Vermögensnachweis durch das kgl. Landgericht Erlangen belief sich auf 1.157 Gulden (f.) 15 Kreuzer (x.); zudem wies er per Bankschein noch jeweils die Summen von 300 f. und 200 f. nach, sodass sein ganzes Vermögen 1.657 f. 15 x. betrug, was Meyer zur Begründung seines „Nahrungsstands“ als hinlänglich benannte.<ref name="Akte-M 100">„Acten des Magistrats der Königl. Bayerischen Stadt Fürth betreffend das Uebersiedlungs- und Ansaessigmachungsgesuch des Maurermeisters Simon Meier von Bruck, 1837”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/M 100</ref>


Armenpflegschaftrat und Gemeindebvollmächtigte hatten keine Einwände vorgebracht, auch traten nach öffentlichem Anschlag des Gesuchs keine Mitbewerber auf, sodass der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 14. August 1837 ihm die durch Tod seines Bruders weggefallene Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes und die Erlaubnis zur Übersiedlung erteilte. Er hatte dafür die Aufnahmegebühr II. Klasse der Auswärtigen in Höhe von 15 f. zu bezahlen. Zwei Tage später wurde ihm der Beschluss mit der Aufforderung eröffnet, sich zu seinen gemeindlichen Abgaben zu erklären. Simon Meyer verpflichtete sich, als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtungskasse 1. f., als Jahresbeitrag dazu 48 x. und als wöchentlichen Almosen 4 x. zu entrichten. Am 16. September stellte sich Meyer in vollständiger Uniform und Waffen beim Kommando des kgl. Landwehr-Infanterie-Regiments vor, wo er laut „Receptions-Schein“ für mustermäßig befunden und bei der II. Grenadier Compagnie des II. Bataillons einrangiert wurde. Zehn Tage später wurden die Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes [[Johann Wunderlich]] und [[Jakob Blutharsch]], zusammen mit Simon Meyer, zum Magistrat vorgeladen, wo ihnen der nunmehr rechtskräftige Beschluss vom 14. August verkündet und Meyer zum Meister gesprochen wurde. Dabei erfolgte die Eintragung in das Meisterbuch und zahlte dieser das herkömmliche Ladengeld von 4 f. an die Vorsteher. Am gleichen Tag, am 26. September 1837, wurde dem Simon Meyer auch die Bürgerurkunde ausgestellt. Schließlich wurde er noch Ende November auf die [[wikipedia:Verfassung des Königreichs Bayern von 1818|Verfassung des Königreichs]] verpflichtet.
Armenpflegschaftrat und Gemeindebvollmächtigte hatten keine Einwände vorgebracht, auch traten nach öffentlichem Anschlag des Gesuchs keine Mitbewerber auf, sodass der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 14. August 1837 ihm die durch Tod seines Bruders weggefallene Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes und die Erlaubnis zur Übersiedlung erteilte. Er hatte dafür die Aufnahmegebühr II. Klasse der Auswärtigen in Höhe von 15 f. zu bezahlen. Zwei Tage später wurde ihm der Beschluss mit der Aufforderung eröffnet, sich zu seinen gemeindlichen Abgaben zu erklären. Simon Meyer verpflichtete sich, als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtungskasse 1. f., als Jahresbeitrag dazu 48 x. und als wöchentlichen Almosen 4 x. zu entrichten. Am 16. September stellte sich Meyer in vollständiger Uniform und Waffen beim Kommando des kgl. Landwehr-Infanterie-Regiments vor, wo er laut „Receptions-Schein“ für mustermäßig befunden und bei der II. Grenadier Compagnie des II. Bataillons einrangiert wurde. Zehn Tage später wurden die Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes [[Johann Wunderlich]] und [[Jakob Blutharsch]], zusammen mit Simon Meyer, zum Magistrat vorgeladen, wo ihnen der nunmehr rechtskräftige Beschluss vom 14. August verkündet und Meyer zum Meister gesprochen wurde. Dabei erfolgte die Eintragung in das Meisterbuch und zahlte dieser das herkömmliche Ladengeld von 4 f. an die Vorsteher. Am gleichen Tag, am 26. September 1837, wurde dem Simon Meyer auch die Bürgerurkunde ausgestellt. Schließlich wurde er noch Ende November auf die [[wikipedia:Verfassung des Königreichs Bayern von 1818|Verfassung des Königreichs]] verpflichtet.


Ein halbes Jahr später, am 10. März 1838, wurde Simon Meyer – zusammen mit seiner Verlobten Margaretha Engler und ihrem Stiefvater, dem Drechslermeister Johann Jacob Held – wieder beim Magistrat vorstellig, um ein Kopulationsattest zu erwirken. Für die Wiederverehelichung wurde ihm  das Attest am 16. März ausgestellt.
Ein halbes Jahr später, am 10. März 1838, wurde Simon Meyer – zusammen mit seiner Verlobten Margaretha Engler und ihrem Stiefvater, dem Drechslermeister Johann Jacob Held – wieder beim Magistrat vorstellig, um ein Kopulationsattest zu erwirken. Für die Wiederverehelichung wurde ihm  das Attest am 16. März ausgestellt.<ref name="Akte-M 100"/>


Simon Meyer starb im Alter von 37 Jahren nach Diagnose von Dr. Pickel an „Zehrfieber“ im Haus Liliengasse 223, I. Bez. ([[Lilienstraße 5 (ehemals)]]).<ref name="KB-Bsttg"/>
Simon Meyer starb im Alter von 37 Jahren nach Diagnose von Dr. Pickel an „Zehrfieber“ im Haus Liliengasse 223, I. Bez. ([[Lilienstraße 5 (ehemals)]]).<ref name="KB-Bsttg"/>

Version vom 20. November 2023, 22:27 Uhr

Simon Meyer (geb. 6. September 1805 in Bruck bei Erlangen[1]; gest. 11. November 1842 in Fürth[2]) war ein Brucker und später Fürther Maurermeister.

Leben

Er kam als Sohn des Brucker Maurermeisters Georg ‚Michael‘ Meyer (1769–1829) und seiner Ehefrau Margaretha, geborene Schobert (1765–1826) in Bruck zu Welt. Taufpate war der Brucker „Tabakspinner“ Simon Schobert.[1] Sein älterer Bruder war Wilhelm Meyer.

Er besuchte die örtliche Werktagsschule vom 6. bis 14. Lebensjahr, danach bis zum Alter von 18 Jahren die Sonntagsschule zu Bruck. 1816 begann Simon Meyer eine Lehre im Maurerhandwerk, 1819 wurde er von der Lehre freigesprochen, die er bei seinem Vater absolviert hatte. Anfangs arbeitete er im väterlichen Betrieb, dann war er im Jahr 1823 von Anfang April bis Ende September in Fürth bei seinem Bruder Wilhelm tätig. Die folgenden zwei Jahre, von 1824 bis 1826, war er bei der Witwe des verstorbenen Erlanger Maurermeisters Johann Wilhelm Fiedler – laut ihres Zeugnisses stets tadelfrei – in Arbeit. In den Jahren 1827 und 1828 beschäftigte ihn zeitweise wieder sein Bruder in Fürth. Daneben genügte er seiner Militärpflichtigkeit, sodass dem 5 Fuß, 10 Zoll und 9 Faden (1,72 m) großen Meyer am 6. März 1829 von der kgl. Regierung des Rezatkreises die Entlassungsbescheinigung aus dem aktiven Militärdienst gegen Gebühr von 6 Gulden ausgestellt wurde. Nun bewarb er sich um Teilnahme an der Prüfung für Bauhandwerker beim kgl. Kreisbaubüro in Ansbach, die er am 17. November 1829 mit der Note „Gut“ bestand, wie das vom Kreisbaurat Franz Keim ausgestellte Zeugnis vom 10. Dezember gleichen Jahres ausweist. Daraufhin erhielt Simon Meyer durch das kgl. Landgericht Erlangen am 23. Januar 1830 auf die Stelle seines Vaters die Konzession als Landmaurermeister. Im Monat darauf heiratete er. Bereits nach sechs Jahren wurde er im April 1836 Witwer mit 5-jährigem Sohn.

Nachdem sein Bruder Wilhelm Meyer im Februar 1837 gestorben war, erschien er am 11. Juli dieses Jahres beim Fürther Stadtmagistrat und stellte ein Gesuch um Aufnahme als Fürther Bürger und Erteilung einer Konzession für das Maurergewerbe, nachdem die seines Bruders sich durch Tod erledigt hatte. Bei der Übergabe der erforderlichen Atteste und Zeugnisse legte er auch eine Examinationsnote des kgl. Kreisbaubüros vom 5. Mai 1837[3] über seine Befugnis als Stadtmeister vor. Der Vermögensnachweis durch das kgl. Landgericht Erlangen belief sich auf 1.157 Gulden (f.) 15 Kreuzer (x.); zudem wies er per Bankschein noch jeweils die Summen von 300 f. und 200 f. nach, sodass sein ganzes Vermögen 1.657 f. 15 x. betrug, was Meyer zur Begründung seines „Nahrungsstands“ als hinlänglich benannte.[4]

Armenpflegschaftrat und Gemeindebvollmächtigte hatten keine Einwände vorgebracht, auch traten nach öffentlichem Anschlag des Gesuchs keine Mitbewerber auf, sodass der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 14. August 1837 ihm die durch Tod seines Bruders weggefallene Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes und die Erlaubnis zur Übersiedlung erteilte. Er hatte dafür die Aufnahmegebühr II. Klasse der Auswärtigen in Höhe von 15 f. zu bezahlen. Zwei Tage später wurde ihm der Beschluss mit der Aufforderung eröffnet, sich zu seinen gemeindlichen Abgaben zu erklären. Simon Meyer verpflichtete sich, als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtungskasse 1. f., als Jahresbeitrag dazu 48 x. und als wöchentlichen Almosen 4 x. zu entrichten. Am 16. September stellte sich Meyer in vollständiger Uniform und Waffen beim Kommando des kgl. Landwehr-Infanterie-Regiments vor, wo er laut „Receptions-Schein“ für mustermäßig befunden und bei der II. Grenadier Compagnie des II. Bataillons einrangiert wurde. Zehn Tage später wurden die Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes Johann Wunderlich und Jakob Blutharsch, zusammen mit Simon Meyer, zum Magistrat vorgeladen, wo ihnen der nunmehr rechtskräftige Beschluss vom 14. August verkündet und Meyer zum Meister gesprochen wurde. Dabei erfolgte die Eintragung in das Meisterbuch und zahlte dieser das herkömmliche Ladengeld von 4 f. an die Vorsteher. Am gleichen Tag, am 26. September 1837, wurde dem Simon Meyer auch die Bürgerurkunde ausgestellt. Schließlich wurde er noch Ende November auf die Verfassung des Königreichs verpflichtet.

Ein halbes Jahr später, am 10. März 1838, wurde Simon Meyer – zusammen mit seiner Verlobten Margaretha Engler und ihrem Stiefvater, dem Drechslermeister Johann Jacob Held – wieder beim Magistrat vorstellig, um ein Kopulationsattest zu erwirken. Für die Wiederverehelichung wurde ihm das Attest am 16. März ausgestellt.[4]

Simon Meyer starb im Alter von 37 Jahren nach Diagnose von Dr. Pickel an „Zehrfieber“ im Haus Liliengasse 223, I. Bez. (Lilienstraße 5 (ehemals)).[2]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Kirchenbücher St. Peter und Paul Bruck, Taufen 1762–1818, S. 295
  2. 2,0 2,1 Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1842–1850, S. 6
  3. Unterschriften von Regierungs- und Kreisbaurat Johann Nepomuk Ott sen., Vater des gleichnamigen Landschaftsmalers Johann Nepomuk Ott jr. und Prüfungskommissar Andreas Schulz
  4. 4,0 4,1 „Acten des Magistrats der Königl. Bayerischen Stadt Fürth betreffend das Uebersiedlungs- und Ansaessigmachungsgesuch des Maurermeisters Simon Meier von Bruck, 1837”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/M 100

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