Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Löbliche Beispiele ==
== Löbliche Beispiele ==
* Sanierung des [[Lochnersches Gartenhaus|Lochnerschen Gartenhaus]]
* Sanierung des [[Lochnersches Gartenhaus|Lochnerschen Gartenhaus]], Theaterstr. 33
* Totalsanierung und Neuplanung des Areals rund um den [[Südstadtpark]]
* Totalsanierung und Neuplanung des Areals rund um den [[Südstadtpark]], ehemals [[William-O.Darby-Barracks]]
* Sanierung des [[Fraveliershof]] auf dem ehemaligen [[Gänsberg]]-Areal, Beim Liershof 1, 3, 3a
* Sanierung des [[Stadlershof]], Marktplatz 5
* Aufwertung des [[Grüner Markt|Grünen Markts]]
* Sanierung des Pfarrhauses von [[Sankt Michael]], Pfarrhof 3, 5


== Verstöße/Verbrechen wider dem Denkmalschutz ==
== Verstöße/Verbrechen wider dem Denkmalschutz ==

Version vom 11. August 2008, 15:10 Uhr

Denkmalschutz-Plakat

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist daher Kulturgutschutz.

Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

Ziel und Zweck

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Das kulturelle Erbe ist für jede Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse mit ihrer Geschichte und Herkunft zu identifizieren und dadurch eine gesellschaftliche Identität zu bilden. Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität und als Alleinstellungsmerkmal ein Anker in der modernen Welt.


Denkmalschutz in Fürth

Löbliche Beispiele

Verstöße/Verbrechen wider dem Denkmalschutz