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Aktuelle Version vom 24. Juli 2024, 22:33 Uhr
Alois Meißner, Einrichtungsleiter der Frühförderung,
stellte vor allem deswegen ein Jahr später fest, dass
sich durch die Neuregelung der Verwaltungsaufwand in
den Frühförderstellen um fast ein Drittel erhöhte und
resümierte: „Die Verschwendung knapper und teurer
Ressourcen auf beiden Seiten durch ‚Papierkrieg und
Formularwahn‘ ist jedenfalls nicht akzeptabel“. Man hoffte
auf Korrekturen und Nachbesserungen.
Dank großzügiger Spenden Ende 2006 war das Angebot
der Schrei-Ambulanz bei der Frühförderung vorläufig gesichert. Das Angebot gab es seit 2001, seit Ende 2005
hatte die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der laufenden Sparmaßnahmen die Förderung eingestellt, die
Finanzierung lief daraufhin mit Spenden und erschien Ende
2006 dadurch noch etwa ein Jahr gesichert.
Im September 2006 führten die beiden integrativen
Kindergärten nach gründlicher Information der
Eltern die sogenannten „Buchungszeiten“ ein,
die Eltern zahlten nun keine festen monatlichen Kindergartenbeiträge mehr, sondern buchten nur die benötigten Betreuungsstunden.
Anwesenheitsdauer (Buchungszeit) der Kinder und
jeweiliger Status (Alter, Herkunft, Behinderung)
bestimmten die an den Träger gezahlte Summe.
Dies war Ausfluss des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), das 2005
vom Bayerischen Landtag erlassen wurde. Das
BayKiBiG konkurrierte rechtlich mit dem
Sozialgesetzbuch des Bundes, insbesondere dem
achten Buch (SGB VIII, Kinder- u. Jugendhilfe)
und dem zwölften Buch (SGB XII, Sozialhilfe).
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens kam
es zu vielen Protesten gegen das Gesetz mit hunderten von Petitionen, die Spitzenverbände der freien Träger
von Kindertageseinrichtungen forderten – ergebnislos –
Nachbesserung insbesondere an der Gestaltung der finanziellen Förderung. Auch bei der Lebenshilfe Fürth musste
man feststellen, dass diese Kostenregelung die gewohnten
Leistungen gefährdete und äußerte die Hoffnung
auf Korrekturen.
Die kooperative Außenklasse an der PestalozziSchule hatte sich nach vier Jahren des Bestehens
(2002 bis 2006) zunehmend zum Vorzeigeprojekt
entwickelt. In den Fächern Mathematik, Deutsch
und Lesen war der Unterricht getrennt, im Rahmen
des gemeinsamen „Offenen Unterrichts“ arbeiteten
die Kinder und Jugendlichen gemeinsam. Die nicht
behinderten Kinder lernten Rücksichtnahme, aber
auch Abgrenzung, die Kinder mit besonderem
Förderbedarf übernahmen die Verhaltensweisen
der Kinder der Regelklasse und lernten durch
Teilhabe und Nachahmung.
Drei Berufsschulstufenklassen der HallemannSchule waren schon seit Beginn des Schuljahres
2005/2006 in Räumen der ehemaligen Schule zur
integrativen Lernförderung in Zirndorf untergebracht worden, Ende Juni 2006 fand mit einem Bunten Programm die
Einweihungsfeier der neuen Räume statt. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Bezirk Mittelfranken als Hauptkostenträger erhielt die Lebenshilfe im Jahre 2007 die Genehmigung für den Bau eines weiteren Wohnheims mit 30 Plätzen. Am 16. April 2007 konnte am Förderzentrum Nord eine vierte Tagesstätten-Gruppe ihre Arbeit aufnehmen. Die Tagesstätte am Förderzentrum Nord befindet sich ebenso wie jene am Förderzentrum Süd in der Trägerschaft der Lebenshilfe, während die Förderzentren selbst von der Stadt Fürth getragen werden. Demgegenüber betreibt die Lebenshilfe im Förderzentrum Oberasbach sowohl die Schule wie auch die Tagesstätte. Insgesamt wurden 13 Gruppen mit je neun Plätzen aufgenommen für Kinder, die einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf aufwiesen, vor allem im Bereich Sprache.
Feierliche Einweihung der von Grund auf renovierten Werkstätten am 9. November 2007, im Bild Geschäftsführer Franz Nübler, Pfarrer Rudolf Glauche, Pfarrerin Britta Müller, Bezirkstagspräsident Richard Bartsch und Vorsitzender Dr. Thomas Jung. (v.l.)
Bei der großen WoGe-Gala im November 2007 wurden jedem Bewohner ein Pokal und eine individuell gestaltete Ehrenurkunde überreicht.
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