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Allerdings maßen die Hofräte den Anschuldigungen Christholds nicht soviel Gewicht bei, hielten die Anschuldigungen sogar für weit hergeholt, sodass der Brief von Christfels gerade zur rechten Zeit kam. Der Anklagepunkt der Gotteslästerung wurde als erster aufgegriffen und Elkan Fränkel wurde verhaftet. Elkan wurde sogar beschuldigt, bei der 1702 im Sande verlaufenen Untersuchung seine Hände im Spiel gehabt zu haben.<ref>Bernhard Ziemlich: „Eine Bücherkonfiscation zu Fürth im Jahre 1702“, in: M. Brann und F. Rosenthal:„Gedenkbuch zur Erinnerung an David Kaufmann“, Breslau 1900, S. 467 (XI)</ref> Meelführer musste die seinerzeit beschlagnahmten Bücher herausgeben.  
 
Allerdings maßen die Hofräte den Anschuldigungen Christholds nicht soviel Gewicht bei, hielten die Anschuldigungen sogar für weit hergeholt, sodass der Brief von Christfels gerade zur rechten Zeit kam. Der Anklagepunkt der Gotteslästerung wurde als erster aufgegriffen und Elkan Fränkel wurde verhaftet. Elkan wurde sogar beschuldigt, bei der 1702 im Sande verlaufenen Untersuchung seine Hände im Spiel gehabt zu haben.<ref>Bernhard Ziemlich: „Eine Bücherkonfiscation zu Fürth im Jahre 1702“, in: M. Brann und F. Rosenthal:„Gedenkbuch zur Erinnerung an David Kaufmann“, Breslau 1900, S. 467 (XI)</ref> Meelführer musste die seinerzeit beschlagnahmten Bücher herausgeben.  
 
Darüber fügte er auch ein Verzeichnis bei. Bei Meelführer selbst wurden in diesem Zusammenhang Briefe an den Rabbiner Hirsch Fränkel entdeckt, die der Untersuchungskommission zu judenfreundlich erschienen. Meelführer wurde des „Fränkelianismus“ bezichtigt, entfloh nach Augsburg, wo er noch im gleichen Jahr katholisch wurde. Nach einiger Zeit kehrte er zwar zum Protestantismus zurück, war aber in unterschiedlichen Streitigkeiten verwickelt, aufgrund derer er sogar gefangen gesetzt wurde.<ref>S. Hänle: „[[Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach (Buch)|Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach]], S. 86</ref></br>
 
Darüber fügte er auch ein Verzeichnis bei. Bei Meelführer selbst wurden in diesem Zusammenhang Briefe an den Rabbiner Hirsch Fränkel entdeckt, die der Untersuchungskommission zu judenfreundlich erschienen. Meelführer wurde des „Fränkelianismus“ bezichtigt, entfloh nach Augsburg, wo er noch im gleichen Jahr katholisch wurde. Nach einiger Zeit kehrte er zwar zum Protestantismus zurück, war aber in unterschiedlichen Streitigkeiten verwickelt, aufgrund derer er sogar gefangen gesetzt wurde.<ref>S. Hänle: „[[Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach (Buch)|Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach]], S. 86</ref></br>
Elkan Fränkel war nach dem Urteil der Hofräte in allen Anlagepunkten schuldig:
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Elkan Fränkel war nach dem Urteil der Hofräte in allen Anlagepunkten schuldig:<ref>S. Hänle: „[[Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach (Buch)|Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach]], S. 77 f</ref>
 
* er habe gotteslästerliche jüdische Bücher gehabt und daraus gebetet
 
* er habe gotteslästerliche jüdische Bücher gehabt und daraus gebetet
 
* eine Judenbücheruntersuchung<ref>nämlich die von 1702</ref> hintertrieben
 
* eine Judenbücheruntersuchung<ref>nämlich die von 1702</ref> hintertrieben
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* absurde und gefährliche Dekrete zur Unterschrift vorgelegt   
 
* absurde und gefährliche Dekrete zur Unterschrift vorgelegt   
 
* zu Ungunsten des Staates mit Nachbarmächten korrespondiert
 
* zu Ungunsten des Staates mit Nachbarmächten korrespondiert
* verdächtige Konversationen mit ''Frauenzimmern'' unterhalten<ref>dies soll darin bestanden haben, dass er die Nichte des Markgrafen umarmt habe</ref> etc. p.p.<ref>S. Hänle: „[[Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach (Buch)|Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach]], S. 77 f</ref>
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* verdächtige Konversationen mit ''Frauenzimmern'' unterhalten<ref>dies soll darin bestanden haben, dass er die Nichte des Markgrafen umarmt habe</ref> etc. p.p.
 
Der Markgraf erließ daraufhin - gemäß dieses Gutachtens - die Strafe, die am 2. November 1712 vollzogen wurde.   
 
Der Markgraf erließ daraufhin - gemäß dieses Gutachtens - die Strafe, die am 2. November 1712 vollzogen wurde.   
 
Der ehemalige Hofjude, der die ganze Zeit in der ''Büttelei an die Wand geschlossen'' gefangen gehalten wurde,  
 
Der ehemalige Hofjude, der die ganze Zeit in der ''Büttelei an die Wand geschlossen'' gefangen gehalten wurde,  
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