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Vierte Periode (1570).
richtsbarkeit in Fürth. Ein Fall hiervon ist besonders merk­würdig, indem diese Angelegenheit mehrmals bis an den Kaiser kam. Da die Rathsakten hierüber noch gut erhalten sind und da die Art und Weise, wie solche Territorialproceffe betrieben wurden, von kulturhistorischem Interesse ist, so möge hier eine
 
specielle Erwähnung davon folgen. Die Nürnberger hatten für ihre Unterthanen, die es nöthig hatten, ein Gefängniß in Fürth einrichten lassen. Damit war der Bischof von Bamberg nicht einverstanden. Am {{Datum|3. August 1570}} zeigten Andreas Heinickel und Hans Fürst, Nürnberger Hauptleute (Gemeindevorsteher) und Seebald Hofmann der Schütz (Amtsknecht) in Nürnberg bei Amt an, daß am Morgen bei Garaus (Frühläuten) der Amt­mann von Herzogenaurach mit 10—14 zu Roß und 100 zu Fuß mit Hakenspießen und anderen Wehren nach Fürth vor das Nürnberger Püttelhaus kamen, in dasselbe gewaltsam drangen,
richtsbarkeit in Fürth. Ein Fall hiervon ist besonders merk­
den Püttel, dessen Frau und Kind mißhandelten und nach dem Stock und Eisen (Gefängnißgeräthschaften) fahndeten. Gleich­zeitig lief ein Schreiben von Wolf Adam von Seckendorf, Amt­mann in Herzogenaurach an Hieronymus Schürstab ein, Assessor des inneren Rathes zu Nürnberg, worin er anzeigte, daß er von seinem Fürsten in Bamberg den ernstlichen Befehl erhalten habe, die Stöcke und Ketten au dem neuerrichteten Gefängniß des Rathes wegzunehmen, mit der Entschuldigung, daß er diese Pflicht erfüllen müße. An demselben Tage erfolgte sodann ein Erlaß des Rathsherrn M. Löffelholz, über die Angelegenheit den
würdig, indem diese Angelegenheit mehrmals bis an den Kaiser
Rath der Hochgelehrten (Rechtskonsulenten) zu vernehmen, sodann am 5. ein Befehl des Rathes, den Syndikus Wolf Reuther nach Fürth zu schicken und zu ermitteln, welchen Schaden die Bam­berger bei ihrem Einfall im Amtshaus gethan und „was für Hochmuth sie gebraucht." Am 4. war bereits vom Kaiser!. Notar
kam. Da die Rathsakten hierüber noch gut erhalten sind und
Resch eine Urkunde ausgenommen worden, worin die Zeugen­aussagen über das Vorgehen der Bamberger in Fürth aufgeführt waren. Sie war auf Pergament geschrieben und begann mit der Forme!: „Im Namen Gottes unseres Heilands Jesu Christi, Amen." Hierauf folgte ein Rathserlaß, wonach über die Rela­tion Wolf Reuthers die Gelehrten zu hören und den Schützen neue Ketten zu schicken sind, der Püttel aber zu entschädigen ist. Am {{Datum|10. August|1570}} wurde eine Eingabe an den Kaiser (pro mandatu restitutionis) über den Vorfall vom Rathe genehmigt.
da die Art und Weise, wie solche Territorialproceffe betrieben
wurden, von kulturhistorischem Interesse ist, so möge hier eine
specielle Erwähnung davon folgen. Die Nürnberger hatten für
ihre Unterthanen, die es nöthig hatten, ein Gefängniß in Fürth
einrichten lassen. Damit war der Bischof von Bamberg nicht
einverstanden. Am 3. August 1570 zeigten Andreas Heinicke!
und Hans Fürst, Nürnberger Hauptleute (Gemeindevorsteher)
und Seebald Hofmann der Schütz (Amtsknecht) in Nürnberg bei
Amt an, daß am Morgen bei Garaus (Frühläuten) der Amt­
mann von Herzogenaurach mit 10—14 zu Roß und 100 zu Fuß
mit Hakenspießen und anderen Wehren nach Fürth vor das
Nürnberger Püttelhaus kamen, in dasselbe gewaltsam drangen,
den Püttel, dessen Frau und Kind mißhandelten und nach dem
Stock und Eisen (Gefängnißgeräthschaften) fahndeten. Gleich­
zeitig lief ein Schreiben von Wolf Adam von Seckendorf, Amt­
mann in Herzogenaurach an Hieronymus Schürstab ein, Assessor
des inneren Rathes zu Nürnberg, worin er anzeigte, daß er
von seinem Fürsten in Bamberg den ernstlichen Befehl erhalten
habe, die Stöcke und Ketten au dem neuerrichteten Gefängniß
des Rathes wegzunehmen, mit der Entschuldigung, daß er diese
Pflicht erfüllen müße. An demselben Tage erfolgte sodann ein
Erlaß des Rathsherrn M. Löffelholz, über die Angelegenheit den
Rath der Hochgelehrten (Rechtskonsulenten) zu vernehmen, sodann
am 5. ein Befehl des Rathes, den Syndikus Wolf Reuther nach
Fürth zu schicken und zu ermitteln, welchen Schaden die Bam­
berger bei ihrem Einfall im Amtshaus gethan und „was für
Hochmuth sie gebraucht." Am 4. war bereits vom Kaiser!. Notar
Resch eine Urkunde ausgenommen worden, worin die Zeugen­
aussagen über das Vorgehen der Bamberger in Fürth aufgeführt
waren. Sie war auf Pergament geschrieben und begann mit
der Forme!: „Im Namen Gottes unseres Heilands Jesu Christi,
Amen." Hierauf folgte ein Rathserlaß, wonach über die Rela­
tion Wolf Reuthers die Gelehrten zu hören und den Schützen
neue Ketten zu schicken sind, der Püttel aber zu entschädigen
ist. Am 10. August wurde eine Eingabe an den Kaiser (pro manckatu restitutioniZ) über den Vorfall vom Rathe genehmigt.

Aktuelle Version vom 20. November 2024, 15:37 Uhr

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
42 Vierte Periode (1570).

richtsbarkeit in Fürth. Ein Fall hiervon ist besonders merk­würdig, indem diese Angelegenheit mehrmals bis an den Kaiser kam. Da die Rathsakten hierüber noch gut erhalten sind und da die Art und Weise, wie solche Territorialproceffe betrieben wurden, von kulturhistorischem Interesse ist, so möge hier eine specielle Erwähnung davon folgen. Die Nürnberger hatten für ihre Unterthanen, die es nöthig hatten, ein Gefängniß in Fürth einrichten lassen. Damit war der Bischof von Bamberg nicht einverstanden. Am 3. August 1570 zeigten Andreas Heinickel und Hans Fürst, Nürnberger Hauptleute (Gemeindevorsteher) und Seebald Hofmann der Schütz (Amtsknecht) in Nürnberg bei Amt an, daß am Morgen bei Garaus (Frühläuten) der Amt­mann von Herzogenaurach mit 10—14 zu Roß und 100 zu Fuß mit Hakenspießen und anderen Wehren nach Fürth vor das Nürnberger Püttelhaus kamen, in dasselbe gewaltsam drangen, den Püttel, dessen Frau und Kind mißhandelten und nach dem Stock und Eisen (Gefängnißgeräthschaften) fahndeten. Gleich­zeitig lief ein Schreiben von Wolf Adam von Seckendorf, Amt­mann in Herzogenaurach an Hieronymus Schürstab ein, Assessor des inneren Rathes zu Nürnberg, worin er anzeigte, daß er von seinem Fürsten in Bamberg den ernstlichen Befehl erhalten habe, die Stöcke und Ketten au dem neuerrichteten Gefängniß des Rathes wegzunehmen, mit der Entschuldigung, daß er diese Pflicht erfüllen müße. An demselben Tage erfolgte sodann ein Erlaß des Rathsherrn M. Löffelholz, über die Angelegenheit den Rath der Hochgelehrten (Rechtskonsulenten) zu vernehmen, sodann am 5. ein Befehl des Rathes, den Syndikus Wolf Reuther nach Fürth zu schicken und zu ermitteln, welchen Schaden die Bam­berger bei ihrem Einfall im Amtshaus gethan und „was für Hochmuth sie gebraucht." Am 4. war bereits vom Kaiser!. Notar Resch eine Urkunde ausgenommen worden, worin die Zeugen­aussagen über das Vorgehen der Bamberger in Fürth aufgeführt waren. Sie war auf Pergament geschrieben und begann mit der Forme!: „Im Namen Gottes unseres Heilands Jesu Christi, Amen." Hierauf folgte ein Rathserlaß, wonach über die Rela­tion Wolf Reuthers die Gelehrten zu hören und den Schützen neue Ketten zu schicken sind, der Püttel aber zu entschädigen ist. Am 10. August wurde eine Eingabe an den Kaiser (pro mandatu restitutionis) über den Vorfall vom Rathe genehmigt.