Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Hirschgarten.jpg|thumb|right|Das abgebrochene Gelände des [[Hirschgarten]].]]
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* Abriss des [[Seyfriedsches Gartenhaus|Seyfriedschen Gartenhaus]]es, ehemals Vacher Str. 3
* Abriss des [[Seyfriedsches Gartenhaus|Seyfriedschen Gartenhaus]]es, ehemals Vacher Str. 3
* Abriss des [[Schießhaus]], ehemals Schießplatz
* Abriss des [[Schießhaus]], ehemals Schießplatz 11
* Abriss der [[Lehmussche Kinderbewahranstalt|Lehmusschen Kinderbewahranstalt]], ehemals Birkenstr. 9
* Abriss der [[Lehmussche Kinderbewahranstalt|Lehmusschen Kinderbewahranstalt]], ehemals Birkenstr. 9
* Abriss des [[Kurhaus auf der alten Veste]]
* Abriss des [[Kurhaus auf der alten Veste]]

Version vom 2. Oktober 2008, 16:25 Uhr

Denkmalschutz-Plakat

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist daher Kulturgutschutz.

Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

Ziel und Zweck

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Das kulturelle Erbe ist für jede Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse mit ihrer Geschichte und Herkunft zu identifizieren und dadurch eine gesellschaftliche Identität zu bilden. Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität und als Alleinstellungsmerkmal ein Anker in der modernen Welt.


Denkmalschutz in Fürth

Löbliche Beispiele

Verstöße/Verbrechen wider den Denkmalschutz

Ein Bild aus vergangenen Tagen: Der längst verlorene Gänsberg.
Vergleichsbild Bäumenstraße: Vor dem Geismann-Abriss und danach.
Das abgebrochene Gelände des Hirschgarten.