Markterhebung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus FürthWiki
(Bitte noch genauer ausbauen. Danke.) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth ("Markt Fürth") von seiner Gründung als [[Königshof|Königsort]] an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten. | Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth ("''Markt Fürth''") von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten. | ||
Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III. | Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III. |
Version vom 23. Oktober 2008, 00:13 Uhr
Mit der Markterhebung des Ort Fürth ("Markt Fürth") von seiner Gründung als Königsort an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten.
Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach 1007 im Zuge von Nürnberg Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder 1062 durch König Heinrich III.
Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben.
Siehe: