Die Bürgermeister zur Zeit der Dreiherrschaft in Fürth (bis 1652 "Gemeindmeister") waren nicht Vorsitzende der Gemeinderegierung, wie es heute ist, sondern sie waren Männer, die nur ganz eng begrenzte Verwaltungsaufgaben leiten dürfen, die immer von den Herren beäugt wurden.

Sie wurden auf zwei Jahre gewählt.

Es waren zuerst ab 1652, zwei Bürgermeister aus dem Bambergischen und zwei aus dem Nürnbergischen, ab 1697 waren es nochmals je einer aus dem Bambergischen und dem Nürnbergischen. Ab 1719 kamen dann noch zwei aus dem Ansbachischen Grundbesitz dazu. Somit waren es dann acht Bürgermeister.

Die Bürgermeister waren an Grundbesitz geknüpft.

Ihre Aufgaben erstreckten sich aber nur auf ortseigene Probleme:

  • Schutz und Sicherheit der Bevölkerung im Ort.
  • Kranken- und Armenfürsorge.
  • Straßenbau und -pflege.
  • Pflege des eigenen Ortswaldes als wichtigste Einnahmequelle für den Gesamtort

und die Rechnungslegung für diese Aufgaben.

Die Bürgermeisterwahl fand alljährlich am 26. Dezember, dem St. Stephanstag, im Rahmen der Gemeindeversammlung ("Ganze Gemein") im ersten Stock des Bambergischen Amtshaus statt. Der Chronist Wüstendörfer beschreibt die Wahl zum Bürgermeister wie folgt: "... und ging in sehr einfacher Weise vor sich. In der Kirche war eine große schwarze Tafel aufgehängt, auf welcher die Gerichtsschöffen, nach vorheriger Berathung mit den im Amte verbliebenen Bürgermeistern die Namen der Bürgermeisterkandidaten schrieben. Die Gemeindebürger traten mit einem Stück Kreide in der Hand an die Tafel heran und machten unter die Namen der ihnen zusagenden Kandidaten einen Strich. Gewählt waren diejenigen Kandidaten, deren Namen auf der Tafel die meisten Strichte zeigten. Nach erfolgter Wahl verkündigte der Gemeindebote die Namen der gewählten, gratulierte letzteren in bombastischer Weise und überreichte jedem derselben einen gewaltigen Blumenstrauß. Von der Kirche aus wurde der Weg nach dem "Grünen Baum" angetreten, woselbst den scheidenden Bürgermeistern von den neugewählten ein festliches Mahl gegeben wurde."[1]

Die ersten Ratssitzungen wurden unterschieden in große und kleine Ratssitzungen. Die große Gemeindesitzung fand stets im alten Schießhaus statt. Dabei nahmen die acht Bürgermeister, sechs Gerichtsschöffen und die 16 Gemeindevorsteher teil. Die gefassten Beschlüsse wurde der Gemeinde durch sog. öffentliche Ausrufer bekannt gegeben. Die sog. kleine Sitzung fand stets in der Wohnung des ersten Bürgermeisters statt. Als Entschädigung erhielt er ein "Zimmergeld" von 50 Gulden[2].

Die Ablöse der acht Bürgermeister erfolgte zunächst 1808 durch die Einordnung der Stadt Fürth als Stadt II. Klasse bzw. am 17. November 1818 durch die Einsetzung des Magistrats bestehend aus zwei Bürgermeistern, zwei Rechtsräten, 10 bürgerlichen Magistratsräten und 30 Gemeindebevollmächtigte. Zum ersten Bürgermeister wurde der Kreis- und Stadtgerichtsrat Franz von Bäumen gewählt.

Bekannte Bürgermeister in der Dreiherrschaft

Dies ist eine Liste von Persönlichkeiten, die sich in der Stadt Fürth als „Bürgermeister (Dreiherrschaft)“ hervorgetan haben:

PersonGeburtstagGeburtsjahrGeburtsortBerufTodestagTodesjahrTodesortBild
Hans Georg HambergerBierbrauer
Bürgermeister (Dreiherrschaft)
1738
Johann Christoph Kern1721FürthFabrikant
Bürgermeister (Dreiherrschaft)
1793Fürth
Joh. Christoph ReichelBäcker
Bürgermeister (Dreiherrschaft)
1799Fürth
Balthasar Schildknecht6. Januar1627Großgerungs (Waldviertel/Österreich)Bürgermeister (Dreiherrschaft)
Exulant
20. April1704
Johann David van Lierd1651GenfHändler
Bürgermeister (Dreiherrschaft)
22. November1716Fürth


Für das Jahr 1652 werden als Bürgermeister Leonhard Schuh, Michael Brunner, Georg Stell und Georg Büttner und für das Jahr 1709 Georg Kraft genannt. [3][4]

Einzelnachweise

  1. Georg Wüstendörfer: Wanderungen durch Fürth - Fürths Bürgermeister. Zirndorf 1898, S. 71 f.
  2. Georg Wüstendörfer: Wanderungen durch Fürth - Fürths Bürgermeister. Zirndorf 1898, S. 72 f.
  3. Johann Gottfried Eger: "Taschen- und Adreßhandbuch von Fürth im Königreich Bayern...", 1819, S.179
  4. Fronmüller-Chronik, S. 114