Friedrich Hirsch

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Friedrich Hirsch (geb. 19. Juli 1900 in Mittweida/Sachsen; gest. Juni 1981) war von Beruf Stadtbaurat. Nach dem Studium in Dresden und nach beruflichen Tätigkeiten in Dresden, Senftenberg, der Heeresbauverwaltung in Naumburg, Leipzig, Weimar und Berlin siedelte er Ende Juli 1951 als politischer Flüchtling aus der sowjetischen Besatzungszone in den Westen über. Er wurde am 27. März 1952 in Fürth zum Stadtbaurat berufen. Am 1. April 1952 löste er seinen Vorgänger Dipl.-Ing. Maximilian Heinisch ab, der zuvor nach Dortmund gewechselt war.

Friedrich Hirsch hat sich besonders für den Bau der sog. "Trabantensiedlung" auf der Hardhöhe eingesetzt. Nach der Schließung des Fürther Flughafens am 6. April 1955 zog Stadtbaurat Friedrich Hirsch angeblich die fertigen Pläne für die Bebauung der Hardhöhe "aus der Schublade".


Ermittlungsverfahren

Ende der 1950er Jahre stellte sich jedoch heraus, dass viele Baumaßnahmen auf der Hardhöhe ohne jegliche Rechtsgrundlage (Bauantrag, etc.) vollzogen wurden. Auch sonst legte Hirsch die Gesetze eher "flexibel" aus. Sein persönliches Wohnhaus im Fliederweg ließ er von den beteiligten Baufirmen der Hardhöhe zu günstigeren Konditionen bauen und die Grünfläche um sein Wohnhaus durch das Grünflächenamt anlegen. Am 31.10.1960 wurde Friedrich Hirsch im Bauamtsgebäude Rudolf-Breitscheid-Straße/Ecke Kirchenstraße von der Polizei festgenommen und kam in Untersuchungshaft.[1] Hirsch bot eine Kaution von 13.000 Schweizer Franken als Sicherheit für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft an und zeigte insgesamt in der Folge wenig Schuldbewusstsein. In einem Gerichtsverfahren - das durch ein Revisionsgericht bestätigt wurde - wurde Friedrich Hirsch wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme im Amt zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt und 8154 DM Bestechungsgelder eingezogen. Im Rahmen der Ermittlungen kam auch das Fürther Bauunternehmen Franken Wohnbau in den Fokus der Ermittlungen. Dabei wurde u.a. auch 1960 der Unternehmer Hans Röllinger verhaftet.[2] Am 7. November 1961 erging das Urteil der I. Großen Strafkammer am Landgericht Nürnberg wegen schwerer passiver Bestechung und Untreue: 2 Jahre 5 Monate Gefängnis, 4500 DM Geldstrafe und drei Jahre Ehrverlust. Strafverschärfend: Untergebene in Gewissensnöte gebracht. Die Verteidigung brachte vor, Hirsch fehlte das Unrechtsbewusstsein. Bei einer Verurteilung wurden 18.000 Schweizer Franken als Kaution angeboten. Der Bundesgerichtshof verwarf im Juli 1962 die Revision von Friedrich Hirsch. Das Urteil wurde rechtskräftig. Es hieß: Als höchster Baubeamter der Stadt Fürth habe er lang andauernde Verfehlungen begangen und das Ansehen der Stadt Fürth sehr geschädigt. In einem Zeitungsartikel wurde gemutmaßt: Fehlte Hirsch das Unrechtsbewusstsein? Und es wurde Bilanz gezogen: Nach dreiwöchiger Dauer ging der bisher umfangreichste Prozess in der Reihe der Nürnberg-Fürther Bestechungs-Affären vorläufig zu Ende.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Erinnerungen von Peter Frank, der im Oktober 1960 im Bauamt zur Ausbildung war und die Verhaftung miterlebte.
  2. fn: Hans Röllinger - Nachruf. In: Fürther Nachrichten vom 7. Mai 1986, S. 43 (Druckausgabe)

Bilder