1538
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Unter Vermittlung des Augsburger Bischofs Christoph von Stadion wurde 1538 zwischen Bamberg und dem Haus Hohenzollern der Forchheimer Vertrag (Rezess) geschlossen. "Nach ihm hatten die Markgrafen zwar das Recht, künftige Fraischfälle [Hohe Gerichtsbarkeit] aus der Fürther Hofmark an das eigene Oberamt Cadolzburg zum Urteil zu überführen, doch nur auf Bestellung des Bamberger Bischofs. Und es galt nur dann, wenn es sich nicht um hoch- und domstiftische Untertanen handelte."[1]