Carolina Stengel

Aus FürthWiki
100%
Carolina Stengel, Brauereiswitwe der Weißbierbrauerei Stengel in der ehemaligen Weinstraße

Carolina Stengel (geb. 15. November 1794 in Königsberg/Preußen, gest. 6. Januar 1881 in Fürth) war Brauereiwitwe der ehem. Weißbierbrauerei Stengel in der Rudolf-Breitscheid-Straße (damals Weinstraße). Ihr Ehemann, der Braumeister Georg Heinrich Stengel, stiftete am 1. Juni 1825 eine 5 7/16 Tagwerk große Wiese für die zu erbauende Auferstehungskirche, mit der Bedingung, dass an den Sonn- und Feiertagen Gottesdienst darin gehalten wird.[1] Nach dem Tod ihres Ehemannes verkaufte sie die Brauerei 1862 an Wolf Wilhelm Mailaender, dem Begründer der Bergbräu.

Am 6. November 1862 spendete sie 2800 Gulden, die die Stadt Fürth unter dem Namen „Stengels-Stiftung“ verwaltete. Aus den Zinsen erhielten die „alten bedürftigen Armen“ der Stadt Winterkleidung und die Ludwigswaisenstiftung (1835 – 1949) das Fundierungskapital.[2]

Mit dem Erlös der Brauerei gründete sie am 18. Februar 1865[3] auch die Carolinenstiftung, eine kirchliche Stiftung für alleinstehende Frauen ab 50 in finanziellen Nöten. Sie begründete dies mit der Aussage: "Bei dem gegenwärtig sehr hoch gestiegenen und für arme Witwen fast unerschwinglichen Preis der Mietwohnungen halte ich eine Stiftung mietzinsfreier Wohnungen für zeitgemäß."[4] Am Anfang standen acht Wohneinheiten für christlich gesinnte Witwen mit geringen finanziellen Mitteln zur Verfügung. Die Witwen wohnten gemeinsam in der Wohnanlage und übernahmen zum Teil die hausmeisterlichen Dienste.

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Chronik der Stadt Fürth. 2. Auflage,1887; 2., vielfach vermehrte und verbesserte Ausgabe, fortgesetzt bis zur neuesten Zeit und mit Register versehen., S. 242 f.
  2. "Karoline Stengel" von Renate Trautwein; in: Bedeutende Fürther Frauen, Fürth 2009 online
  3. Bundesverband Deutscher Stiftungen - Register, Homepage Stand 21. Oktober 2013, 12.00 Uhr im Internet.
  4. Gemeindebrief der Kirche St. Michael - zitiert in Stadtzeitung Fürth, Ausgabe 18/2013 S. 8