Poppenreuther Straße 168
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Das Haus Poppenreuther Straße 168, die ehemalige Hausnummer 19, ist nach dem Abriss 1993 auf dem Anwesen der früheren Büttnerei (= Handwerk zur Holzfassherstellung) erstellt worden. Das Anwesen selbst ist seit etwa 1425 urkundlich zu belegen und war ein brauneckisch-eybisches Lehen. Da dies kleine Gut nur wenig Feldbesitz (2 ½ Morgen) und keine Wiese hatte, wurde es als Fünftelhof eingestuft (z. B. in den Quartierslisten).[1] Häufig wurde es auch als Nebengut ("zu Handroß") von einem größeren Bauernhof mitbebaut.
Hofbesitzer bis zum Zweiten Markgrafenkrieg[2]
- 1429 Cunz Ruppel gibt von dem Gut 60 Heller zu Walpurgis und 60 Heller zu Michaelis; dazu 1 Lammsbauch, 10 Käse, 3 Herbsthühner und 3 Faßnachthennen[3]
- 1430 - 1431: Fritz Puck von Wetzendorf zahlt gleichen Zins
- 1431 - 1444: der Völkel von Wetzendorf zahlt gleichen Zins; in der Wehrliste der Nürnberger Bauernschaft von 1442 begegnet Ruppel als Hintersasse (= Untertan) des Ulrich Starck[4]
- 1444 - 1447: Cuntz Hoffmann bebaut das Gut zu Handroß, da er einen großen Hof (Haus Nr. 14/15) besitzt. Beständner sind Heintz Kitzinger (1444/45); Ulrich Heer (1446/48); die Witwe des Cuntz Hoffmann (1448); Heintz Reck ist zinspflichtig von 1449 - 1475, danach bis 1487 Kuntz Hofmann (evtl. Sohn von Cuntz Hoffmann?) - das Gut wurde also von 1444 bis 1487 als Nebengut bearbeitet und mit bebaut.
- 1487: Hanns und Ulrich Starck werden mit vier Seldengütlein[5] belehnt, eines davon hat Hans Reck[6]
- 1488 kommt Hans Edelmann in den Besitz des Gutes. Er muss mit seiner Ehefrau 21 Pfund den Gemeinen Pfenning entrichten, was als "Kopfsteuer" einer Reichssteuer entspricht.
- 1506: Hans Edelmann ist verstorben, seine Witwe Adelheid erscheint nun als zinspflichtig in den Starckischen Zinsbüchern.[2] Sie muss 1508 von ihrem Gut einen Mann als Wehrpflichtigen stellen.
- 1531: Hanns Edelmänn(in) gibt alle Jahr den Zins für das Gütlein: je 60 Heller zu Walpurgis und Michaelis, 1 Lammsbauch (oder 36 Pfund dafür), 6 Käse zu Ostern (oder 7 Pfund für einen), 4 Käse zu Weihnachten (oder 8 Pfund für einen), 3 Herbsthühner und 3 Hennen; ihr Sohn gibt eine Versprechhenne - d. h. der Sohn hat nun das Gut als Beständner und wohnt auch darauf, während die Mutter das Besitzrecht sich vorbehalten hat. Doch bald danach scheint die Mutter verstorben zu sein, denn der Sohn gibt nun den Zins von 1531 - 1533. Dann findet sich im Zinsbuch der Vermerk Hanns Edelmanns Kinder vergleichen sich. Anscheinend entschlossen sie sich, das Gut zu verkaufen, denn ab 1534 folgt der nächste Zinszahler.
- 1534 gibt Jorg Gronauer den Zins ans Waldamt mit 5 Eier und 1 Pfund[2]
- 1548: Georg Grünauer wird als Hintersasse des Ulrich Starck mit 72 fl. zur Steuer veranlagt (1539 waren es noch 40 fl., 1542 dann 68 fl. und 1545 sogar schon 75 fl.[2]
- 1552 im Zweiten Markgrafenkrieg wird das Gut niedergebrannt. Wahrscheinlich ist das Gut aber im Besitz der Gronauers verblieben, denn 1580 leihen Nicolaus Gronauer und seine Frau Kunigunde vielfach Geld[7], bis Nicolaus 1585 aus nicht genannten Gründen des Landes verwiesen wird.
Hofbesitzer bis in die bayerische Zeit [2]
Einzelnachweise
- ↑ Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o. J., Seite 2
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o. J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 19", S. 1 - 9
- ↑ Werner Sprung zitiert das Erste Starckisches Gültbuch, St.A.N. Rep. 59 Nr. 285 b
- ↑ Werner Sprung zitiert St.A.N. Amts- und Standbücher Nr. 114
- ↑ siehe Grimm'sches Wörterbuch zu Seldengut und Seldenhaus - online
- ↑ Werner Sprung zitiert St.A.Bg. Standbuch Nr. 10; allerdings mit kleineren Unstimmigkeiten entweder zum Datum oder der Schreibweise (Hanns = Heintz?) mit dem Vorherstehenden
- ↑ Werner Sprung zitiert ein Starckisches Kauf- und Handelsbuch