Wolfgang Müller
- Vorname
- Wolfgang
- Nachname
- Müller
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 23. Juni 1823
- Geburtsort
- Flexdorf
- Todesdatum
- 12. Juli 1894
- Todesort
- Fürth
- Beruf
- Maurer, Maurermeister
Person | Verwandtschaftsgrad |
---|---|
Anna Rottner | 1. Ehefrau |
Dorothea Rottner | Lebensgefährtin |
Georg Müller | Sohn |
Georg Müller jr. | Sohn |
Johann Müller | Sohn |
Konrad Müller (Erlangen) | Bruder |
Wolfgang Müller (geb. 23. Juni 1823 in Flexdorf, gest. 12. Juli 1894 in Fürth)[1] war ein Fürther Maurer und Maurermeister.
Heimatrechtsgesuch von 1865[2]
Wolfgang Müller war in Sack – im dort eingemeindeten Braunsbach – ansässig, hielt sich aber seit 7. Februar 1861[1] in Fürth auf, als er am 2. Dezember 1865 beim Polizeioffizianten Ott und dem Rechtsrat Freiherr von Haller den Antrag für „eine Conceßion zum Betriebe des Rosoliverfertigens, sowie die Erlaubniß zur Uebersiedlung hieher mit seiner Familie“ stellte. Er war zu diesem Zeitpunkt 42, seine Ehefrau 40 Jahre alt. Sie hatten 6 Kinder; die Mutter der drei ältesten seiner Kinder war die Schwester der Ehefrau, der am 11. April 1851 verstorbenen ledigen Dorothea Rottner von Sack.
Zu den Vermögensverhältnissen gab Müller an, dass er der Besitzer des neu erbauten Wohnhauses Schlehengasse Nr. 10 (genauer: Schlehengasse10 d, heute Bogenstraße 11) sei. Der Wert der Immobilie belaufe sich auf 6.000 f. (Gulden), die Hypothekenschulden betrügen 4.000 f., aber er habe von den Maurergesellen-Eheleuten Konrad und Anna Margaretha Müller zu Erlangen ein hypothekarisch versichertes Darlehen von 1.000 f. zu fordern. Somit betrage sein Gesamtvermögen 3.000 f.
Die Bewerbung für die „Rosoli-Concession“ wurde vom 15. bis 30. Januar 1866 öffentlich am Schwarzen Brett angeschlagen, danach gingen die Akten an die beiden gemeindlichen Kollegien. Der Armenpflegschaftsrat sprach sich mit Schreiben vom 7. Februar gegen das Übersiedlungsgesuch aus. Man beanstandete, dass der Besitz eines zum größten Teil mit Hypothekenschulden belasteten Hauses keine Grundlage für eine Ansässigmachung bilde; zudem wurde bemängelt, dass er das dem Bruder erst im März 1865 geliehene, angeblich hypothekarisch versicherte, Kapital von 1.000 f. selbst benötigt hätte. Sodann führte der Rat an, dass die Ehefrau vor zwei Jahren bei der Armenpflege um Bekleidung ihrer Kinder nachgesucht habe, also die Verhältnisse dieser Familie durchaus nicht so vertrauenswürdig sind. Die Gemeindebevollmächtigen sprachen sich am 13. Februar gleichfalls gegen die Übersiedlung des Müller aus. So fasste der Stadtmagistrat (Unterschriften John, Haller, Aldinger) zwei Tage später den Beschluss, das Gesuch abzuweisen. Der Maurergeselle Wolfgang Müller wurde am 20. Februar 1866 zum Amt vorgerufen und ihm der Magistratsbeschluss eröffnet, „worauf derselbe erklärt, daß er sich hiebei beruhige.“