Christian Friedrich Fues

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Christian Friedrich Fues (geb. 1772 in Tübingen; gest. 1836 in Nürnberg)[1] erhielt seine Ausbildung auf der Karlsschule in Stuttgart bei Professor Hetsch und Harper[2]. Nach einer längeren Wanderschaft kam er nach Nürnberg, wo er sich mit Kleinarbeiten in Öl für Gegenstände des täglichen Gebrauchs (z.B. Dosen) beschäftigte [2]. Nach der Reorganisation der Nürnberger Kunstschule durch Albert Christoph Reindel erhielt er an der Akademie Nürnberg eine Professur [2]. Diese Stelle hielt er bis zu seinem Tode 1836 inne.

Werke

Fues ist bekannt für Landschafts- und Tierbilder, für Genrebilder aus dem schwäbischen und fränkischen Volksleben sowie für unzählige Portraits. Die Wände des kleinen Rathaussaales in Nürnberg wurden 1825 im Zuge von Wiederherstellungsmaßnahmen durch Christian Friedrich Fues mit gemalten Bildnissen berühmter Nürnberger Stifter geschmückt [3]

Erntedankumzug in Fürth 1817 von C.F. Fues, Postkarte

Der Erntedankfestzug von 1817

Er lieferte auch Zeichnungen für Taschenbücher, die oftmals von Künstlern in Kupfer gestochen wurden [2].
Dabei ist besonders zu nennen: die "Feierliche Einführung der ersten Kornfrucht in der Stadt Fürth am 18. Juli 1817"

Am 18. Juli wurde das Erntefest unter allgemeiner Theilnahme mit großer Feierlichkeit begangen. Ein Zug von achtzehn Mädchen und achtzehn Knaben, als Schnitter und Schnitterinnen gekleidet, erstere niedliche Sicheln, letztere kleine Korngabeln tragend, begab sich unter Leitung des Polizeiaktuars Eger und von sämmtlichen Viertelsmeistern angeführt mit einem Musikcorps durch die Stadt zu dem Acker, wo der mit der ersten Kornfrucht hochbeladene Erntewagen, reich geschmückt mit Blumenguirlanden und mit Schildern, die mit bezüglichen Inschriften versehen waren, schon in Bereitschaft stand. Die den Wagen bedienenden Knechte waren passend kostümirt. Von der ringsum versammelten Menge wurden Danklieder gesungen, während die kleinen Schnitter und Schnitterinnen die aufgestellten, mit grünen Bändern umwundenen und mit Rosen besteckten kleinen Garben aufnahmen.
Der Zug ging nun unter Abfeuerung von Kanonen mit dem Wagen zur Stadt zurück. Am Eingange derselben wurde er von der Geistlichkeit, den königlichen und städtischen Beamten, sammt den Vorständen der jüdischen Gemeinde empfangen, mit türkischer Musik und dem Geläute aller Glocken begrüßt und unter frohem Jubel des Volkes durch die Hauptstraßen geleitet.
Auf dem Holzmarkt (jetzt Obstmarkt) wurde um den Erntewagen ein Kreis geschlossen, Danklieder wurden angestimmt und Stadtpfarrer Fronmüller hielt eine Rede, während der er aus den Händen der Zugführerin der Schnitterinnen siebzehn mit grünen Bändern umschlungene Kornähren von der eingebrachten Frucht erhielt, worüber er den Segen sprach. Nach diesem Akte ging der Zug noch durch verschiedene Straßen der Stadt vor den Gerichtshof, wo Dekan Pabst noch eine kurze Rede hielt. Im herrschaftlichen Stadel wurde der Wagen abgeladen. Das auf demselben befindlich gewesene Getreide wurde von den Besitzern, Brauer Lederer und Wirth Meier zum rothen Roß, der Wohlthätigkeit gewidmet. Es wurden davon 400 Brodlaibe zu je drei Pfund gebacken und an würdige Hausarme vertheilt.
Maler Fues in Nürnberg lieferte ein hübsches illuminirtes Kunstblatt mit Abbildung des Festzuges, wovon in Fürth allein 230 Exemplare abgesetzt wurden. Hofmedailleur Reich fertigte eine schöne Erinnerungsmedaille an dieses Fest. Es war dies sein letzte Arbeit.

Das gleiche Motiv des Erntedankfestzug findet sich auf eine Schützenscheibe der Schützengesellschaft Fürth und wird ziemlich sicher auch C.F. Fues zugeschrieben [4]. Dieser Umzug gilt als der erste Erntedankfestzug in Fürth und Beginn einer Tradition, die auch im 21. Jahrhundert noch fortgeführt wird.

Das Spottbild auf die Teuerung von 1817

Weiters erstellte Fues für das gleiche Jahr des Erntedankumzuges ein Spottbild auf die Teuerung von 1817:

"Das Bild besteht aus vier Abtheilungen: oben links zwei Rathsdiener bei gefüllten Geldsäcken stehend, sperren mit einer eisernen Kette die Straße um die Ausfuhr des Getreides zu verhindern - aber sie sind geprellt, denn mehrere mit Kornsäcken hoch beladene Wagen fahren im Hintergrund davon und der glückliche Führer nimmt sich die Freiheit, ihnen durch entsprechende Handbewegung anzudeuten, dass er ihnen ein Horn gesetzt hat.
Oben rechts ist die Strafe des Müllers veranschaulicht, links im Grund ist seine in Brand gesteckte Mühle abgebildet, er selbst steht, niedergeschlagen und zermalmt, in der Mitte vorn bei einem Galgen, an welchem ein fünfeckiger Schild hängt, an diesem Schild sind fünf abgeschnittene Ohren mittelts Nägel befestigt, sie haben statt Perlen und Ringe die Zeichen der betheiligten Gewerbe der Bäcker, Metzger etc. zum Schmuck.
Unten links: Das Gelage von fünf wohlgenährten Kornwucherern; sie sitzen an einem runden Tisch, laben sich am Wein und betrachten schmunzelnd den Schweinskopf, der mittlere, hinter dem Tisch, erhebt das Glas und spricht die beigestochenen Worte: "Noch ein solches Jahr". An der Wand hängen vier bezügliche Gemälde, deren Inhalt den Evangelisten entnommen sind.
Unten rechts: die Noth der Armuth; eine abgemagerte Frau mit einem Kind auf dem Arm reicht ihren beiden anderen Kindern ein kleines Brötchen, ein Jude (!? Zeitbezug) entfernt sich links in der Thür mit der verkauften Habe, und der abgemagerte Mann sitzt händeringend auf einem am Boden liegenden Bette. Ohne Bezeichnung." [5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Wolfram Hauer: "Lokale Schulentwicklung und städtische Lebenswelt - Das Schulwesen in Tübingen von seinen Anfängen im Spätmittelalter bis 1806", 2000, S. 483, Fußnote 853 - online verfügbar
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Andreas Andresen: "Die deutschen Maler-Radirer (Peintres-Graveurs) des 19. Jahrhunderts", 4. Band, 1870; S. 280 - online verfügbar
  3. siehe kleiner Rathaussaal Nürnberg. Der Magistrat ließ aber diesen Zyklus von Fues 1889/90 durch Historienbilder von Friedrich Wanderer ersetzen.
  4. Adolf Schwammberger: "Fürth - von A bis Z", Seite 132
  5. Andreas Andresen: "Die deutschen Maler-Radirer (Peintres-Graveurs) des 19. Jahrhunderts", 4. Band, 1870; S. 284 f

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