Hermann Friedrich
Hermann Friedrich, Rechtskundiger Stadtrat |
- Vorname
- Hermann
- Nachname
- Friedrich
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 10. Dezember 1869
- Geburtsort
- Neustädtel bei Mellrichstadt
- Todesdatum
- 19. Mai 1937
- Beruf
- Jurist
Funktion | FunktionVon | FunktionBis |
---|---|---|
2. Bürgermeister | 27 April 1933 | 10 Dezember 1934 |
Adressart | VonObjekt |
---|---|
Letzter Wohnort in Fürth | Schwabacher Straße 53 |
Hermann Friedrich (geb. 10. Dezember 1869 in Neustädtel bei Mellrichstadt; gest. 19. Mai 1937) war 2. Bürgermeister der Stadt Fürth vom 27. April 1933 bis 10. Dezember 1934.
Leben und Wirken
Friedrich studierte in Erlangen und Berlin Rechtswissenschaften. 1889 trat er den Dienst als Amtsanwalt bei der Stadt Fürth an. Als Rechtsanwalt war Friedrich im Juli 1897 beim Landgericht zugelassen worden. Ab dem 15. Februar 1898 trat er als Magistratsfunktionär (Rechtspraktikant) und am 27. Januar 1898 als Amtsanwalt in den Dienst der Stadt ein. In dieser Funktion wurde er am 1. Juni 1899 zum Ratsassessor berufen, bis er schließlich am 6. März 1900 zum Magistratsrat gewählt wurde. Am 27. Januar 1903 erfolgte seine Wiederwahl. Seine Tätigkeit als Magistratsrat unterbrach er von 1919 bis 1922. In dieser Zeit war er als Rechtsanwalt tätig.
Während der sog. Räterepublik im April 1919 habe er „aufrecht und mutig“ sich geweigert im roten Stadtrat mitzuarbeiten. So wollte Friedrich, aber aber auch der Baurat Georg Spitzfaden nach der Selbstauflösung des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten des Magistrats nicht mit dem Vollzugsausschuss des Arbeiter- und Soldatenrates zusammenarbeiten. Bei der ersten Sitzung des neuen Stadtrats unter Oberbürgermeister Dr. Wild wurden die Rücktritte von Bürgermeister Kaufmann und Rechtsrat Friedrich behandelt und ihr Ausscheiden bestätigt. Sie traten mit dem 1. Juli 1919 in den Ruhestand vom Amt wegen der staatlichen Umwälzung und Neuordnung der gemeindlichen Verhältnisse. Bis zum 30. Juni 1922 blieb er im zeitweiligen Ruhestand.
Am 1. Juli 1922 berief man den „bewährten und tüchtigen Verwaltungsbeamten“ wieder als rechtskundigen Stadtrat. Friedrich trat an die Stelle des nach Freiburg im Breisgau als 2. berufsmäßiger Bürgermeister berufenen Wirtschaftsdirektors und berufsmäßiger Stadtrats Hölzl. 1926 feierte man sein 25jähriges Dienstjubiläum. Am 27. April 1933 wurde Friedrich mit den Stimmen der NSDAP zum 2. rechtskundigen Bürgermeister erwählt. In der gleichen Sitzung wurde der langjährige Oberbürgermeister Dr. Robert Wild durch den Nationalsozialisten und späteren Oberbürgermeister Franz Jakob abgesetzt. Jakob selbst wurde durch die NSDAP-Stadträte - gem. der sog. Reichgleichschaltungsgesetzgebung vom 31. März 1933 - zunächst zum kommissarischen Oberbürgermeister gewählt.
Friedrich ging am 10. Dezember 1934 nach nur kurzer Amtszeit mit 65 Jahren in den Ruhestand.
Tod
Friedrich starb am 19. Mai 1937 im Alter von 67 Jahren. Bei seiner Totenfeier würdigte man ihn als tüchtige Verwaltungskraft, sein liebenswürdiges konziliantes Wesen, sein gesundes Rechtsempfinden. Gewürdigt wurde bei der Trauersitzung im Rathaus aber auch die Führung des Finanz- und Steuerreferates, in dem er mit Umsicht wieder das Geldwesen der Stadt sanieren konnte. Weiterhin wurde hervorgehoben, dass er 1919 während der Räterepublik sich „aufrecht und mutig“ geweigert hatte, mit dem roten Stadtrat mitzuarbeiten.
Literatur
- Friedrich, Hermann. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 129;
Recherchen im Stadtarchiv durch Peter Frank.
Siehe auch
Vorgänger/in |
2. Bürgermeister 1933 - 1934 |
Nachfolger/in Dr. Fritz Kempfler |