Als Vogtei bezeichnet man den Machtbereich und den Amtssitz eines Vogts. Der historische Begriff Vogt (auch Voigt) ist abgeleitet vom mhd. vog(e)t, voit, und letztlich entlehnt aus lat. advocātus‚ der Hinzu-/Herbeigerufene. Während des Früh- und Hochmittelalters wurden von vielen Kirchen, Klöstern oder Stiften adelige Laien als Vögte eingesetzt, die sie in weltlichen Angelegenheiten vertraten (zum Beispiel vor Gericht), das Kirchengut verwalteten, Steuern einzogen und als Schutzherren die Verteidigung organisieren mussten. Seit dem Ende des Spätmittelalters wurde der Begriff „Vogtei“ („Vogteilichkeit“) oftmals gleichbedeutend mit niederer Gerichtsbarkeit (niederer Obrigkeit) verwendet. Teilweise wurde aber der Begriff Vogtei (auch: Vogtey) nur als "Gefälle" (Steuern und Abgaben) interpretiert.[1]

Das Bistum Bamberg hatte ab 1007, also "seit seiner Entstehung das Recht der hohen Voigteilichkeit, und konnte die Verwaltung derselben nach Willkür irgendeinem Advocaten oder Voigte übertragen."[2]

Mit dem Aussterben der letzten Bamberger Hochstiftsvögte übernehmen ab 1200 die Burggrafen von Nürnberg die weltliche Herrschaft über Fürth.[3]

So z. B. übte der Burggraf Friedrich III. die Voigtei vom Jahre 1246 bis 1277 aus.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Anton Wilhelm Ertl: "Praxis Aurea Von der Niedergerichtbarkeit, Erb-Gericht, vogteylichen Obrigkeit und Hofmarck-Gericht...", Band 1, Nördlingen und Frankfut, 1737. S. 16. - online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  2. In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - online-Digitalisat der Universität Göttingen
  3. Stadtmuseum Fürth
  4. In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - online-Digitalisat der Universität Göttingen

Weblinks