Stadtverwaltung (19. Jahrhundert)
König Maximilian I. hat 1808 und 1818 zwei Gemeindeedikte zur Gemeindeverwaltung erlassen.
Das erste Gemeindeedikt stellte die Gemeinden unter strenge Staatsaufsicht, weshalb der Wirkungskreis der Bürgervertretung (Munizipalrat; vergleichbar mit dem heutigen Stadtrat) und des Bürgermeisters sehr eingeschränkt war.
Das zweite Gemeindeedikt von 1818 brachte den Gemeinden erweiterte Selbstverwaltungsbefugnisse.
Fürth bekam 1818, mit der Erhebung zur "Stadt Erster Klasse", somit eine eigene Stadtverwaltung mit einem Zweikammersystem - dem Kollegium der Gemeindebevollmächtigten und dem Magistrat:
- Die Gemeindebürger (das Bürgerrecht war an Haus-, Grund-, oder Gewerbesteuer gebunden) wählten die Gemeindebevollmächtigten (vergleichbar mit dem heutigen Stadtrat). Dieses Kollegium umfasste 36 Sitze, davon mussten sechs jüdische Vertreter sein. Die Gemeindebevollmächtigten wählten wiederum die Magistratsräte.
- Der Magistrat der Stadt Fürth umfasste 12 Sitze, davon mussten zwei jüdische Vertreter sein. (Der Magistrat ist heute mit den Referenten vergleichbar.) Die Magistratsräte bestimmten die rechtskundigen Räte und die Bürgermeister.
Siehe auch
Weblinks
- Gemeindeedikt bei Wikipedia
- Gemeindeverfassung (19./20. Jahrhundert) bei Historisches Lexikon Bayern
- Bürgermeister (19./20. Jahrhundert) bei Historisches Lexikon Bayern
- Die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung im rechtsrheinischen Bayern seit 1808 online