Die Stadt Fürth wurde am 17. November 1818 zur "Stadt 1. Klasse" erhoben, damit hatte sie das Recht der Selbstverwaltung. Somit stand der Stadt Fürth ab dem Jahr 1818 der 1. Bürgermeister vor, der seit dem 1. Januar 1908 den Titel "Oberbürgermeister" trägt.

Vor 1818 gab es zum Teil bis zu acht Bürgermeister, die sich regelmässig in Ratssitzungen unterschiedlicher Größen trafen. Die große Gemeindesitzung fand stets im alten Schießhaus statt. Dabei nahmen die acht Bürgermeister aus den jeweiligen Gebieten der Dreiherrschaft Anbach-Bamberg-Nürnberg sowie die sechs Gerichtsschöffen und 16 Gemeindevorsteher teil. Die gefassten Beschlüsse wurde der Gemeinde durch sog. öffentliche Ausrufer bekannt gegeben. Die sog. kleine Sitzung fand stets in der Wohnung des ersten Bürgermeisters statt. Als Entschädigung erhielt er ein "Zimmergeld" von 50 Gulden[1].

Am 17. November 1818 wurde erstmals ein Magistrat einberufen, bestehend aus zwei Bürgermeistern, zwei Rechtsräten, 10 bürgerlichen Magistratsräten und 30 Gemeindebevollmächtigte. Zum ersten Bürgermeister wurde der Kreis- und Stadtgerichtsrat Franz von Bäumen gewählt.


Bürgermeister vor 1800

Literatur

  • Bürgermeister. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 77-79

Siehe auch

Weblinks

  • Liste der (Ober-)Bürgermeister der Stadt Fürth - Wikipedia

Einzelnachweise

  1. Georg Wüstendörfer: Wanderungen durch Fürth - Fürths Bürgermeister. Zirndorf 1898, S. 72 f.