Josef Schmidt, auch Joseph Schmid, (geb. am 15. Februar 1809 in Obermedlingen[1], gest. 6. Juni 1835 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurermeister.

Leben

Seine Eltern waren der Maurermeister Bartholomäus Schmid und Theresia, geb. Spieglin aus Obermedlingen, Landgericht Lauingen im damaligen Oberdonaukreis. Dort besuchte er die Werkstags- und Sonntagsschule. Seine Lehrzeit im Maurerhandwerk begann er am 23. März 1823 beim Meister der dortigen Zunft, seinem Vater. Von der Lehre frei und zum Gesellen gesprochen wurde Joseph Schmid (Schreibweise des Namens in der Heimatregion) am 28. März 1826.

Bereits seit dem 24. Juli 1826 stand er beim Maurermeister, Ziegeleihütten- und Steinbruchbesitzer Johann Heinrich Jordan aus Zirndorf in Arbeit, seit Anfang 1828 war er als dessen erster Maurerpolier in Fürth beim Bau des Alten Krankenhauses tätig. Dort blieb er bis zum Ende der Bautätigkeit. Für die zwei Jahre dauernden Arbeiten am Fürther Hospitalbau bescheinigte auch der königliche Bezirks-Ingenieur der Bau-Inspektion Nürnberg, Friedrich Erdinger (später Vertreter des Vorstands der Kanalbau-Inspektion und danach Oberingenieur in der Generalverwaltung der Königlichen Eisenbahnen), dem Josef Schmidt in jeder Beziehung ausgezeichnete Leistungen.

Nach dem Krankenhausbau arbeitete er noch längere Zeit bei anderen Neubauten als Polier für Jordan. Dieser bestätigte ihm in drei Attesten seine ausgezeichnete Arbeit, seine hohe Geschicklichkeit und Zeichenkunst. Im letzten Zeugnis vom 2. Dezember 1830 bezeugte Jordan, dass Schmidt im Ganzen viereinhalb Jahre bei ihm als Maurerpolier lobenswerte Arbeit geleistet hatte. Kurz zuvor, am 29. November 1830, wurde ihm ein bemerkenswertes Attest vom Direktor der königlichen Kunstschule Nürnberg Albert Reindel ausgestellt, da Schmidt die „in der Stadtkirche zu Fürth (Kirche St. Michael) übertragene Ausmalung derselben durch gothische Verzierungen an der Decke und in den Füllungen aller Emporen, mit sehr viel Einsicht und Geschiklichkeit ausgeführt hat, sich dadurch [seine] volle Zufriedenheit erwarb, um als ein vielseitig gebildeter Mann mit vollem Recht empfohlen zu werden.“

Offenbar wollte Josef Schmidt das Maurergewerbe selbstständig ausüben. Daher legte er im März 1831 in Augsburg die vorgeschriebene Prüfung[3][4] ab. Etwa um diese Zeit suchte die Maurermeisterswitwe Maria Jaeger, deren Ehemann Andreas Jaeger im Januar 1831 gestorben war und das Geschäft im Witwenstand weiterführen wollte, einen geeigneten Werkführer. Am 23. April gingen Witwe Jaeger und Maurergeselle Schmidt gemeinsam zum städtischen Magistrat. Jaeger stellte das Gesuch, dass Schmidt, der auch seine sonstigen Zeugnisse vorlegte, ihr Geschäft versehen darf, zumal sie derzeit keinen Gesellen in Arbeit hatte. Zwar fehlte noch das Prüfungszeugnis aus Augsburg, aber vorübergehend bis zur Zeugnisvorlage sollte es polizeilich gestattet werden, dass kleinere Arbeiten und Reparaturen ausgeführt werden, zumal beim Tierarzt Pickel ein Anbau an seinem Gartenhaus anstünde. Zwei Tage später beschloss der Stadtmagistrat, dass einstweilen der Schmidt solche Arbeiten ausführen darf, die einem Gesellen zukommen. Aber zur Bestellung als Werkführer wurden neben dem Prüfungszeugnis noch Zeugnisse seiner Heimatbehörde über Leumund und Vermögensverhältnisse verlangt.

Josef Schmidt übergab am 3. Juni 1831 sein Prüfungszeugnis[5] und teilte mit, dass er sich nun um das Bürger- und Meisterrecht in der Stadt Fürth bewerben will. Er bat darum und erhielt sogleich gegen Gebühr ein amtliches Schreiben, um bei seiner Heimatbehörde die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse (Tauf- u. Schulentlassungszeugnis, Militärentlassungsschein, „Blatterschein“, Zeugnis über Hindernisfreiheit für Niederlassung in Fürth, Vermögenszeugnis) anzufordern.

Nachdem Schmidt alle geforderten Unterlagen vorlegen konnte, bekräftigte er am 27. September 1831 seine Bewerbung um das Meisterrecht, insbesondere unter Berufung auf die von ihm in Erfahrung gebrachte Tatsache, dass die vor einigen Jahren geendete Konzession des Maurermeisters Piller (auch Biller) nicht wieder verliehen worden war. Was seinen „Nahrungsstand“ betraf so gab er an, von seinem Vater 300 f. (Gulden) zu erhalten und selbst 150 f. gespart zu haben, somit zu Gewerbebeginn 450 f. reines Betriebskapital zu Gebote stehen würden. Zwei Tage später entschied der Stadtmagistrat, dem Maurergesellen Schmidt die „erledigte Piller’sche Concession als Meister“ nicht zu verleihen, da das Vermögen nicht begründet erscheint, wie auch bei seinem bereits abgewiesenen Mitbewerber Friedrich Schmidt; zudem scheine auch kein örtlicher Bedarf zu einer Wiederverleihung einer Konzession zu bestehen. Schmidt versuchte noch durch Vorsprache am 5. Oktober seinen Vermögenstand durch verschiedene ausstehende Forderungen auf insgesamt 822 f. zu verbessern, allein der Stadtmagistrat beschloss am nächsten Tag, „daß es bey dem Beschlusse vom 29. Septbr. sein Verbleiben haben muß“. Als man ihm am 7. Oktober den Beschluss vorlesend eröffnete, bat er um eine Abschrift und kündigte an, dagegen Rekurs (Einspruch) bei der königl. Regierung zu ergreifen.

Schmidt beauftragte den königl. Advokaten Künnell aus Nürnberg[6], der einen umfangreichen Schriftsatz vom 13. Oktober 1831 für die K. Regierung des Rezatkreises aufstellte, den Schmidt beim Stadtmagistrat abgab. Dieser reichte ihn mit eigenem Bericht vom 17. des Monats bei der Regierung in Ansbach ein. Mit kurzem Schreiben vom 30. Oktober bestätigte diese den Beschluss des Stadtmagistrats. Dem Schmidt wurde daraufhin zwölf Tage später vom Stadtmagistrat (Unterschriften Baeumen, Schönwaldt, Moeller) mitgeteilt, „daß er sich binnen 24 Stunden über einen ordentlichen Erwerb bey einem hiesigen Meister auszuweisen oder in seine Heimath zu begeben habe“. Er entgegnete sofort, dass er noch bei der Witwe Jaeger in Arbeit sei und den Bau beim Färber Maisch besorge. Dennoch wurde seine Arbeitgeberin vorgeladen, die am nächsten Tag die Angaben bestätigte. Die Akte war nun „bis auf weitere Anträge zu reponieren“.

Am 20. März 1832 unternahmen Maria Jaeger und Josef Schmidt zusammen einen neuen Anlauf. Sie trugen beim Rechtsrat Moeller und dem Protokollführer Kreppel vor, dass Schmidt die Tochter der Maurermeisterswitwe namens Johanna Carolina Schultheis – mit einem Schultheis außerehelich gezeugte einzige Tochter[7] – zu ehelichen gedenke und durch diese Heirat die Konzession der Mutter übertragen erhalte, die in diesem Fall auf ihr Gewerbe zu seinen Gunsten verzichte. Infolge dieser Konzessionierung sei ihm dann auch die Niederlassung zu gestatten. Weiter wurde erklärt, dass die Verlobte eine Mitgabe von 600 f. nebst einer Ausstattung im Wert von 300 f. sowie erforderliches Werkzeug von 200 f. in die Ehe bringen wird.

Einzelnachweise

  1. Stadtmagistrat Fürth: Akte über Meisterwerdensgesuch des Maurergesellen Joseph Schmidt aus Obermedlingen, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/S 315
  2. "Todten-Schein" vom 06.05.1837, ausgestellt von königl. kathol. Pfarrkuratie, Unterschrift Zahnleiter in Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Kaspar Gran von Bruckberg, K. Ldg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 46
  3. § 61 Artikel 2 der „Instruction zu den Grundbestimmungen für das Gewerbewesen in den sieben älteren Kreisen des Königreichs“ vom 28.12.1825, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1826 - Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek
  4. §§ 42 - 45 der „Instruction zu den Prüfungen für das Bauwesen“ vom 27.05.1830, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1830 - Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek
  5. Befähigungs-Zeugnis der von der Königl. Regierung des Ober-Donau-Kreises angeordneten Prüfungs-Commission, Augsburg 3. Mai 1831, Unterschrift Reg. Rath Beyschlag
  6. Sebalder Seite, Hs.-Nr. 96, “Addreßbuch oder vollständiges Verzeichniß der Häuser und Hausbesitzer in der Stadt Nürnberg nebst ihren Vorstäten und Burgfrieden“, August Recknagel, Nürnberg 1835 - online abrufbar
  7. geboren am 7. Februar 1810 in Gostenhof, Vater: Johann Andreas Schultheisz aus Weikershof, Mutter: Maria Margaretha Koler aus Wiesenbruck über Ansbach (heute Wiesethbruck genannt); Taufregisterauszug des k. Pfarramts St. Leonhard vom 22.03.1832, Unterschrift Sattler